Neues von Ihrer BKK
Versichert für den Urlaub +++ News für Brillenträger
Versicherungsschutz für den Auslandsurlaub
Für Reisen ins Ausland ist es nicht nur wichtig, frühzeitig die Gültigkeit der Ausweispapiere zu checken. Auch für Ihre Gesundheit sollten Sie einige Vorkehrungen treffen. Innerhalb Europas können Sie in vielen Ländern medizinisch notwendige Leistungen mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in Anspruch nehmen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer BKK-Gesundheitskarte. Da die Gesundheitssysteme der Länder aber sehr unterschiedlich sind, hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland für jedes Land ein kurzes Merkblatt herausgegeben.
Eine sinnvolle Ergänzung zu diesen Leistungen und bei Fernreisen unerlässlich ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel die hohen Ausgaben für einen Rücktransport nach Hause. Unser Kooperationspartner bietet Ihnen verschiedene Tarife zu günstigen Konditionen.
Schon vor Ihrer Reise können Sie mit den nötigen Schutzimpfungen viele gesundheitliche Risiken vermeiden. Mehr zur Impfberatung und zur möglichen Kostenerstattung erfahren Sie hier.
Bessere Leistungen für Brillenträger
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erweitert die Leistungen für Versicherte mit starker Kurz- oder Weitsichtigkeit. Ab sofort haben erwachsene Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme für Brillengläser, wenn
• sie bei Kurz- oder Weitsichtigkeit einen Ausgleich von mehr als sechs Dioptrien benötigen oder
• eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) vorliegt und eine Korrektur von mehr als vier Dioptrien notwendig ist.
Dann übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die bundeseinheitlichen Festbeträge für Sehhilfen auch für diese Gruppe.
Stand: Juni 2017
Das könnte Sie auch interessieren:
Artikel teilen auf