Auslandskrankenschein

Letzte Aktualisierung: 25.05.2021
EHIC – Ihr elektronischer Auslandskrankenschein
Für viele Länder müssen Sie keinen zusätzlichen Auslandskrankenschein vor einer Reise beantragen. Auf der Rückseite Ihrer elektonischen Gesundheitskarte (eGK) befindet sich die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), die in allen europäischen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gültig ist. Somit müssen Sie nur für einige Länder einen zusätzlichen Auslandskrankenschein vor einer Reise beantragen.
Was ist die EHIC?
Die Abkürzung EHIC steht für European Health Insurance Card und ist Ihre Europäische Krankenversichertenkarte. Damit sind Sie bei Reisen in alle europäischen Länder mit Sozialversicherungsabkommen auf der sicheren Seite. Aber Vorsicht! Die EHIC ersetzt nicht die private Auslandskrankenversicherung. Diese gibt es schon für einen geringen Betrag im Jahr. Erst dann können im Notfall zum Beispiel die Kosten für einen eventuellen Rücktransport übernommen werden. Hierzu bieten wir Ihnen über unsere Kooperationspartner attraktive Angebote zur privaten Auslandskrankenversicherung an.
In welchen Ländern wird die EHIC anerkannt?
Mit der EHIC haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen und Kosten des jeweiligen Landes in:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island*, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein*, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien*, Montenegro*, Niederlande, Norwegen*, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz*, Serbien*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
* für akut eingetretene Erkrankungen
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