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33649 Bielefeld
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Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

Letzte Aktualisierung: 26.09.2025

Gemeinsam erholen und Kraft tanken

Die Herausforderungen für Mütter und Väter nehmen immer weiter zu.  Kinderbetreuung, Berufsleben und Haushalt können Eltern schnell an die Grenzen der Belastung bringen. Während einer Mutter-Kind-Kur beziehungsweise Vater-Kind-Kur erholen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind. Die Kosten übernimmt Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Persönliche Kur-Beratung
  • 26 qualitätsgeprüfte Kurhäuser
  • Kompetente und liebevolle Betreuung für Sie und Ihr Kind
  • Individuelle Therapien für Mütter, Väter und Kinder
  • Familienfreundliches Wohnambiente
  • Vielfältige Schwerpunktkuren
  • Beteiligung an Fahrkosten für An- und Abreise

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Die BKK GS Kuren-Beratung

Ihre Abkürzung zur idealen Eltern-Kind-Kur

Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt Sie bereits vor der Beantragung der Kur. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Therapie für Ihre individuelle Situation zu bieten. Der Ablauf und die Gestaltung Ihrer Eltern-Kind-Kur richtet sich speziell nach Ihren medizinischen Bedürfnissen.

Wegen der hohen Nachfrage kann es bei einem Antrag von Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren zu längeren Wartezeiten kommen. Wenden Sie sich daher bei Interesse direkt an unsere Mitarbeitenden und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten aufklären. Wir stellen Ihnen gerne die Vater- oder Mutter-Kind-Kuren auf Basis positiver Erfahrungen versicherter Eltern vor. Unsere Kur- und Reha-Berater erreichen Sie unter der Telefonnummer 0521 5228 3715.

Nach der Bewilligung kann Sie unser Gesundheitsservice in vielen Fällen unterstützen, die passende Kureinrichtung zu finden. Wir beraten Sie zur bestmöglichen Lösung für Sie und Ihr Kind.

Stark für den Alltag durch ärztlich verordnete Kur

Kinder brauchen von ihren Eltern viel mehr als nur Erziehung. Mutter und Vater sind Unterstützer, Ratgeber, Seelentröster, Streitschlichter und vieles mehr. Damit Sie durch dauerhafte Erschöpfung nicht krank werden, sollten Sie auf körperliche Signale achten.

Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihr Arzt eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur verordnen. Diese Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz des jeweiligen Elternteils und umfasst zahlreiche Leistungen:

Unsere Partnerkliniken bieten Ihnen mit einer breiten Auswahl an Mutter- oder Vater-Kind-Kuren die richtige Unterstützung und Hilfe.

Ob Burnout-Prävention, Erholung für Alleinerziehende oder Entlastung für Familien mit Mehrlingsgeburten – die Schwerpunktthemen zur gezielten Gesundheitsvorsorge für Mütter und Väter sind vielseitig.

Wir bieten Ihnen neben medizinischer und psychologischer Betreuung weitere Angebote zur Gesundheitsförderung.

Je nach Kurklinik und Therapieplan stehen beispielsweise Heilbäder, Wellness, Sport, Ernährungsberatungen, Gespräche und Entspannungsübungen auf dem Programm.

Während der Kur wohnen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in einer familienfreundlichen Kurklinik, wo Sie sich abseits des Alltags erholen können. Sie übernachten in einem eigenen Zimmer mit Privatsphäre. Abseits der Therapien, Kurse und Programme können Sie sich in Gemeinschaftsräumen aufhalten.

Kurangebote im Überblick

Mit dem Klinikfinder recherchieren Sie gezielt nach passenden Kliniken. Geben Sie hierfür einfach die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER als Ihre Krankenkasse sowie die Indikation für Ihre Kur an.

Klinikfinder und Kurangebote

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Wir sind die Krankenkasse für Familienversicherung! Nutzen Sie unser umfangreiches Angebot und profitieren Sie von unseren vielfältigen Leistungen rund um das Wichtigste in Ihrem Leben!

Jetzt informieren!

Mutter- oder Vater-Kind-Kur beantragen

Möchten Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen beziehungsweise eine Vater-Kind-Kur, gehen Sie folgendermaßen vor:

Der erste Schritt zur Kur: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt

  • Wenn Ihr Arzt die Maßnahme für medizinisch erforderlich hält, wird er Ihnen eine Mutter-/Vater-Kind-Kur verordnen.
  • Die Verordnungsformulare (Muster 64, „Kurvorschlag des Arztes“) liegen in der Arztpraxis vor.
  • Auch Fachärzte dürfen die Kurverordnung ausstellen.

Ebenso kann der Arzt das entsprechende Attest für Ihr Kind ausstellen, sofern dieses behandlungsbedürftig ist. Für jedes sogenannte Therapiekind wird ein Formular (Muster 65) ausgestellt.

Unterlagen einreichen und Kur beantragen

Ihren Mutter-Kind-Kur Antrag beziehungsweise den Vater-Kind-Kur Antrag reichen Sie bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein.

  • Bei der Auswahl der passenden Klinik kann unser Gesundheitsservice häufig unterstützen.
  • Füllen Sie dafür bitte die Einverständniserklärung Mutter- oder Vater-Kind-Kur aus.
  • Sie können das Formular direkt herunterladen und zusammen mit Ihrem Kurantrag bei uns einreichen.

Bitte senden Sie uns Ihren Mutter-Kind-Kur-Antrag beziehungsweise die Unterlagen für Ihre Vater-Kind-Kur über den Dokumenten-Upload in der BKK GS-App oder per Post an:

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Team Versorgungsmanagement
Postfach 14 01 60
33621 Bielefeld

Haushaltshilfe für wohltuende Auszeiten

Planen Sie als Elternteil eine stationäre Kur ohne Kind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe beantragen. Betreuen Sie zu Hause Kinder unter zwölf Jahren, kann dies für Ihren berufstätigen Partner eine große Entlastung während Ihrer Abwesenheit sein. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns über Ihre Möglichkeiten sprechen.

Haushaltshilfe

Bestens organisiert

Dauer, Zeit und Kinderbetreuung bei Eltern-Kind-Kuren

Die Dauer einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur beträgt in der Regel drei Wochen. Der Zeitpunkt spielt dabei keine Rolle.

  • Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist zu jeder Jahreszeit möglich und nicht nur auf die Ferienzeiten begrenzt.
  • Unsere Partnerklinken bieten Ihren Kindern schulische Betreuung, damit sie während der Kur nichts verpassen.

Kinder im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren, werden tagsüber in Gruppen betreut. Die Art der Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen Ihres Kindes:

  • Falls Ihr Kind Sie bei der Kur nur begleitet, wird es pädagogisch betreut, damit Sie entlastet sind und sich erholen können. Dabei besteht keine 1:1-Betreuung.
  • Hat Ihr Kind hingegen einen eigenen Behandlungsbedarf, profitieren Sie zusätzlich von der kindgerechten medizinischen Betreuung Ihrer Kureinrichtung. Bitte reichen Sie in diesem Fall auch ein ärztliches Attest für Ihr Kind ein.

Bei einer Bewilligung Ihrer Vater- oder Mutter-Kind-Kur kann Sie unser Gesundheitsservice in vielen Fällen bei der Terminfindung und Klinikwahl unterstützen. Unsere Kur-Berater erreichen Sie unter der Telefonnummer 0521 5228 3715.

Alternativ ist es Ihnen auch möglich, selbständig eine Klinik auszuwählen und einen Platz innerhalb des Bewilligungszeitraumes zu reservieren. Bitte nennen Sie uns in diesem Fall den Namen der Klinik und den Zeitraum, damit eine Buchung erfolgen kann.

Zeit für Gesundheit

Ihre Vater- oder Mutter-Kind-Kur

Ein Umgebungswechsel kann Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes fördern. Dank unserer Partnerschaft mit dem Gesundheitsservice Management (GSM) profitieren Sie von besten Mutter-/Vater-Kind-Kuren an ausgewählten Orten in ganz Deutschland. Das Unternehmen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung ist Experte für hochwertige Gesundheitsvorsorge.

Naturlandschaften, beste Luftqualität und ruhige Kurorte. Neben dem wohltuenden Heilklima im Allgäu ermöglichen Chiemsee und Bodensee mit ihrem beruhigenden Panorama erholsame Tage.

Der beeindruckende Schwarzwald und Kureinrichtungen mit Therapiebad und Sauna versprechen eine erholsame Zeit.

Kuren an der Küste sind unter anderem bei Atemwegserkrankungen und Allergien besonders wirkungsvoll. Beispielsweise eignen sich das Wattenmeer oder Nordseeheilbad Cuxhaven mit kilometerlangen Stränden.

Reisen Sie nach Amrum und verbringen Sie Ihre Kur mit Kind im Nordseebad. Der Mix aus Sonne, Wasser, Wind und salzhaltiger Luft macht das Reizklima einzigartig.

Für eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur an der Ostsee ist zum Beispiel der staatlich anerkannte Erholungsort Glowe auf Rügen empfehlenswert. Das Kap Arkona befindet sich in Blickweite und ist ein beliebtes Ausflugsziel.

Die Kureinrichtungen laden mit familienfreundlichen Räumen, Parks und gesundheitsfördernden Naturlandschaften zum Entspannen ein. Dank Spielplätzen, Ausflügen und Gruppenangeboten fühlen sich auch die Jüngsten wohl.

Finden Sie die beste Mutter-Kind-Kur am Meer oder eine Vater-Kind-Kur in den Bergen mit unserem Gesundheitsservice. Gerne beraten wir Sie zu einem Kururlaub in Ihrer Nähe oder einem Kurort in der Ferne unter der Rufnummer 0521 5228 3715.

Zusätzliche Angebote

Ihr 250 Euro Vorteils-Paket

Mit unserem 250 Euro Vorteils-Paket genießen Sie maximale Flexibilität. Entscheiden Sie, welche Gesundheitsleistungen Sie aus den Bereichen NATUR, VORSORGE, SPORT, SCHWANGERSCHAFT und IMPFUNG in Anspruch nehmen wollen.

250 Euro Vorteils-Paket

Kostenübernahme Kur

Nachdem Sie den Antrag für Ihre Mutter-/Vater-Kind-Kur eingereicht haben, prüfen wir die Dokumente und informieren Sie umgehend. Auch über die Kostenübernahme für Ihre Kur:

  • Den größten Teil der Kurkosten übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER für Sie.
  • Wir kommen sowohl für die stationäre Behandlung als auch für Unterkunft und Verpflegung für Sie und Ihr Kind auf.
  • Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Kosten für Fahrten zum Kurort und zurück nach Hause.

Sie übernehmen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro am Tag. Diesen Eigenanteil zahlen Sie direkt an die Klinik – entweder vor Ort oder auf Rechnung. Ihr Kind begleitet Sie kostenfrei.

Gut zu wissen

  • Arbeitsunfähigkeit: Die Bewilligung Ihrer Eltern-Kind-Kur gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung). Sie gelten während Ihrer Kur als arbeitsunfähig und müssen für Ihren Kuraufenthalt keinen Urlaub nehmen.
  • Gehalt: Während Ihrer Kur haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie erhalten Ihr gewohntes Gehalt von Ihrem Arbeitgeber.

FAQ – häufige Fragen zur Eltern-Kind-Kur

Der Antrag einer Vater- oder Mutter-Kind-Kur wird in medizinisch notwendigen Fällen alle vier Jahre bewilligt. Dies gilt auch für Alleinerziehende.

Hinweis: Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind von Rehas und Kuren für Kinder und Jugendliche abzugrenzen, bei denen Elternteile als Begleitperson aufgenommen werden.

Grundvoraussetzung für eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur ist, dass Sie ein minderjähriges Kind haben. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze und die Beantragung einer Kur ist für Mütter oder Väter uneingeschränkt möglich.

Für die Genehmigung von Eltern-Kind-Kuren benötigen wir die ärztliche Bescheinigung: Damit bestätigt Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit Ihrer Kur. Beispielsweise können Sie eine Kur beantragen wegen Erschöpfung oder familiärer Belastung. Eine Diagnose stellen Hausärzte, Fachärzte und Kinderärzte.

Eine Mitaufnahme ist für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Ihr Kind darf Sie während der gesamten Eltern-Kind-Kur begleiten, wenn seine Betreuung anderweitig nicht gesichert ist. Sind psychische Probleme bei Ihrem Kind durch die Trennung von Ihnen möglich, dürfen Sie Ihre Erholungskur ebenfalls gemeinsam verbringen. Gleiches gilt, wenn die Eltern-Kind-Beziehung verbessert werden soll. Benötigt Ihr Kind keine eigene Kurbehandlung, reist es als Begleitkind mit.

Bitte beachten Sie: Babys und Kleinkinder benötigen oft Zeit, um sich an eine fremde Umgebung anzupassen. Eine Kur kann für sie sehr herausfordernd sein und führt häufig zu Erkrankungen. Damit eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass Ihr Kind bereits an eine ganztägige Betreuung gewöhnt ist. Andernfalls können die therapeutischen Anwendungen nicht wie geplant stattfinden. Sollte die Kur deshalb vorzeitig beendet werden müssen, ist eine Wiederholung erst nach vier Jahren möglich.

Schulpflichtige Kinder werden für den Kuraufenthalt von der Schule beurlaubt und im sogenannten Stützunterricht in wichtigen Kernfächern unterrichtet. Sie müssen mit Ihrer Kur deshalb nicht bis zu den Ferien warten: Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sind auch während der Schulzeit möglich.

Hat Ihr Kind selbst einen medizinischen Bedarf, nimmt es als Therapiekind aktiv an der Kur teil. Therapiekinder benötigen keine Freistellung von der Schule. Ihr Kind erhält dann vom Haus- oder Kinderarzt ein Attest und nimmt an altersgerechten Kurangeboten teil.

Der umgangssprachliche Begriff »Eltern-Kind-Kur« wird häufig missverstanden, weil das Wort Eltern für gewöhnlich beide Elternteile eines Kindes einschließt. Anders als ein gemeinsamer Kururlaub für die ganze Familie handelt es sich bei einer sogenannten Eltern-Kind-Kur um eine medizinisch notwendige Maßnahme für jeweils ein Elternteil. Entweder Mutter oder Vater gehen dabei in Kur, während ihr Kind betreut wird oder sie begleitet.

Auch »Familienkur« ist eine irreführende Beschreibung. Die Begriffe »Mutter-Kind-Kur« beziehungsweise »Vater-Kind-Kur« machen deutlicher, dass die Elternteile nicht gemeinsam an der Kur teilnehmen.

Ziel einer ärztlich verordneten Vater- oder Mutter-Kind-Kur ist es, Ihre Gesundheit zu stärken und die Balance im Familienleben zu fördern. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne individuell unter der Rufnummer 0521 5228 3715.

Die Mitaufnahme einer Begleitperson kann in Ausnahmefällen geprüft werden. Beispielsweise bei Kindern mit Schwerbehinderung oder wenn die Familie einen tragischen Verlust erlitten hat.

Für weitere Informationen sind wir gerne telefonisch für Sie da:

0521 5228 3715.

Die Verlängerung einer Kur kann in bestimmten Fällen möglich sein. Eine der Voraussetzungen ist die Empfehlung des Kurarztes.

Stehen Ihr Kurtermin und die Kurklinik fest, informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre voraussichtliche Abwesenheit. Als Nachweis dient die ärztlich ausgestellte „Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter“. Mit diesem Dokument bescheinigt Ihnen der Arzt die sogenannte Vorsorgebedürftigkeit. Eine zusätzliche Krankmeldung benötigen Sie nicht. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine Arbeitgeberbescheinigung aus. Rufen Sie uns hierfür bitte an unter 0521 5228 3715.

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen finden grundsätzlich stationär statt und unterscheiden sich folgendermaßen:

  • Vorsorgekuren sollen Erkrankungen vorbeugen – sie dienen der Prävention. Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur steht deshalb die Gesundheitsvorsorge im Fokus der Maßnahme. Spüren Sie beispielsweise erste Erschöpfungszustände und leichte körperliche Beschwerden, kann Ihnen Ihr Arzt eine Kur mit Vorsorgemaßnahmen verordnen.
  • Leiden Sie bereits länger als sechs Monate unter Symptomen oder droht eine chronische Erkrankung, unterstützt Sie eine Rehabilitation (Reha) bei Ihrer Genesung. Während einer medizinischen Maßnahme in einer Rehaklinik erhalten Sie intensive Hilfe zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit.

Ihren Reha-Antrag erhalten Sie bei Ihrem Arzt:

  • Rät Ihnen Ihr behandelnder Arzt zu einer Vater- oder Mutter-Kind-Reha, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular (Muster 61, Teil B bis E) bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein.

Schon gewusst?

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Sie sind Mutter oder werden es bald und möchten sich und Ihren Schützling optimal absichern? Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist Ihre Krankenkasse für den Mutterschutz! Wir bieten Ihnen besten Service rund um die Schwangerschaft und versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen. Mit unseren kostenlosen Rechnern können Sie sogar individuelle Fristen oder Ihr Mutterschutz Geld kalkulieren.

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