Krankenhausbehandlung

Letzte Aktualisierung: 10.02.2025
Bestens versorgt im Krankenhaus
Ein Krankenhausaufenthalt bedeutet für die meisten Menschen eine neue und ungewohnte Situation. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER macht Ihnen die Genesung deshalb so leicht wie möglich und sorgt für eine Krankenhausbehandlung auf hohem Niveau.
Wir übernehmen die Kosten für Aufenthalt und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl und kommen ebenfalls für medizinisch notwendige Leistungen auf. Das Krankenhaus rechnet die Vergütung vollständig mit uns als Krankenkasse ab. Sie tragen nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro pro Tag (für maximal 28 Tage im Kalenderjahr).
Freiwillige Wahlleistungen
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus können Sie im Krankenhaus zusätzliche Angebote (Zusatz- oder Wahlleistungen) in Anspruch nehmen. Das Krankenhaus muss Sie vorab darüber aufklären und einen Behandlungsvertrag mit Ihnen schließen. Denn: Diese Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Eine Erstattung durch die BKK GS ist ausgeschlossen. Wahlleistungen sind beispielsweise:
- 1- oder 2-Bettzimmer, Familienzimmer
- Chefarztbehandlung
- zusätzliche Laborleistungen und ärztliche Leistungen
- Übernachtungen von Angehörigen
- aktive Wahl sich vollständig als Privatpatient behandeln zu lassen
Gut zu wissen: Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, reichen Sie die Rechnung über die Wahlleistungen dort zur Erstattung ein. Oder nehmen Sie an unserem Bonusprogramm teil? Dann können Sie die Erstattungsmöglichkeit über das Gesundheitskonto nutzen.
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