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Arbeitsunfall

Mann hobelt Holz in einer Werkstatt

Letzte Aktualisierung: 03.08.2023

Glück im Unglück: Arbeits- oder Wegunfall

Wenn Ihnen auf dem täglichen Weg zwischen Job und Zuhause oder während Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Unfall mit Verletzungsfolgen zustößt, handelt es sich dabei meist um einen Arbeitsunfall. Dann sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet, den Vorfall bei der dafür zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) zu melden. Diese prüft genau, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) vorliegt.

Zuständigkeit: auf korrekte Schadensmeldung achten

Ob Bagatelle oder schwerwiegende Verletzung: Achten Sie auf eine korrekte Schadensmeldung. Denn für anfallende Behandlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Arbeits-oder Wegeunfall ist nicht Ihre Krankenkasse, die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, sondern die entsprechende BG bzw. die gesetzliche UV zuständig.

Das bedeutet, dass anfallende Behandlungsmaßnahmen und Leistungen für Sie zuzahlungsfrei sind. Da es im Interesse der BG liegt, Ihnen nach einem Arbeitsunfall möglichst schnell eine beruflich passende Perspektive zu bieten, unterstützt sie Rehabilitation oder sogar Umschulungsmaßnahmen.

Ihre Kooperation ist gefragt

Wenn Sie also eine Verletzung erlitten haben, die beruflich bedingt war, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis. Wir prüfen dann, ob Ihr Verdacht begründet ist und veranlassen alles Erforderliche. Sollte ein Arbeits-  oder Wegeunfall vorliegen, profitieren Sie von einem erweiterten und zuzahlungsfreien Leistungsumfang durch die BG bzw. UV. Gleichzeitig wird die Versichertengemeinschaft unserer BKK entlastet und gerne investieren wir diese Beträge für Sie an anderer Stelle.