Unfallversicherung

Letzte Aktualisierung: 25.04.2022
Gesetzliche Unfallversicherung – gut abgesichert
„Pass immer gut auf der Straße auf“ und „Fahre vorsichtig“, mit diesen Worten verabschieden viele Eltern ihre Kinder, wenn sie morgens das Haus verlassen. Wenn es trotzdem zu einem Unfall mit Verletzungen auf dem direkten Schulweg kommt, sind Ihre Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Das Gleiche gilt für Verletzungen, die im Kindergarten, während des Unterrichts, in den Pausen oder auf Ausflügen passieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit verletzt wird. Selbst die Blessuren einer vorsätzlichen Rauferei werden ein Fall für die Unfallversicherung, wenn Ihr Kind danach ärztlich versorgt werden muss.
Zahlungsfreie Behandlung durch Unfallmeldung
Alle ärztlichen Behandlungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit diesem Ereignis stehen, sind für Sie zuzahlungsfrei und werden durch die gesetzliche Unfallversicherung erstattet. Wichtig ist, dass der Vorfall umgehend als Unfall gemeldet wird. Nur so ist sichergestellt, dass er als Schul- oder Wegeunfall geprüft und anerkannt wird. Deshalb informieren Sie neben dem behandelnden Arzt bitte auch die Schule/den Kindergarten und Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. So werden alle von uns gezahlten Leistungen durch die zuständige Unfallversicherung erstattet. Dieser Betrag kann von unserer Versichertengemeinschaft an anderer Stelle sinnvoll genutzt werden.
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Ihr Kind ist für die Zeit im Kindergarten und in der Schule automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das schließt auch die direkten Hin- und Rückwege ein. Für Unfälle in der Freizeit können Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen.
Artikel teilen auf