Kinderkrankengeld

Letzte Aktualisierung: 29.11.2022
Kinderkrankengeld – ganz für Ihr Kind da sein
Wird Ihr Kind krank, möchten Sie sich um Ihren Schützling kümmern und ihm zu Hause beistehen. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr krankes Kind Pflege und Betreuung benötigt und Sie deshalb nicht arbeiten können. Damit schließen wir die finanzielle Lücke bei einem Verdienstausfall.
Wichtige Leistungen auf einen Blick:
- Kankengeld bei Krankheit Ihrer Kinder
- In der Corona-Krise auch für gesunde Kinder
- Finanzielle Sicherheit während der Kinderbetreuung
- Schnelle Beantragung per App
- Kostenloser Kinderkrankengeldrechner
Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld
Ob Erkältung, Grippe, Drei-Tage-Fieber, Kinderkrankheit oder Coronavirus: Können Sie nicht arbeiten, weil Ihr Kind krank ist und gepflegt werden muss, unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit dem Kinderkrankengeld (auch Kinderpflegekrankengeld oder Kinderkrankenpflegegeld genannt). Diese umgangssprachliche Bezeichnung beschreibt das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Es dient dem finanziellen Ausgleich von Einkommenseinbußen, die mit dem verringerten Arbeitsentgelt aufgrund Ihrer Fehltage einhergehen.
Dank des Kinderkrankengeldes müssen Sie sich keine Gedanken über Ihre Finanzen machen und können sich stattdessen in Ruhe um Ihren Nachwuchs kümmern. Unter normalen Umständen gilt für den Krankengeldbezug für kranke Kinder Folgendes:
- Sie haben 10 Tage pro Kalenderjahr und Elternteil Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
- Sind Sie alleinerziehend, stehen Ihnen 20 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung.
- Insgesamt haben Sie pro Jahr Anspruch auf maximal 25 (pro Elternteil) beziehungsweise 50 Tage (Alleinerziehende), wenn zum Beispiel mehr als zwei Kinder im Haushalt leben.
Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld:
- Sie sind berufstätig und haben eine gesetzliche Krankenversicherung sowie Anspruch auf Krankengeld.
- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert (etwa über die Familienversicherung) und hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Keine andere Person im Haushalt kann die Kinderbetreuung während Ihrer Abwesenheit übernehmen.
- Ihr Fernbleiben von der Arbeit verursacht einen Verdienstausfall.
Zusätzliches Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
Wegen der Corona-Pandemie müssen viele Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen, wenn Schulen und Kitas für den Infektionsschutz geschlossen werden. Auch für das Jahr 2022 wurde die Anzahl der Anspruchstage erhöht:
- Grundsätzlich 30 Arbeitstage je Kind (statt vor der Pandemie 10)
- Bei Alleinerziehenden 60 Arbeitstage je Kind (statt vor der Pandemie 20)
- Der Anspruch beträgt im Kalenderjahr 2022 maximal 65 Arbeitstage (pro Elternteil), bei Alleinerziehenden maximal 130 Arbeitstage.
- Dieser erweiterte Anspruch bleibt auch für das Jahr 2023 bestehen.
Sonderregelung: Anspruch besteht auch für gesunde Kinder
Die Bundesregierung hat diese Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld gegenüber den Krankenkassen beschlossen, um Eltern und Alleinerziehende während der Corona-Krise zu entlasten. Vor der Pandemie konnten Sie nur dann Kinderkrankentage beanspruchen, wenn Ihr Nachwuchs tatsächlich krank war und zu Hause betreut werden musste. Pandemiebedingt haben Sie nun ergänzend Anspruch auf Krankengeld für gesunde Kinder. Die Ausnahmeregelung greift in folgenden Fällen:
- Bei einer coronabedingten Schließung der KiTa oder Schule.
- Bei Einschränkungen des Betreuungsangebots.
- Bei Aussetzung des Präsenzunterrichts (Präsenzpflicht).
- Bei behördlicher Empfehlung zum Verzicht auf Kinderbetreuungsangebote.
- Wenn die Arbeit im Homeoffice aufgrund der Kinderbetreuung zu Hause nicht erledigt werden kann.
- Die Regelung für gesunde Kinder wurde bis zum 7. April 2023 verlängert.
Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld beantragen – so einfach geht’s!
Damit wir Ihnen das Kinderkrankengeld schnellstmöglich überweisen können, schicken Sie uns den Antrag auf Kinderkrankengeld bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück. Entweder per Post oder schnell und bequem über unsere kostenlose App BKK GS – Meine Krankenkasse.
Bitte übermitteln Sie uns zusammen mit dem Antrag für Kinderkrankengeld die Bescheinigung der Betreuungseinrichtung Ihres Kindes. Dieses Formular bestätigt die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule und ergänzt den formellen Antrag auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld.
Kinderkrankengeldrechner: Jetzt Kinderkrankengeld berechnen!
Die Höhe Ihres voraussichtlichen Kinderkrankengeldes können Sie mit dem Kinderkrankengeldrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER schnell und kostenlos ermitteln:
- Geben Sie dazu bitte einfach Ihr monatliches Brutto- sowie Nettogehalt in den Rechner ein.
- Den Erhalt von Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in den letzten zwölf Monaten sowie die Zahlung eines Beitragszuschlags zur Pflegeversicherung bestätigen Sie bei Bedarf mit einem Klick.
- Mit dem Button „Berechnen“ starten Sie die Kalkulation.
Unser Kinderkrankengeldrechner informiert Sie über Ihr tägliches Brutto-Kinderkrankengeld, die Sozialversicherungsbeiträge sowie das voraussichtliche Netto-Kinderkrankengeld.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Berechnung von Kinderkrankengeld nicht alle Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigt werden können. Weil der tatsächliche Auszahlungsbetrag von mehreren Faktoren abhängt, sind Abweichungen von unserem Ergebnis möglich. Gern beraten wir Sie zur verbindlichen Berechnung.
FAQ – häufige Fragen zum Kinderkrankengeld
Wie viel Kinderkrankengeld pro Arbeitstag ausgezahlt wird, hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie erhalten von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes (netto). Zur Berechnung wird Ihr Nettolohn herangezogen, der Ihnen durch die Freistellung von der Arbeit fehlt.
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber in den zwölf Monaten vor den Kinderkrankentagen beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgezahlt, steigt das Kinderkrankengeld auf 100 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Die Höhe der Einmalzahlungen ist nicht relevant – die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER schließt Ihre Einkommenslücke komplett.
Gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat für das Kinderkrankengeld eine Höchstgrenze festgelegt. Sie liegt bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der Tageshöchstsatz für 2022 beträgt demnach 112,88 Euro.
Mit Hilfe der Entgeltbescheinigung berechnen wir Ihr Kinderkrankengeld individuell. Die Datenübermittlung zu Ihrem Entgelt erfolgt bei vielen Arbeitgebern automatisiert im Rahmen der monatlichen Abrechnung. Sobald uns die Daten vorliegen, berechnen wir Ihr Kinderkrankengeld und veranlassen die Auszahlung auf das von Ihnen gewünschte Konto.
Erkrankt Ihr Kind zwischen Monatsende und Monatsanfang, folgt die zweite Überweisung für die Tage im Anschlussmonat, wenn wir beide Entgeltbescheinigungen erhalten haben.
Vom Kinderkrankengeld (brutto) werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe des gängigen Arbeitnehmerbeitragssatzes abgeführt, damit Sie bei Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung keine Nachteile haben. Dies erledigen wir für Sie, bevor wir das Kinderkrankengeld (netto) Ihrem Konto gutschreiben. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die übrigen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen wir für Sie.
Beiträge zur Krankenversicherung werden vom Kinderkrankengeld nicht abgezogen – während des Krankengeldbezugs sind Sie bei uns beitragsfrei versichert.
Lohnsteuer fällt bei Kinderkrankengeld nicht an – es ist steuerfrei. Da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, sind die Beträge aber in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt diese bei der sogenannten Steuerprogression. Durch den Progressionsvorbehalt kann das Kinderkrankengeld das zu versteuernde Einkommen und damit den Steuersatz erhöhen.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übermittelt die Höhe und die Dauer des Kinderkrankengeldbezugs dem zuständigen Finanzamt automatisch. Sie erhalten von uns eine Bescheinigung für Ihre Steuererklärung, womit Sie den Erhalt belegen können.
Kinderkrankengeld wird ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung beziehungsweise eine bezahlte Freistellung haben. Ist die Entgeltfortzahlung für den Fall, dass Ihr Kind krank wird im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen, stehen Ihnen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bis zu fünf bezahlte Tage Freistellung (Sonderurlaub) zu:
- Wird Ihr Kind krank, werden Sie freigestellt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr gewohntes Gehalt weiter.
- Ihnen dürfen weder Überstunden noch Urlaubstage für die Kinderbetreuung zu Hause abgezogen werden.
- In der bezahlten Freistellungszeit besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Ist Ihr Kind über die Zeitspanne der Fortzahlung Ihrer Vergütung hinaus krank und muss von Ihnen versorgt werden, oder müssen Sie aufgrund einer vertraglichen Ausschluss-Klausel auf die bezahlte Freistellung verzichten, unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER als familienfreundliche Krankenkasse mit Kinderkrankengeld finanziell.
Kinderkrankengeld können Sie für jedes Kind mit gesetzlicher Krankenversicherung beantragen, das unter zwölf Jahre alt ist. Diese Anspruchsvoraussetzung der Altersgrenze gilt auch bei pandemiebedingtem Kinderkrankengeld. Hat Ihr Kind eine Behinderung und benötigt Unterstützung, spielt das Alter generell keine Rolle.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit, dass Ihr Nachwuchs auf Ihre Unterstützung angewiesen ist. Berufstätige Eltern und Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn ein krankes Kind zu Hause gepflegt werden muss. Ob diese Freistellung bezahlt oder unbezahlt erfolgt, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Der Freistellungsanspruch selbst kann jedoch nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Freistellungstage zum Betreuen kranker Kinder werden umgangssprachlich gern als Kinderkrankentage bezeichnet.
Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass Sie aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes dessen Betreuung und Beaufsichtigung übernehmen müssen und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Machen Sie eine Kopie von diesem Attest und lassen Sie diese Ihrem Arbeitgeber zukommen – die kopierte Vorderseite mit den ärztlichen Angaben genügt. Um Krankengeld zu erhalten, wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie das Original dieser Bescheinigung bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein.
Ist die Betreuung aufgrund von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nötig und nicht wegen einer Krankheit, benötigen wir keine ärztliche Bescheinigung, sondern den ausgefüllten Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes sowie die Bescheinigung der Kindertagesstätte oder Schule über deren Nicht-Inanspruchnahme.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Anspruchstage von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Haben Sie Ihren Anspruch beispielsweise bereits verbraucht und der andere Elternteil kann die Kinderbetreuung aus beruflichen Gründen nicht selbst übernehmen, ist die Übertragung möglich – vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber stimmt der weiteren Freistellung zu. Für die Übertragung müssen beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben.
Sind Sie und Ihr Kind privat versichert, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist nur das Kind sowie ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, kann nur der Berufstätige mit Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) Kinderkrankengeld beanspruchen.
Ja, erwerbstätige Privatversicherte können im Rahmen des deutschen Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigung für Verdienstausfälle im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege ihrer Kinder erhalten. Gleiches gilt für beihilfeberechtigte Eltern.
Gut zu wissen: Manche Bundesländer haben die pandemiebedingten Erweiterungen der Ansprüche auf freiwillig und privat Versicherte ausgedehnt. Details finden Sie auf den offiziellen Internetpräsenzen der Länder.
Krankengeldrechner: Jetzt Krankengeld berechnen!
Sie sind selbst erkrankt und können deshalb nicht arbeiten? Mit dem kostenlosen Krankengeldrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie Ihr Krankengeld bequem berechnen lassen. In unserem Themenbereich Krankengeld finden Sie den Rechner und eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Starten der Berechnung.
Tipp: Entdecken Sie weitere Vorteils- und Fristenrechner wie unseren Mutterschutzrechner oder den Gehaltsrechner!
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