Vorteile Azubis und Studenten
Letzte Aktualisierung: 06.12.2024
Unsere Krankenversicherung für Studenten und Azubis
Mit dem Studium oder der Berufsausbildung beginnt ein aufregender Lebensabschnitt – alles ist neu und spannend. Mit unserer Krankenversicherung für Studenten und Auszubildende sind Sie optimal abgesichert. Als mehrfach ausgezeichnete Krankenkasse bietet Ihnen die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Top-Leistungen und besten Service.
Mit uns behalten Sie außerdem den Überblick über alle wichtigen Neuerungen für Ihren Gesundheitsschutz. Alle Fragen zur Krankenversicherung für Azubis und Studenten beantworten wir hier.
Tipp!
Azubis machen mit unserem Berufsstarter-Paket Karriere
Den Ausbildungsvertrag in der Tasche zu haben – das ist ein tolles Gefühl! Gleichzeitig ändert sich jetzt einiges in Ihrem Leben. Mit unserem Berufsstarter-Paket informieren wir Sie schnell und übersichtlich, welche Unterlagen Sie als Azubi benötigen.
Starke Leistungen während Ausbildung und Studium
Sie suchen eine Krankenkasse, die immer für Sie da ist, damit Sie sich auf Ihre Ausbildung oder Ihr Studium konzentrieren können? Mit unserer leistungsstarken Krankenversicherung für Studenten und Azubis halten wir Ihnen den Rücken frei und sorgen dafür, dass Sie in allen Lebenslagen bestens betreut sind.
Sie haben Fragen? Worum es auch geht: Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich um Ihre Anliegen. Unter der Rufnummer 0800 0 255 255 erreichen Sie uns an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr.
Ihre Krankenkasse To Go
Keine Lust auf Zettelwirtschaft? Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist Ihr digitaler Partner mit smartem Service. In unserer kostenlosen App „BKK GS - Meine Krankenkasse“ können Sie Dokumente bequem mit dem Smartphone hochladen, Ihre Daten ändern und Ihr Bonusprogramm verwalten. Einfach, schnell und papierlos.
Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe
Sie verbringen einen Teil Ihrer Ausbildung am anderen Ende der Welt oder möchten sorglos Urlaub machen? Sie planen ein Auslandssemester und benötigen eine Krankenversicherung mit Mehrwert? Wir beraten Sie umfassend zum idealen Gesundheitsschutz für unterwegs und übernehmen die Kosten für Ihre Reiseschutzimpfungen.
Yoga, Ernährungsberatung und mehr
Sie leiden unter Prüfungsstress oder sehnen sich nach einem Ausgleich zu Ausbildung und Studium? Als Krankenkasse für Studenten und Azubis bietet Ihnen die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zahlreiche Onlinekurse von ausgewählten Coaches. Das Spektrum reicht vom Autogenen Training über Hatha-Yoga bis zum Faszientraining. Die Kurse sind als zertifizierte Präventionsmaßnahmen anerkannt und ideal zur Förderung Ihrer Gesundheit.
Wir belohnen Gesundheitsbewusste
Ausbildung und Studium können anstrengend sein. Umso wichtiger, dass Sie auf sich achten und sich regelmäßig Pausen gönnen. Mit unserem Bonusprogramm sammeln Sie Punkte für Mitgliedschaften im Sportverein, Vorsorgeuntersuchungen und viele andere Aktivitäten für Ihre Gesundheit. Für Ihr Engagement erhalten Sie bis zu 150 Euro direkt auf Ihr Bankkonto.
Ihr Extra-Budget für zusätzliche Leistungen
Ob Sportbrille, Kinesio-Tape oder Osteopathie: Durch unsere Krankenversicherung für Studenten und Azubis haben Sie jedes Jahr Anspruch auf attraktive Gesundheitsleistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Kombinieren Sie die Angebote passend zu Ihrem Bedarf.
Beugen Sie vor. Bleiben Sie gesund.
Im Rahmen unserer Krankenversicherung unterstützen wir Studenten und Auszubildende einmal im Jahr mit einem Zuschuss für eine erholsame Auszeit. Gönnen Sie sich eine Woche oder ein verlängertes Wochenende für Ihr Wohlbefinden.
Geld zurück mit dem Extra-Tarif
Nehmen Sie die Krankenversicherung für Studenten und Azubis nicht in Anspruch, erhalten Sie im Wahltarif mit Beitragsrückgewähr Geld zurück. Der Anspruch auf die Prämie besteht jedes Jahr neu.
Rezept und Krankschreibung vom Online-Arzt
Benötigen Sie im Studium oder Ihrer Ausbildung medizinische Unterstützung oder eine Krankmeldung, fordern Sie diese in der kostenlosen Online-Sprechstunde komfortabel an. Ohne lange Wartezeiten, von zu Hause aus oder unterwegs. Eine Facharztberatung ist für Sie an 365 Tagen im Jahr möglich.
Kostenlos. Kompetent. Diskret.
Sie benötigen Expertenrat zu Medikamenten, suchen einen Facharzt in Ihrer Nähe oder möchten Details über Therapien erfahren? Lassen Sie sich unter der Rufnummer 0521 5228-7799 von unseren Spezialisten beraten.
Spielend einfach
Der Wechsel der Krankenkasse für Berufsstarter
Der Krankenkassenwechsel ist durch unseren Wechselservice kinderleicht:
- Füllen Sie einfach den Online-Antrag für Auszubildende beziehungsweise die Online-Mitgliedserklärung für Studenten aus.
- Ihre Daten werden durch eine SSL-Verschlüsselung sicher an uns übertragen.
Nachdem Sie den Antrag versendet haben, kümmern wir uns umgehend um Ihren reibungslosen Wechsel inklusive der Beendigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung. Sie müssen nichts weiter tun. Benötigen wir ergänzende Dokumente, melden wir uns bei Ihnen.
Ihre Mitgliedsbescheinigung senden wir Ihnen innerhalb weniger Tage per Post. Diese können Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Hochschule oder der Agentur für Arbeit vorlegen. Alle wichtigen Bescheinigungen können Sie außerdem in unserer BKK GS-App sowie per E-Mail (info@bkkgs.de), Telefon (0800 0255 255) oder über unser Kontaktformular anfordern.
Gut zu wissen: Bereits seit 2021 müssen Sie sich nicht mehr selbst um die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenversicherung kümmern. Haben Sie diese dennoch selbst gekündigt, übernehmen wir Ihren Versicherungsschutz für Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nahtlos. Lücken im Versicherungsschutz sind ausgeschlossen.
Weitere Top-Leistungen für Auszubildende und Studierende
Vorteilsrechner – individuellen Bonus berechnen
Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Vorteil! Profitieren Sie von zahlreichen attraktiven Zusatzleistungen wie zum Beispiel von Ihrem persönlichen 250 Euro Vorteils-Paket oder unserem Bonusprogramm, das Sie für Ihren gesunden Lebensstil mit barem Geld belohnt.
Ihre Vorteile | |
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Vorteils-Paket
250 Euro Vorteils-Paket Jeder Versicherte erhält 250 Euro jährlich für zusätzliche Leistungen aus den Bereichen Natur, Vorsorge, Sport, Schwangerschaft, Digital und Impfungen. |
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250 Euro Impfungen
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Bonusprogramm
Bonusprogramm Bereits ab 250 Punkten erhalten Sie 25 Euro in bar oder 50 Euro auf dem Gesundheitskonto. Jede weitere Aktivität wird mit zusätzlichen Bonuspunkten belohnt. Mehr dazu |
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x bis zu
Kinderbonus
Kinderbonusprogramm Ab 250 Punkten bekommen Kinder von 1 bis 14 Jahren bereits 50 Euro auf das eigene Gesundheitskonto oder 25 Euro für das Sparschwein. Jede weitere Aktivität wird mit zusätzlichen Bonuspunkten belohnt. |
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Baby Bonus
Baby Bonus Sie erhalten 100 Euro auf Ihr Bankkonto oder wir schreiben Ihnen 1.000 Punkte in Ihrem Bonusprogramm gut. |
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Aktivwoche/fitforwell
Aktivwoche/fitforwell-Programm Wir unterstützen Sie einmal im Jahr mit 160 Euro. Die Teilnahme wird als Gesundheitskurs angerechnet. |
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Gesundheitskurse
Gesundheitskurse Wir erstatten Ihnen pro Jahr zwei Kurse mit maximal 75 Euro je Kurs und Handlungsfeld. |
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Versiegelung kariesfreier Fissuren
Versiegelung kariesfreier Fissuren Die Versiegelung kariesfreier Fissuren wird im Rahmen unseres Zahnarztvertrags bis zum 18. Geburtstag auch für die kleinen Backenzähne übernommen. Mehr dazu |
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Kinderuntersuchung-U10
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Kinderuntersuchung-U11
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Jugenduntersuchung-J2
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Babyschlafsack
Babyschlafsack Als Geschenk zur Geburt erhalten Sie von uns einen hochwertigen Odenwälder BabyNest-Schlafsack im Wert von 40 Euro. |
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Pelvina
Pelvina Beckenbodentraining Die Kosten für die Nutzung der App übernehmen wir für Sie. Zusätzlich erhalten Sie ein kostenloses Willkommenspaket per Post. Mehr dazu |
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Kinderheldin
Kinderheldin Fordern Sie sich bei uns einen Gutscheincode an. Die Kosten für die digitale Hebammenberatung übernehmen wir für Sie. |
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BabyCare
BabyCare-Paket In Katalogform oder als App – als weibliche Versicherte erhalten Sie das BabyCare-Paket bei uns kostenlos. |
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Beitragsrückgewähr 1. Versicherter | |
Beitragsrückgewähr 2. Versicherter | |
bis zu |
Sie sind selten krank?
Dann profitieren Sie zusätzlich von unserem Extra-Tarif mit Beitragsrückgewähr.
FAQ – häufige Fragen zur Krankenversicherung für Azubis und Studenten
Unsere Antworten rund um Ihre Krankenversicherung während der Ausbildung und im Studium:
Sobald Sie Ihre Ausbildung beginnen, besteht Krankenversicherungspflicht. Die kostenlose Familienversicherung endet, da Sie mit Ihrer Ausbildung eine eigene Beschäftigung aufnehmen und durch das monatliche Einkommen von meist über 538 Euro sozialversicherungspflichtig sind. Auszubildende benötigen dann eine eigene gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen.
- Die Azubi Krankenversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bietet Ihnen umfangreiche Extras, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihre Krankenversicherung vor Ihrem ersten Tag in der Berufsschule beziehungsweise im Ausbildungsbetrieb abzuschließen.
- Spätestens 14 Tage nach Ihrem Ausbildungsbeginn benötigen wir Ihren Antrag.
- Danach kümmert sich Ihr Arbeitgeber um Ihre Anmeldung bei der Krankenkasse. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse Ihren Versicherungsschutz, bei der Sie bislang mitversichert waren.
Sind Sie über Ihre Eltern bereits bei uns familienversichert, benötigen wir lediglich einen kurzen Hinweis per Telefon, E-Mail oder über die BKK GS-App. Sobald Ihre Eltern uns darüber informiert haben, dass Sie nun eine eigene Krankenversicherung als Student oder Azubis benötigen, kümmern wir uns um alles Weitere.
Machen Sie eine rein schulische Ausbildung und erhalten kein Arbeitsentgelt, können Sie sich bis zum 25. Lebensjahr familienversichern lassen. Dabei darf Ihr Monatseinkommen (z. B. durch einen Nebenjob) nicht über 505 Euro (2024) liegen. Bei einer regelmäßigen Tätigkeit als Arbeitnehmer mit mehr als 538 Euro Verdienst pro Monat besteht Versicherungspflicht.
Denken Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung an diese Unterlagen:
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.
- Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) – wir beantragen ihn gerne für Sie, falls Sie noch keinen besitzen.
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die Sie beim Finanzamt beantragen können.
- Kontonummer – eröffnen Sie spätestens jetzt ein eigenes Girokonto, damit Ihr Arbeitgeber Ihnen das Gehalt überweisen kann.
- Sind Sie unter 18 Jahre alt, schreibt das Jugendschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung vor. Besprechen Sie das am besten mit Ihrem Hausarzt.
Neben der Krankenversicherung für Auszubildende zahlen Sie jetzt auch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrem Ausbildungsgehalt (Bruttolohn) ab. Ab 1. November 2024 liegt der Beitragssatz der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bei 18,0 Prozent. Davon zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Ihre Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherung werden ebenfalls anhand von Prozentsätzen berechnet. Auch diese Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
Wenn Sie älter als 23 Jahre sind und noch keine Kinder haben, erhöht sich für Sie der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,6 Prozent (Der Zuschlag für Kinderlose gilt bereits ab dem 23. Geburtstag). Diese Beträge sind bei allen Krankenkassen einheitlich geregelt.
Sie zahlen an Ihre Krankenkasse in der Ausbildung keine Beiträge, wenn Sie weniger als 325 Euro brutto im Monat verdienen. Dann übernimmt Ihr Arbeitgeber die Beiträge für Ihre Krankenversicherung komplett. Für Sie entstehen für die gesetzliche Versicherung in der Ausbildung keine Kosten.
Das hängt von Ihrem weiteren beruflichen Weg ab:
- Bleiben Sie nach Ihrer Ausbildung in einem Angestelltenverhältnis oder beginnen im Anschluss ein Studium, sind Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert.
- Wechseln Sie den Betrieb, benötigt Ihr neuer Arbeitgeber die Bestätigung über Ihre Krankenversicherung.
- Machen Sie sich selbstständig, haben Sie ein Wahlrecht und können sich zwischen privater (PKV) oder (freiwillig) gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entscheiden.
- Gleiches gilt für Beamtenanwärter beziehungsweise Beamte.
Ihre Krankenversicherung bleibt ebenfalls bestehen, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen und einen neuen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben. Brechen Sie die Ausbildung ab oder werden nicht übernommen und haben zunächst keine Beschäftigung, ist eine Mitversicherung über die Familienversicherung eines Elternteils bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei möglich. Waren Sie in den letzten 24 Monaten mindestens ein Jahr arbeitslosenversichert, erhalten Sie Arbeitslosengeld I und die Agentur für Arbeit zahlt Ihre Krankenkassenbeiträge.
Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten beginnt mit dem Tag der Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung und ist für alle Studenten Pflicht. Sie besteht bis zum Ende des laufenden Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Ja, wenn Sie
- über Ihre Eltern oder Ihren Partner familienversichert sind.
- in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
- hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
In diesen Fällen ist eine studentische Krankenversicherung nicht verpflichtend beziehungsweise sinnvoll.
Wenn Sie über Ihre Eltern Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung haben, müssen Sie sich nicht als Student krankenversichern. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Sie leben in Deutschland.
- Sie sind nicht selbst krankenversichert.
- Sie sind noch nicht 25 Jahre alt.
- Ihr Einkommen (ohne BAföG) liegt unter 505 Euro im Monat (2024)
- Ihre Eltern sind nicht privat krankenversichert.
Wenn Sie über Ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichert sind,
- können Sie das auch nach dem 25. Lebensjahr bleiben,
- solange Sie mit Ihrem Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen der Familienversicherung nicht überschreiten.
Sie können die Krankenversicherung im Studium freiwillig fortsetzen. Dafür müssen Sie spätestens drei Monate nach Ablauf der Versicherung den Antrag stellen. Wir helfen Ihnen dabei gern.
Sind Sie als Student über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert, besteht bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER eine beitragsfreie Pflegeversicherung. Auch bei einer Pflichtversicherung sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Pflegeversicherung.
Ihre Schul- beziehungsweise Studienzeiten nach dem 16. Lebensjahr können in der Rentenversicherung ganz oder teilweise als Anrechnungszeiten bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden. Für Studenten an Hochschulen besteht ebenfalls ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV). Das schließt auch direkte Hin- und Rückwege mit ein.
Machen Sie ein duales Studium, sind Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und benötigen eine Krankenversicherung. Hinzu kommen die Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wie auch in einer Ausbildung führt Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge zur Sozialversicherung von Ihren beitragspflichtigen Einnahmen ab.
Als Werkstudent sind Sie in der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung versicherungsfrei beschäftigt. Das bedeutet, dass Sie selbst keine Beiträge zahlen und trotzdem versichert sind. Diese Ausnahme – für sogenannte ordentlich Studierende – wird als Werkstudentenprivileg bezeichnet und hängt unter anderem von folgenden Voraussetzungen ab:
- Sie sind an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben.
- Ihr Studium steht im Vordergrund.
- Sie arbeiten maximal 20 Stunden pro Woche.
In vorlesungsfreien Zeiten – beispielsweise in den Semesterferien – darf die Wochenarbeitszeit die 20-Stunden-Grenze überschreiten.
Sozialversicherungsrechtlich gelten Teilnehmer dualer Studiengänge, Weiterbildungsstudiengänge sowie Doktoranden und Gasthörer nicht als ordentlich Studierende.
Trotz der Versicherungsfreiheit besteht für Sie als Werkstudent die Versicherungspflicht. Ihr Versicherungsschutz erfolgt über eine Mitversicherung durch Ihre Familie oder die studentische Krankenversicherung. Die beitragsfreie Familienversicherung hängt vom Gesamteinkommen ab. Übersteigt es die monatliche Einkommensgrenze nicht, können Sie sich kostenfrei familienversichern lassen. Die Versicherungsfreiheit für Werkstudenten gilt nicht für die Rentenversicherung.
Werkstudenten studieren und üben während des Studiums eine Erwerbstätigkeit aus.
Der Beitrag ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem aktuellen BAföG-Bedarfssatz. Ab dem 01.10.2024 liegt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung bei 104,39 Euro und für die Pflegeversicherung von 20,52 Euro bis 34,20 Euro – je nach Anzahl der Kinder.
Einfach. Guter. Service.
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot. Bei Fragen stehen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.