Hebammenrufbereitschaft

Letzte Aktualisierung: 13.02.2021
Wir unterstützen Sie bei den Kosten
Die medizinische, aber auch seelische Unterstützung durch eine Hebamme ist den meisten Schwangeren wichtig. Sowohl bei der Schwangerschaftsvorsorge als auch bei der Nachsorge steht eine gute Hebamme der (werdenden) Mutter mit Rat und Tat zur Seite – und das oft auch abseits der eigentlichen Termine.
Kein Wunder, dass sich viele schwangere Frauen die Hebamme als enge Vertraute einerseits und als qualifizierte Fachkraft andererseits auch während der Geburt an ihrer Seite wünschen. Mit unserem 250 Euro Vorteils-Paket unterstützen wir Sie bei diesem Wunsch, indem wir die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft übernehmen.
- Über uns oder Ihre Hebamme finden Sie außerdem einen Geburtsvorbereitungskurs in der Nähe. Sprechen Sie uns an!
Was ist die Hebammenrufbereitschaft?
Während der Rufbereitschaft – meistens zwischen der 38. und 42. Woche – ist die Hebamme Ihres Vertrauens zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar. Auch an Sonn- und Feiertagen können Sie diese kontaktieren, wenn Sie der Meinung sind, dass sich Ihr Baby auf den Weg macht. Ihre Hebamme wird Sie dann begleiten, nachdem sie den Beginn der Geburt bestätigt hat. Für die garantierte Erreichbarkeit erhebt die Hebamme eine Rufbereitschaftspauschale, die in ihrer Höhe variieren kann.
Die Pauschale wird in Rechnung gestellt:
- bei einer Hausgeburt,
- bei einer Entbindung im Geburtshaus oder
- bei sogenannten Beleggeburten im Krankenhaus.
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach der Geburt
Auch hier kann Ihre Hebamme ein wichtiger Ansprechpartner für Sie sein: In bestimmten Fällen kann während der Schwangerschaft und auch nach der eine Haushaltshilfe zu Ihrer Entlastung in Frage kommen. Eine entsprechende Hilfe wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn Sie beispielsweise durch (starke) Beschwerden so eingeschränkt sind, dass Sie den Haushalt nicht mehr selbst führen können. Sprechen Sie gerne Ihre Hebamme oder einen unserer kompetenten Berater zum Thema "Haushaltshilfe nach der Geburt" an.
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