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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
E-Mail: info@bkkgs.de

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Beitragsrückgewähr

Letzte Aktualisierung: 25.04.2022

Unser Extra-Tarif mit Beitragsrückgewähr

Sie sind aktiv, leben gesund und suchen nur selten einen Arzt auf? Dann profitieren Sie von unserem Extra-Tarif mit Beitragsrückgewähr. Sie erhalten im Jahr ein Zwölftel Ihres selbst gezahlten Beitrags von uns zurück, wenn Sie außer den Vorsorgeuntersuchungen keine ärztlichen Behandlungen in Anspruch nehmen.

 

Ohne Risiko

Sie haben den vollen Anspruch auf die Leistungen der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Sollten Sie doch eine ärztliche Behandlung brauchen, legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor. Wir übernehmen dann wie gewohnt die Kosten der Behandlung. Lediglich die Prämienauszahlung ist dadurch ausgeschlossen. Es gibt keine Leistungseinschränkungen oder zusätzliche Kosten.

Mit Vorsorge-Paket

Vorsorge ist wichtig. Deshalb können Sie und Ihre mitversicherten Familienmitglieder Vorsorgeuntersuchungen selbstverständlich weiterhin in Anspruch nehmen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Prämie hat.

  • Leistungen zur Prävention
  • Schutzimpfungen
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Kinderuntersuchungen
  • Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
  • Vorsorgeuntersuchung Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien

Die Prämie

Der Prämienanspruch besteht für jedes Kalenderjahr neu (sofern Sie in diesem Kalenderjahr mehr als drei Monate bei uns versichert waren). Die Laufzeit des Tarifs beträgt ein Jahr und die Auszahlung Ihrer Prämie erfolgt bis zum 31. August des Folgejahres. Wenn Sie den Tarif nicht verlängern möchten, können Sie ihn bis einen Monat vor Ablauf kündigen.

Häufige Fragen:

Wenn Sie uns Ihre Entscheidung bis zum 30. Juni eines Jahres nennen, können Sie sich Ihre Prämie für das laufende Jahr sichern. Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, können diesen Tarif leider nicht wählen.

Ja, sie sind vom Gesetzgeber begrenzt. Sie dürfen 20 Prozent des Jahresbeitrags des Mitglieds, höchstens jedoch 600 Euro betragen. Werden verschiedene Extra-Tarife miteinander kombiniert, können diese Grenzen 30 Prozent des Jahresbeitrags des Arbeitnehmers, höchstens jedoch 900 Euro betragen. Im Einzelfall werden diese Grenzen dann überschritten. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist dann verpflichtet, die Prämien zu begrenzen.

Die Laufzeit beträgt ein Jahr. 

Der Wahltarif verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindung bzw. der Verlängerung gekündigt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Gerne beraten wir Sie dazu.