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Mutterschaftsleistungen

Eine schwangere Frau sitzt auf dem Sofa. In der rechten Hand hält sie ein Ultraschallbild ihres Babys.

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026

Mutterschaftsleistungen – ohne Sorgen eingewöhnen

Der Mutterschutz ist eine besondere Zeit. Einige Wochen vor und nach der Geburt stehen Sie unter besonderem Schutz und konzentrieren sich ganz auf sich und Ihr Baby. Mit dem Mutterschaftsgeld der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sind Sie auch finanziell abgesichert.

Ihre Vorteile im Mutterschutz bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:

Wechseln Sie jetzt zur BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und profitieren Sie von der familienfreundlichen Krankenversicherung im Mutterschutz!

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Welche Frage haben Sie zu Mutterschutz und Mutterschaftsgeld?

Was regelt der gesetzliche Mutterschutz?

Der Mutterschutz schützt werdende und frischgebackene Mütter vor und nach der Geburt. Erfahren Sie alles zu Schutzfristen, Beschäftigungsverbot und Sonderregelungen.

Eine schwangere Frau mit dunklen Haaren sitzt an einem Schreibtisch. Vor ihr steht ein Laptop, daneben liegen Dokumente, die sie ausfüllt.

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse?

Damit Sie im Mutterschutz finanziell abgesichert sind, zahlen wir Ihnen Mutterschaftsgeld. So beantragen Sie es schnell und unkompliziert bei Ihrer BKK GS.

Eine junge schwangere Frau sitzt in ihrem Bett. Sie hat ihre Hände an ihren Bauch gelegt und lächelt.

Wie berechne ich Beginn und Ende meines Mutterschutzes?

Mit unserem Mutterschutzrechner ermitteln Sie Ihre individuelle Schutzfrist tagesgenau, inklusive Sonderregelungen für Frühgeburten und Mehrlinge.

Eine junge Mutter liegt mit ihrem Säugling auf dem Bett. Die beiden schauen sich liebevoll an.

Welche zusätzlichen Leistungen bietet die BKK GS?

Als familienfreundliche Krankenversicherung im Mutterschutz unterstützen wir Sie mit Hebammenbetreuung, Rückbildung, Baby Bonus und weiteren Extras.

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Auf einen Blick!

Digitale Services rund um Mutterschaftsleistungen

Sie möchten Ihre Mutterschaftsleistungen schnell und unkompliziert nutzen? Mit unseren digitalen Angeboten erledigen Sie alles bequem von zu Hause.

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Der Mutterschutz – Sicherheit für Mutter und Kind

Die letzten Wochen vor der Geburt können für viele schwangere Frauen beschwerlich werden. Auch die Entbindung kann werdenden Müttern viel abverlangen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Mutterschutz eingerichtet. Diese Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und gilt nach der Entbindung für mindestens acht Wochen. Nach einer Frühgeburt oder bei Mehrlingsgeburten sind es sogar zwölf Wochen.

In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten. Vor der Geburt darf Ihr Arbeitgeber Sie nur beschäftigen, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Nach der Geburt herrscht hingegen ein strenges Beschäftigungsverbot zu Ihrem eigenen Schutz und dem Ihres kleinen Schützlings. Zudem stehen Sie unter Kündigungsschutz und haben Anspruch auf Mutterschaftsleistungen wie das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse.

Mutterschutz im Überblick:

  • Schutzfrist vor der Geburt: sechs Wochen
  • Schutzfrist nach der Geburt: acht Wochen (Regelfall)
  • Verlängerte Schutzfrist: zwölf Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Babys mit Behinderung
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld von Ihrer BKK GS
  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Seit dem 01.06.2025 haben Frauen auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz. Die Dauer der Schutzfrist richtet sich nach der Schwangerschaftswoche, in der es zur Fehlgeburt kam:

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu acht Wochen Mutterschutz

Während dieser Zeit dürfen Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht beschäftigt werden, es sei denn, Sie möchten auf eigenen Wunsch wieder arbeiten.

Für die Beantragung Ihres Mutterschaftsgeldes benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt.

Der gesetzliche Mutterschutz steht jeder werdenden Mutter in einem Arbeitsverhältnis zu. Ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Hausangestellte oder Heimarbeiterin. Auch Branche, Familienstand und Staatsangehörigkeit spielen für den Anspruch keine Rolle.

Das Mutterschutzgesetz greift in Deutschland automatisch, sobald Frauen berufstätig sind. Es gilt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und in der Stillzeit. Es schützt Sie vor Überforderungen und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, vor unberechtigter Kündigung und vor finanziellen Engpässen.

Bei Selbstständigen, Hausfrauen, Adoptivmüttern, Geschäftsführerinnen juristischer Personen und Organmitgliedern greift das Mutterschutzgesetz nicht.

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Eine schwangere Frau mit dunklen Haaren sitzt an einem Schreibtisch. Vor ihr steht ein Laptop, daneben liegen Dokumente, die sie ausfüllt.

Das Mutterschaftsgeld: Informatives zur Entgeltersatzleistung

Damit Sie sich im Mutterschutz keine Gedanken um Ihre finanzielle Versorgung machen müssen, hat der Gesetzgeber das Mutterschaftsgeld (umgangssprachlich fälschlicherweise oft Mutterschutzgeld genannt) eingeführt. Diese Entgeltersatzleistung steht berufstätigen Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung zu. Sie wird für die gesamte Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung sowie für den Geburtstag des Neugeborenen gezahlt.

Die finanzielle Unterstützung auf einen Blick:

  • Höhe: zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns der letzten drei Monate
  • Krankenkassen-Anteil: bis zu 13 Euro pro Tag von der BKK GS
  • Arbeitgeber-Anteil: Differenz zum Nettolohn als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Pünktlich: Auszahlung zum gleichen Zeitpunkt wie zuvor das Arbeitsentgelt
  • Lückenlos: Weiterzahlung auch bei Krankheit im Mutterschutz
  • Beitragsfrei: keine Beiträge zur Krankenversicherung während des Bezugs

Mutterschaftsgeld beantragen bei Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

  1. Antrag erhalten: Ihr Frauenarzt stellt Ihnen eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus – offiziell auch als „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag“ (MET-Bescheinigung) bekannt. Auf dieser Bescheinigung finden Sie auch den Mutterschaftsgeld-Antrag.
  2. Ausfüllen: Ergänzen Sie die „Ausfertigung für die Krankenkasse“ mit Ihren Angaben wie Kontoverbindung und aktueller Arbeitgeber.
  3. Versenden: Schicken Sie uns die Bescheinigung mit dem ausgefüllten Antrag zu.
  4. Erste Teilzahlung: Danach erhalten Sie die erste von zwei Teilzahlungen des Mutterschaftsgeldes vom Beginn der Schutzfrist bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.
  5. Zweite Teilzahlung: Für die zweite Zahlung brauchen wir von Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Ausfertigung für die Krankenkasse: Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt), die Sie beim Standesamt bekommen. Außerdem senden Sie uns die ausgefüllte Bescheinigung über die "Inanspruchnahme der Erziehungszeit". Dieses Formular erhalten Sie von uns zusammen mit der ersten Zahlung des Mutterschaftsgeldes.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, sobald Sie Ihre ärztliche Bescheinigung erhalten, damit wir Ihren Antrag umgehend bearbeiten und das Geld pünktlich auszahlen können. Schicken Sie uns den Mutterschaftsgeld-Antrag einfach über die BKK GS-App oder per Post an:

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 140160
33621 Bielefeld

Die „Ausfertigung für die Versicherte“ der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner.

Sie möchten Mutterschaftsgeld beantragen und haben Fragen zum Antrag oder weiteren Mutterschaftsleistungen?
Unsere Kundenberatung am kostenlosen Servicetelefon hilft Ihnen unter 0800 0 255 255 weiter. Gerne können Sie uns auch schnell eine Nachricht über die BKK GS-App schicken oder unseren Rückrufservice nutzen.

Mutterschaftsgeld online beantragen – mit der BKK GS-App!

Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie Ihr Mutterschaftsgeld ganz einfach online beantragen. Dazu laden Sie sich einfach die kostenlose BKK GS – Meine Krankenkasse App im Google-Play Store (Android) oder App Store (iOS) herunter und installieren diese auf Ihrem Smartphone. Innerhalb der BKK GS-App lässt sich der Antrag mit wenigen Klicks an uns übermitteln.

BKK GS-App

Der Mutterschutzrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Eine junge schwangere Frau sitzt in ihrem Bett. Sie hat ihre Hände an ihren Bauch gelegt und lächelt.

Mutterschutz berechnen & Klarheit verschaffen

Mit unserem Mutterschutzrechner können Sie Beginn und Ende des Mutterschutzes auf den Tag genau berechnen lassen. Der Fristenrechner zum Mutterschutz Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER berücksichtigt auch Besonderheiten, bei denen sich die Dauer der Schutzfrist nach dem Geburtstermin verändert. 

Mutterschutz berechnen – so einfach geht’s:

  • Entbindung: Geben Sie den voraussichtlichen Geburtstermin in den Mutterschutz-Rechner ein. Hat die Geburt bereits stattgefunden, ergänzen Sie den tatsächlichen Geburtstermin. Bei Abweichungen verschiebt sich das Ende der Mutterschutzfrist.
  • Besonderheiten: Beantworten Sie die Fragen beispielsweise nach Mehrlingsgeburt oder einer Frühgeburt mit Ja oder Nein.
  • Berechnen: Starten Sie die Berechnung des Mutterschutzes mit einem Klick auf „Berechnen“. Anhand Ihrer Daten ermittelt der Mutterschutzrechner nun Ihren Mutterschutz.
  • Drucken & Sichern: Auf Wunsch können Sie das Ergebnis ausdrucken oder als PDF speichern.

Berechnen Sie jetzt Beginn und Ende Ihres Mutterschutzes individuell mit unserem Mutterschutzrechner!

Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes handelt es sich um eine Frühgeburt, wenn Babys bei ihrer Geburt unter 2.500 Gramm wiegen oder bei höherem Gewicht ihre medizinischen Reifezeichen nicht vollständig ausgebildet sind und deshalb mehr Pflege benötigen. Die medizinische Feststellung einer Frühgeburt geht mit einer ärztlichen Bescheinigung einher.

Bei Frühgeburten endet der Mutterschutz erst zwölf Wochen nach der Geburt. Außerdem wird die Schutzfrist um die Zeitspanne verlängert, die Ihr Baby zu früh auf die Welt gekommen ist.

Die Geburt eines Kindes mit Behinderung kann, neben der Freude über das neue Familienmitglied, mit psychischen und körperlichen Belastungen verbunden sein. Um die Mutter zu entlasten, wird der Mutterschutz von den üblichen acht auf zwölf Wochen verlängert. Kommt Ihr Baby mit einer Behinderung zur Welt oder ist bereits während der Schwangerschaft eine Beeinträchtigung absehbar, können Sie dies direkt im Mutterschutzrechner angeben.

Zusätzliche Angebote

Vorsorgen mit dem Hallo Baby Programm

Das Vorsorgeprogramm Hallo Baby der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER dient der Vermeidung von Frühgeburten und steht Ihnen als Versicherte kostenlos zur Verfügung. Es umfasst zusätzliche Untersuchungen, individuelle Beratung und informative Broschüren.

Hallo Baby

Weitere Top-Leistungen im Mutterschutz

Eine Geburt stellt für Mutter und Baby eine große Herausforderung dar. Als familienfreundliche Krankenversicherung unterstützen wir Sie mit attraktiven Angeboten rund um Mutterschutz und Baby.

Häufige Fragen rund um Mutterschaftsleistungen

FAQ – Mutterschutz

Schwangerschaft und Arbeitgeber

Ob und wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren, entscheiden Sie frei. Damit Ihr Arbeitgeber die Mutterschutzvorschriften einhält und Sie und Ihr Baby schützt, informieren Sie ihn jedoch über Ihre Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin, sobald Sie davon wissen. Betriebe sind erst ab dem Tag für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, an dem sie davon erfahren. Sie geben die Mitteilung schriftlich, telefonisch oder mündlich ab. Die Papierform hat den Vorteil eines konkreten Nachweises.

Ihr Arbeitgeber behandelt die Information vertraulich. Er gibt sie nur an Dritte weiter, wenn das in Ihrem Interesse ist oder wenn Sie die Information bereits selbst im Unternehmen bekannt gegeben haben.

Während der Schwangerschaft und bis zum Ende des Mutterschutzes nach der Geburt genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen und benötigt dafür eine behördliche Zustimmung. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Tag, an dem Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Informieren Sie ihn daher frühzeitig, um den Schutz vollständig zu nutzen.

Das Mutterschutzgesetz schützt Sie vor Überlastung. Überstunden sind während der Schwangerschaft grundsätzlich nicht erlaubt. Pro Tag dürfen Sie höchstens achteinhalb Stunden arbeiten, pro Woche maximal 90 Stunden im Doppelwochen-Schnitt. Mehrarbeit zur Erfüllung von Spitzen oder besonderen Aufträgen ist ausgeschlossen. Zudem haben Sie Anspruch auf Pausen und ein Verbot der Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr.

Schutzfristen und Geburtstermin

Kommt Ihr Baby vor dem errechneten Termin, verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung um die fehlenden Tage. Ihnen geht kein Tag Mutterschutz verloren – er beträgt immer 14 oder 18 Wochen. Lässt sich Ihr Baby mehr Zeit, bleibt die Schutzfrist nach der Geburt erhalten. Eine Verkürzung gibt es nicht. Bei einer späteren Entbindung profitieren Sie von einem längeren Mutterschutz.

Werden Sie während der Schwangerschaft krank, erhalten Sie wie gewohnt Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Reicht das nicht aus, zahlt Ihnen die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER anschließend Krankengeld. Eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung gilt nicht als reguläre Krankheit, sondern als Beschäftigungsverbot. In diesem Fall erhalten Sie Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber. Bei Fragen zur richtigen Einordnung beraten wir Sie individuell unter 0800 0 255 255.

Die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (MET-Bescheinigung) erhalten Sie von Ihrem Frauenarzt. Reichen Sie diese zusammen mit Ihrem Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein. Den schnellsten Weg bietet die BKK GS-App. Alternativ schicken Sie die Unterlagen per Post an unsere Postanschrift in Bielefeld. Die zweite Ausfertigung der Bescheinigung übergeben Sie Ihrem Arbeitgeber, damit dieser den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vorbereitet.

FAQ – Mutterschaftsgeld

Grundlagen und Begriffe

Die sogenannten Mutterschaftsleistungen, darunter Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld, sichern Ihr Einkommen während der Schwangerschaft sowie der Mutterschutzfristen. Welche Mutterschaftsleistungen Sie erhalten, hängt von Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Arbeitssituation und der Mutterschutzfrist ab.

Dürfen Sie wegen eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz gar nicht oder nur teilweise arbeiten, erhalten Sie Mutterschutzlohn. Während Mutterschaftsgeld innerhalb der Mutterschutzfrist gezahlt wird, ist der Mutterschutzlohn für die Zeit außerhalb der Frist vorgesehen. Gezahlt wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt (brutto), das Sie in den letzten drei Kalendermonaten vor der Schwangerschaft erhalten haben. Bei einem Arbeitsverhältnis, das nach Beginn der Schwangerschaft angetreten wurde, zählt der Durchschnitt der ersten drei abgerechneten Monate.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Sie erhalten Mutterschaftsgeld, wenn Sie eigenständige Versicherte (eine Familienversicherung genügt nicht) bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sind und

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen
  • in Heimarbeit beschäftigt sind
  • selbstständig oder als Künstlerin tätig sind und Anspruch auf Krankengeld haben
  • in Elternzeit sind
  • Arbeitslosengeld I beziehen

Sind Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor Geburt familienversichert oder privat krankenversichert, erhalten Sie kein Geld von Ihrer Krankenkasse. Bei erfüllten Voraussetzungen beantragen Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Mutterschaftsgeld. Von der Mutterschaftsgeldstelle erhalten Sie einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von maximal 210 Euro. Hinzu kommt der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers.

Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus und haben eine eigene gesetzliche Krankenversicherung, erhalten Sie Mutterschaftsgeld, wenn Sie im Mutterschutz kein Entgelt bekommen.

Hausfrauen, Adoptivmütter, familienversicherte Frauen, privat Krankenversicherte und Beamtinnen. Für Beamtinnen gelten individuelle Regelungen.

Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld. Verfügen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung über eine Krankentagegeldversicherung, haben Sie stattdessen Anspruch auf Krankentagegeld im Mutterschutz.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ändert sich bei Mehrlingsgeburten nicht. Sie erhalten weiterhin bis zu 13 Euro pro Tag von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sowie den Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns. Was sich ändert, ist die Dauer: Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Sie beziehen das Mutterschaftsgeld also über einen längeren Zeitraum.

Besondere Lebenssituationen

Haben Sie gearbeitet wie vor Ihrem Mutterschutz, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Bei stundenweiser oder anteiliger Tätigkeit wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt angerechnet und das Mutterschaftsgeld entsprechend angepasst.

Gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ja. Sie erhalten von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 13 Euro täglich. Beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld hängt die Zahlung davon ab, ob Sie in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet haben. Falls ja, bekommen Sie den Zuschuss, errechnet anhand des Einkommens aus der Teilzeitbeschäftigung. Ohne Berufstätigkeit wird kein Zuschuss gewährt. Endet die Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes, dient zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses das Einkommen vor der Elternzeit. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Bezug von Elterngeld.

Läuft Ihr befristeter Arbeitsvertrag in der Mutterschutzfrist aus, sind Sie als Versicherte bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER weiterhin optimal abgesichert. Gleiches gilt bei einer zulässigen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Wir zahlen Ihnen das Mutterschaftsgeld für die gesamte Mutterschutzzeit. Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag während der Schwangerschaft beraten wir Sie individuell zu allen Fragen rund um Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung unter 0800 0 255 255.

Kurzarbeit, Steuern und Erstattung

Sobald uns Ihr vollständiger Antrag auf Mutterschaftsgeld mit der ärztlichen Bescheinigung vorliegt, bearbeiten wir ihn schnellstmöglich. Für das Mutterschaftsgeld gibt es keine festen Auszahlungstermine. Die Zahlung vor der Geburt erfolgt frühestens mit Beginn der Schutzfrist, sobald uns alle Antragsunterlagen sowie die Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegen. Die Zahlung nach der Geburt hängt davon ab, wie schnell Sie uns die Geburtsurkunde sowie den Fragebogen zur Erziehungszeit einreichen.  Für eine zügige Bearbeitung reichen Sie den Antrag idealerweise direkt nach Erhalt der Bescheinigung über die BKK GS-App ein. 

Für schwangere und stillende Frauen ergeben sich durch Kurzarbeit keine Nachteile bei Mutterschutzfrist und Beschäftigungsverbot. Sie bekommen die vollen Mutterschaftsleistungen wie Mutterschaftsgeld, auch wenn Sie zuvor in Kurzarbeit waren.

Arbeitgeber lassen sich die fortgezahlten Arbeitsentgelte und die damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) im Rahmen des U2-Verfahrens (Umlageverfahren) von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstatten.

Mutterschaftsgeld und Zuschüsse der Arbeitgeber sind steuerfrei. Beides unterliegt dem Progressionsvorbehalt, beim Berechnen des Steuersatzes werden die Zahlungen berücksichtigt. Bei einem höheren Steuersatz zahlen Sie für Ihr sonstiges Einkommen mehr Steuern.

FAQ - Krankenversicherung im Mutterschutz

Ja, Ihr Versicherungsschutz bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bleibt während des gesamten Mutterschutzes vollständig erhalten. Beziehen Sie Mutterschaftsgeld, ist diese Zeit beitragsfrei. Sie erhalten alle Leistungen wie zuvor, einschließlich ärztlicher Versorgung, Krankenhausaufenthalten und Vorsorgeuntersuchungen.

Sind Sie über Ihren Partner familienversichert, bleibt dieser Versicherungsschutz im Mutterschutz unverändert bestehen. Beachten Sie: Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Stattdessen besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen einmaligen Pauschalbetrag von bis zu 210 Euro zu beantragen. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie zusätzlich, sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Nach dem Mutterschutz ändert sich Ihr Versicherungsstatus je nach Lebenssituation. Gehen Sie in Elternzeit, bleiben Sie weiter bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert. Ob Ihre Beiträge während der Elternzeit ruhen, hängt von Ihrer bisherigen Versicherungsform ab. Da die Regelungen je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen, beraten wir Sie hierzu gerne persönlich unter 0800 0 255 255. Kehren Sie ins Berufsleben zurück, läuft Ihre Versicherung wie gewohnt weiter.

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert und beziehen Mutterschaftsgeld, entfallen Ihre Beiträge auf das ausgefallene Arbeitsentgelt. Ihr Versicherungsschutz bleibt lückenlos erhalten. Weitere Einnahmen, etwa aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen, bleiben beitragspflichtig. Bei Fragen zu Ihren Beiträgen ist unsere Kundenberatung gerne für Sie da: 0800 0 255 255.

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