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Krankenkassen reichen Klage gegen den Bund ein

In den letzten Monaten wird wieder über die steigenden Beiträge und Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diskutiert. Wenig beachtet bleibt dabei die Tatsache, dass die GKV in den letzten Jahren zunehmend „geplündert“ wurde – vor allem durch staatliche Eingriffe, die auf Kosten der Beitragszahler gehen.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Der GKV-Spitzenverband klagt im Namen der Kassen gegen die unzureichende Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, zu denen die Gesundheitsversorgung von Menschen im Bürgergeldbezug zählt.

Inhaltsverzeichis

Inhaltsverzeichnis

Aktuell belaufen sich die Finanzreserven der Kassen auf 4,6 Milliarden Euro (Stand: 1. Halbjahr 2025). Angesichts der Gesamtausgaben von 327,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 sind die Rücklagen jedoch nach wie vor weit von der gesetzlichen Mindesthöhe entfernt. Die Kassen müssen daher ihre Reserven wieder aufbauen, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten und um auf unerwartete Kostensteigerungen oder verzögerte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reagieren zu können. Ein Mangel an Rücklagen würde im schlimmsten Fall zu kurzfristigen Beitragserhöhungen führen.

Die staatlichen Eingriffe in die GKV-Finanzen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt jährlich den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die GKV fest. Für 2026 liegt dieser bei 2,9 %. Bei dieser Schätzung werden jedoch weder der notwendige Aufbau der Finanzreserven der Kassen berücksichtigt, noch spezifische kassenindividuelle Bedürfnisse durch steigende Kosten in einigen Leistungsbereichen.

Versichertensolidarität und versicherungsfremde Leistungen

Ein wesentlicher Streitpunkt zwischen den Krankenkassen und dem Bund sind seit Jahren die sogenannten „versicherungsfremden Leistungen“. Dies sind Ausgaben, die eigentlich nicht der Verantwortung der GKV unterliegen, sondern eher familienpolitische oder gesamtgesellschaftliche Aufgaben betreffen, wie etwa die beitragsfreie Versicherung von Personen in Elternzeit oder die Finanzierung von Mutterschaftsleistungen. Der Bund beteiligt sich pauschal an diesen Kosten – jedoch in einer Höhe, die nicht mit den tatsächlichen Ausgaben im Gesundheitswesen Schritt hält. Seit 2017 beträgt der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen 14,5 Milliarden Euro und wird nicht an die steigenden Gesundheitskosten angepasst.

Klage gegen den Bund: Eine Forderung nach Gerechtigkeit

Vor diesem Hintergrund haben etliche Krankenkassen nun eine Klage gegen den Bund eingereicht. Sie fordern eine Nachzahlung von insgesamt 10 Milliarden Euro, um die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldbeziehende und andere versicherungsfremde Leistungen auszugleichen. Der GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen weist darauf hin, dass der Staat sich seit Jahren auf Kosten der Beitragszahler entlastet. Besonders problematisch ist die unfaire Behandlung von Bürgergeldbeziehenden. Während Vollzeitbeschäftigte und Arbeitgeber rund 350 Euro an Krankenkassenbeiträgen zahlen, übernimmt der Staat für Bürgergeldbeziehende lediglich 119 Euro – eine Finanzierungslücke, die die Kassen seit Jahren kritisieren. Der BKK Dachverband hat errechnet, dass allein die kostendeckende angemessene Finanzierung der Beiträge dazu führen könnte, den Zusatzbeitragssatz um 0,5 Beitragssatzpunkte zu senken.

Systematische Unterfinanzierung der GKV: Der Weg zur Klage

Der GKV-Spitzenverband hat nun entschieden, den Rechtsweg zu beschreiten, um die systematische Unterfinanzierung der GKV zu beenden. „Das Fass ist endgültig übergelaufen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Ziel der Klage ist es, die unfaire Lastenverteilung zu korrigieren und eine gerechte Finanzierung der GKV sicherzustellen. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt diese Klage und setzt sich weiterhin für dringend notwendige Reformen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. Ein weiteres Ziel der Klage ist die Einführung nachhaltiger Strukturreformen, die eine langfristige Stabilisierung der Beiträge ermöglichen. 

Fazit: Ein notwendiger Schritt für die Zukunft

Die Klage der Krankenkassen gegen den Bund ist ein wichtiger Schritt, um die strukturellen Probleme der GKV anzugehen. Die finanziellen Engpässe und die unzureichende Beteiligung des Staates an den versicherungsfremden Leistungen gefährden nicht nur die Stabilität der Krankenkassen und die die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Kontinuierlich steigende Beiträge treiben auch Lohnnebenkosten für Unternehmen in die Höhe und verringern gleichzeitig das Nettoeinkommen der Beschäftigten. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die Klage bewerten werden. Doch die Krankenkassen haben mit diesem Schritt ein starkes Signal gesetzt – für eine gerechtere und nachhaltigere Finanzierung des Gesundheitswesens.

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