Unser Fahrkosten-Check
Wenn Sie zu einer Behandlung gefahren werden müssen, erstatten wir Ihnen in vielen Fällen die Fahrkosten. Unser neuer Fahrkosten-Check zeigt, wann und wie.
Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Mit unserem Fahrkosten-Check können Sie schnell und einfach prüfen, ob wir Ihre Fahrkosten erstatten können – auch bereits im Vorfeld geplanter Fahrten.
Inhaltsverzeichis
Für welche Fahrten Krankenkassen die Kosten übernehmen dürfen, ist gesetzlich genau geregelt. Kurz gesagt: Es ist etwas kompliziert. Eine Voraussetzung ist, dass die Fahrt zwingend medizinisch notwendig ist und Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt hat.
Das sind zum Beispiel:
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus
- Beförderungen mit dem Krankentransportwagen
- Fahrten zu einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
- Fahrten zu einer ambulanten Operation, die einen stationären Aufenthalt vermeidet (nach § 115a SGB V)
- Fahrten zu einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten für die Fahrt und Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung. Das sind zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro, aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Ambulante Behandlungen
Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen kann es eine Rolle spielen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt oder ob Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. In einige Fällen brauchen Sie auch auch vorab eine Genehmigung von uns. Den Antrag auf Fahrkosten finden Sie auf unserer Seite Fahrkosten.
Viele Fragen - schnelle Antwort
Sie möchten wissen, ob Ihre Kosten übernommen werden können? Das beantwortet Ihnen jetzt schnell und einfach unserer neuer Fahrkosten-Check. Nach wenigen Fragen wissen Sie, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht. Informieren Sie sich rechtzeitig mit unserem Fahrkosten-Check, wenn Sie in absehbarer Zeit zu Behandlungen gefahren werden müssen. Er gibt Ihnen schnell Auskunft darüber, was möglich und was zu beachten ist.
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