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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
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33649 Bielefeld
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Reha-Maßnahmen

Physiotherapeut hilft Patient bei der Rehabilitation des Beines

Letzte Aktualisierung: 21.08.2026

Reha-Maßnahmen für Ihre Genesung

Nach einer Operation oder Erkrankung ist die Stärkung Ihrer Gesundheit das oberste Ziel. Können Sie Ihren Alltag nach den gängigen ärztlichen Behandlungen und Therapiemöglichkeiten nicht wie gewohnt weiterführen, unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit einer Reha. Die ideale Maßnahme zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustands kann eine ambulante oder stationäre Rehabilitation sein.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Volle Kostenübernahme (abzgl. gesetzliche Zuzahlung)
  • Erstattung der Reisekosten
  • Bedarfsgerechte Versorgung
  • Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag
  • Gesicherte Behandlungsqualität
  • Persönliche Beratung

Noch nicht bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert?

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Gut zu wissen

Zuständigkeit: Krankenkasse oder Rentenversicherung?

Für eine medizinisch notwendige Rehabilitation (kurz Reha) kommen mehrere Kostenträger infrage. Sind Sie Arbeitnehmer und Ihre Erwerbsfähigkeit soll mit einer Reha sichergestellt oder wiederhergestellt werden, ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständig. Den Rehabilitationsantrag können Sie direkt online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Die Antragsstellung dauert rund 30 Minuten.

  • Als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darf die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten für Ihre Reha nur übernehmen, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist. Den entsprechenden Antrag (Muster 61 Teil B-E) erhalten Sie direkt bei Ihrem behandelnden Hausarzt oder Ihrer Fachärztin.
  • Bevor Sie einen Reha-Antrag stellen, prüfen wir die Zuständigkeit gerne schnell und einfach per Telefon für Sie.
  • Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0800 0255 255.

Zum Reha-Antrag der Rentenversicherung

Rehabilitation: Ambulant oder stationär

Wie bei Kuren (Vorsorge) sind auch Rehabilitationen (Nachsorge) sowohl ambulant als auch stationär möglich. Die Reha-Maßnahmen unterscheiden sich im Leistungsumfang:

Das leistet eine ambulante Reha

Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt:

  • Vor Ort: Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren.
  • Therapie: Sie erhalten hochwertige Therapieangebote – ähnlich wie in der stationären Rehabilitation.
  • Alltagsnah: Ein Vorteil ist, dass Sie neu Erlerntes gleich im Alltag erproben können und in Ihrem gewohnten Umfeld leben. Bei Bedarf lassen sich Familienangehörige in die Therapie einbeziehen.
  • Ärztliche Begleitung: Ihr behandelnder Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen.
  • Kurze Wege: Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

Eine ambulante Reha kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es gibt keine medizinischen Einwände gegen eine ambulante Reha.
  2. Sie erreichen die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb einer zumutbaren Zeit.
  3. Ihre Versorgung zu Hause ist sichergestellt.

Das leistet eine stationäre Reha

Benötigen Sie nach einer Operation oder einer Erkrankung eine intensivere Unterstützung für Ihre Genesung, wird eine stationäre Rehabilitation verordnet:

  • Unterbringung: Bei einer stationären Reha sind Sie in der Einrichtung untergebracht, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, und werden dort auch verpflegt.
  • Abstand: Manchmal fördert ein gewisser Abstand zum Alltag die Genesung. In einer neuen Umgebung können Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren und abseits Ihrer gewohnten Aufgaben zu Kräften kommen.
  • Betreuung: Während Ihres Aufenthalts in der therapeutischen Einrichtung stehen spezialisierte Reha-Ärzte für Sie zur Verfügung.
  • Individuelle Planung: Bei der Wahl der Einrichtung sollte gegebenenfalls berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.

Unsere Reha-Fachabteilung unterstützt Sie gern bei der Auswahl einer geeigneten Reha-Klinik. Bei der Auswahl qualifizierter Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und das ärztlich verordnete Reha-Ziel. Unsere Kundenberatung kümmert sich gerne um Ihr Anliegen unter der Telefonnummer 0800 0255 255.

Eine Frau und zwei Männer machen gemeinsam Sportübungen in einem Fitnessraum.

Besonderheit: Anschlussheilbehandlung

Die Anschlussrehabilitation (AR) folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, zum Beispiel eines Herzinfarkts oder nach einer Operation, sorgen das Krankenhaus und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.

Damit die Therapie zu einem guten Ergebnis führt, gibt es vor der Anschlussreha folgendes zu beachten:

  • Sind Sie bereits so weit belastbar, dass Maßnahmen während der Reha möglich sind?
  • Können Sie sich selbst waschen, anziehen, bewegen und ähnliche tägliche Dinge?
  • Sind Sie motiviert, die Reha erfolgreich zu beenden?

Sie können alle Fragen mit „Ja“ beantworten? Sprechen Sie im Krankenhaus mit dem Arzt und dem Sozialdienst. Sie leiten alles für den Reha-Antrag in die Wege.

Gut zu wissen: Sind Sie berufstätig und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert, können Sie Ihre Anschlussrehabilitation online beantragen.

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch. Sie schreibt etwas an einem Laptop.

Reha beantragen – Schritt für Schritt

Den Antrag für Ihre Reha reichen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich ein. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Machen Sie einen Termin bei Ihrem Arzt und lassen Sie sich die Reha-Maßnahme verschreiben. Das Attest bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Reha schriftlich.
  2. Ist die BKK GS als Reha-Träger zuständig, erhalten Sie die Antragsformulare (Muster 61 Teil B-E) bei Ihrem Arzt. Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich. Nutzen Sie unser kostenloses Servicetelefon mit der Telefonnummer 0800 0 255 255 und rufen Sie uns an.
  3. Die Formulare für Ihren Reha-Antrag sowie Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie in der Arztpraxis oder bei den Kostenträgern. Sind Sie berufstätig (Rentenversicherung zuständig), können Sie Ihre Reha online beim Rentenversicherungsträger (RVT) beantragen. Alternativ lässt sich der Antrag von uns oder direkt vor Ort beim RVT stellen. Bei einer Anschlussreha stellt der Sozialdienst im Krankenhaus den Antrag.
  4. Unsere Fachberatung macht Ihnen auf Wunsch gerne Vorschläge für Reha-Kliniken und klären, welcher Kostenträger in Ihrem Fall zuständig ist. Rufen Sie uns direkt an: 0800 0 255 255.
  5. Füllen Sie den Reha-Antrag vollständig aus und senden Sie ihn mit der ärztlichen Verordnung an:

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Postfach 140160, 33621 Bielefeld

Oder per:

Sind wir als Krankenkasse zuständig, geben wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid, ob Ihre Reha bewilligt wurde. Dabei prüfen wir auch, ob Sie Ansprüche auf ergänzende Reha-Leistungen wie beispielsweise eine Reisekostenerstattung haben. Stehen Ihnen weitere Leistungen zu, informieren wir Sie schriftlich.

Mit dem Bewilligungsschreiben erhalten Sie folgende Informationen: 

  • Reha-Klinik (Name, Adresse, Ansprechpartner)
  • Geplante Reha-Dauer und Anreise
  • Ihre Zuzahlung

Sollte nicht die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zuständig sein, leiten wir Ihren Reha-Antrag umgehend an den richtigen Kostenträger weiter. Wir informieren Sie über Ihren Ansprechpartner und die Weiterleitung Ihrer Antragsdokumente.

Gut zu wissen

Ziele der Rehabilitation

Eine Reha dient Ihrer Genesung. Sie soll sicherstellen, dass Sie Ihren Alltag nach einer Operation, einem Unfall oder einer Erkrankung möglichst selbstständig meistern können. Typische Ziele von Rehabilitationen sind:

  • Linderung von Schmerzen
  • Körperliche Mobilisierung
  • Steigerung der Ausdauer
  • Verbesserung im Umgang mit Stress
  • Wissensvermittlung zur Bewältigung von Krankheiten

Ihre persönlichen Reha-Ziele legen Sie im Arztgespräch gemeinsam fest. Bei einer stationären Rehabilitation erstellt der Reha-Arzt Ihren individuellen Therapieplan.

Schwerpunkte und Reha-Maßnahmen

Ob Reha nach Herzinfarkt, Unfall oder OP: Jede Rehabilitation richtet sich nach dem individuellen medizinischen Bedarf. Die Therapien, Heilbehandlungen und Schwerpunkte unterscheiden sich entsprechend. Als medizinische Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit gelten unter anderem:

  • Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt
  • Medizinische Reha für Mütter und Väter
  • Reha für Familien
  • Kinderheilbehandlung
  • Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke

Typische Reha-Maßnahmen sind:

  • Orthopädische Reha: Wurde Ihr Bewegungs- und Stützapparat in Mitleidenschaft gezogen, kann eine Reha der Orthopädie Ihre körperliche Stabilität und Beweglichkeit wiederherstellen. Als Beispiel dient die Reha nach Hüft-OP sowie Rehabilitationen nach Sportverletzungen, Arthrose oder Unfällen. Ob eine ambulante Reha oder ein Aufenthalt in einer orthopädischen Rehaklinik für Sie infrage kommt, entscheidet Ihr Arzt.
  • Neurologische Reha: Während einer Reha der Neurologie steht die Behandlung des akut oder chronisch kranken Nervensystems im Mittelpunkt. Neurologische Rehakliniken sind auf den Schwerpunkt Neurologie ausgerichtet und behandeln beispielsweise Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben oder unter Multipler Sklerose leiden.
  • Kardiologische Reha: Bei akuten oder chronischen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems – wie einem Herzinfarkt – können Sie durch eine kardiologische Reha wieder zu Kräften kommen. Mit mentalen und körperlichen Übungen arbeiten Sie an der Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit.
  • Psychosomatische Reha: Psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen sind für Betroffene eine enorme Belastung. Während einer psychosomatischen Reha bekommt Ihre Psyche besondere Aufmerksamkeit. Rehas der Psychosomatik können ambulant und in psychosomatischen Rehakliniken erfolgen. Die Maßnahmen berücksichtigen körperliche, soziale und seelische Aspekte.
  • Geriatrische Reha: Die geriatrische Reha ist auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt und kann einer Pflegebedürftigkeit vorbeugen. Die Rehabilitation verbessert die Lebensqualität nach einer Erkrankung oder Operation.
  • Onkologische Nachsorge: Nach der ambulanten oder stationären Erstbehandlung einer Krebserkrankung kann eine onkologische Reha körperliche und psychische Folgen beseitigen oder lindern. Onkologische Rehakliniken sind auf die Bedürfnisse von Krebspatienten spezialisiert und fördern mit einem ganzheitlichen Ansatz die körperliche und emotionale Genesung.

Gut zu wissen: Neben der medizinischen Reha gibt es die soziale und berufliche Reha. Die soziale Reha fördert ein Leben in Gemeinschaft. Die Maßnahmen reichen von Haushaltshilfen bis zum betreuten Wohnen. Die berufliche Reha unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben. Umschulungen, Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen sind typische Leistungen.

Ein kleines Mädchen mit gelber Latzhose und langen braunen Zöpfen lächelt eine junge Ärztin an.

Reha für Kinder und Jugendliche

Während einer Reha lernen Kinder und Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen umzugehen:

  • In spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen unterstützen Experten aus Pädagogik, Therapie und Medizin bei der Genesung.
  • Die Erhöhung der Lebensqualität und das Fördern der Selbstständigkeit haben Priorität.

Da in vielen Reha-Kliniken für Kinder auch Schulunterricht möglich ist, sind Kinder-Rehas unabhängig der Ferien möglich. In Absprache mit dem Arzt können Sie als Begleitpersonen vor Ort sein.

Bei einer Reha für Kinder und Jugendliche haben Versicherte das Wahlrecht. Sie können daher selbst entscheiden, bei welchem Träger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) der Antrag für die Kinderrehabilitation gestellt wird. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Reha online beantragen.

Entlastung durch die sozialmedizinische Nachsorge für Kinder

Die sozialmedizinische Nachsorge kann Familien die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren oder chronischen Erkrankungen erleichtern. Nach der Klinik leistet diese Reha-Maßnahme Hilfe zur Selbsthilfe und entlastet Eltern und Angehörige auf dem Weg in die ambulante Versorgung. Mit der Nachsorge lässt sich einer weiteren stationären Reha vorbeugen und die Zeit im Krankenhaus verkürzen. Familien können sich individuell beraten lassen und bekommen Unterstützung bei der Pflege, Therapie und medizinischen Behandlung.

Eine Mutter sitzt am Tisch und hat ihr Baby auf dem Schoß. Sie schaut sich dabei Unterlagen an.

Reha für Mütter und Väter

Eltern leisten im Alltag viel für Beruf und Familie. Hat die Lebenssituation Ihre Gesundheit bereits geschwächt, kann eine medizinische Reha zur Genesung beitragen. Körperliche Herausforderungen lassen sich ebenso behandeln wie psychologische oder psychosoziale. Um die komplette Kostenübernahme für Ihre Reha kümmert sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Reha mit Kind: Kann Ihr Kind während Ihrer Reha nicht zu Hause betreut werden, können Sie es als Begleitkind mitnehmen.

Als Erziehungsberechtigte haben auch Pflegeeltern, Großeltern oder Stiefeltern Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen.

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Digital gut begleitet – vor, während und nach Ihrer Reha

Mit den Online-Services der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erledigen Sie viele Anliegen bequem online und profitieren von digitalen Gesundheitsangeboten für Ihre Genesung.

Ergänzende Reha-Leistungen

Zusätzlich zu den Reha-Maßnahmen werden ergänzende Leistungen für Ihre Rehabilitation angeboten. Die Kosten übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER für Sie, wenn vor Ihrer Reha-Maßnahme eine Krankenbehandlung erfolgt ist.

  • Bewegung: Reha-Sport und Funktionstraining können zu Ihrer Genesung beitragen. Dabei sind sie gemeinsam mit anderen aktiv. Bei ärztlicher Empfehlung kommen wir beispielsweise für spezielle Gymnastik-Angebote wie Wassergymnastik sowie Bewegungsspiele und Leichtathletik auf.
  • Reisekosten: Für Fahrten zwischen Ihrem Zuhause und der Reha-Einrichtung übernehmen wir Ihre Reisekosten. Neben den Fahrtkosten übernehmen wir Gepäcktransporte, Verpflegung und Übernachtungen. Einen Eigenanteil müssen Sie nicht leisten.
  • Haushaltshilfe: Eine Haushaltshilfe kümmert sich während Ihrer Reha um Ihren Haushalt, wenn Sie beziehungsweise Ihre Mitbewohner diesen nicht weiterführen können. Dank tatkräftiger Hilfe können Sie in Ruhe gesund werden. Ist die BKK GS der Kostenträger Ihrer Reha, erhalten Sie dieses Angebot bei uns. Ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, stellen Sie den Antrag dort.
  • Kinderbetreuung: Haben Sie Kinder unter zwölf Jahren und keine Unterstützung für die Zeit Ihrer Reha, kann die Haushaltshilfe mit Kinderbetreuung erfolgen. Damit ist Ihr Nachwuchs betreut und Sie können sorglos genesen. Für die Kostenübernahme benötigen wir den ausgefüllten Antrag auf Haushaltshilfe.
  • Schulungen: Betreuende und pflegende Angehörige benötigen konkrete Hilfestellungen zur Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder. Wir übernehmen die Kosten für die gezielte Schulung – beispielsweise zu Neurodermitis und Anaphylaxie sowie Kassler Stottertherapien.
  • Krankengeld: Arbeitnehmer haben während einer Rehabilitation Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse das Krankengeld oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung, sollten Sie weiterhin arbeitsunfähig sein.

Damit wir Ihre ergänzenden Reha-Leistungen übernehmen können, legen Sie die Verordnung von Ihrem Arzt bitte dem Reha-Antrag bei.

FAQ – häufige Fragen zu Reha-Maßnahmen

Allgemeine Fragen zu Reha-Maßnahmen:

Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf medizinische Rehabilitationen. Dies gilt auch für mitversicherte Kinder, Jugendliche und Ehepartner sowie Rentner.

Privat Versicherte haben für gewöhnlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha. Bei einer privaten Krankenversicherung entscheidet der gewählte Tarif über den Leistungsumfang.

Wenn Sie eine Reha beantragen, haben Sie bei der Auswahl der Reha-Einrichtung ein Mitspracherecht. Die Kostenträger müssen Ihre Wünsche berücksichtigen und sicherstellen, dass die Reha-Klinik beziehungsweise das Rehazentrum Ihrem medizinischen Bedarf gerecht wird. Haben Sie eine Wunschklinik, kann Ihr Arzt diese in seinem Befundbericht angeben.

Haben wir mit Ihrer Wunschklinik keinen Vertrag, ist eine Bewilligung im Einzelfall möglich. Voraussetzung ist, dass die Reha-Einrichtung von einer unabhängigen Stelle auf ihre Qualität geprüft und zertifiziert wurde. Entstehen durch die Unterbringung in Ihrer gewünschten Reha-Klinik Mehrkosten, zahlen Sie diese selbst.

  • Eine ambulante Rehabilitation umfasst maximal 15 Behandlungstage (lässt sich bei Bedarf auf Antrag verlängern).
  • Die stationäre Rehabilitation dauert meist drei Wochen.
  • Die medizinische Rehabilitation für Kinder unter 14 Jahren dauert überwiegend vier Wochen und kann auf Antrag verlängert werden.
  • Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.

Bei einer ambulanten Reha kommen Sie morgens in die Reha-Einrichtung. Dort nehmen Sie das ärztlich empfohlene Therapieangebot in Anspruch und gehen nachmittags oder abends wieder nach Hause. Bei der stationären Reha übernachten Sie auch in der Reha-Einrichtung.

In einem Abschlussgespräch wird das Erreichen Ihrer Reha-Ziele erörtert. Dabei erhalten Sie Empfehlungen für Maßnahmen zur eigenverantwortlichen Sicherstellung Ihrer Reha-Erfolge.

Für eine ambulante oder stationäre Reha müssen Sie als Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen. Da Sie während der Maßnahme als nicht arbeitsfähig gelten, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Rehabilitationssport (Reha-Sport) fördert Kraft, Koordination und Ausdauer. Auch das Selbstbewusstsein wird gestärkt. Typische Bewegungsangebote sind:

  • Schwimmen
  • Gymnastik
  • Leichtathletik
  • Gruppenspiele

Damit die sportliche Aktivität zur Gesundheitsförderung beiträgt, werden sämtliche Übungen von qualifizierten Fachkräften begleitet.

Reha-Sport kann von Ärzten unabhängig einer ambulanten oder stationären Reha sowie als ergänzende Reha-Leistung verordnet werden. Oft werden in 18 Monaten 50 Einheiten verschrieben.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Reha und Kur oft synonym verwendet, obwohl sich die Maßnahmen deutlich voneinander unterschieden:

  • Reha: Sie dient der Nachsorge zur Wiederherstellung der Gesundheit. Eine Reha wird verordnet, wenn bereits gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind. Ein typisches Beispiel ist die Anschlussheilbehandlung nach einer Operation.
  • Kur: Bei Kuren steht die Gesundheitsvorsorge im Fokus. Vorsorgemaßnahmen werden Menschen mit leichten Beschwerden zur Prävention verschrieben. Beispiele sind die Mutter-/Vater-Kind-Kur und Aktivkuren im Ausland.

Kuranträge erhalten Sie direkt bei uns.

Antrag und Ablauf bei Reha-Maßnahmen:

Wer Ihre Reha bezahlt, hängt von Ihrer gesundheitlichen und beruflichen Situation ab:

  • Der Großteil der Reha-Maßnahmen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung. Sie ist vorrangig zuständig, wenn es um die Wiederherstellung der Gesundheit von Arbeitnehmern geht. Eine berufliche Reha kann auch neue Berufsperspektiven eröffnen: Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen auch der Berufsförderung mit Aus- und Weiterbildungsangeboten.
  • Hat ein Wege- oder Arbeitsunfall zur Erwerbsunfähigkeit geführt, ist die gesetzliche Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner. Gleiches gilt bei Berufskrankheiten.
  • In Einzelfällen sind Sozialhilfeträger, das Jugendamt oder die Alterssicherung für Landwirte zuständig.

Sollten Sie Ihren Antrag auf Reha versehentlich beim falschen Kostenträger einreichen, wird dieser nicht abgelehnt, sondern an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Damit wir die Kosten für Ihre ambulante oder stationäre Reha übernehmen können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Medizinische Notwendigkeit: Sie haben bereits alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch genommen und es kann dadurch kein weiterer Erfolg erzielt werden. Damit liegt die vorausgesetzte Rehabilitationsbedürftigkeit vor.
  • Ärztliche Betreuung: Sie haben bei bestimmten Erkrankungen spezialisierte Fachärzte aufgesucht, die Sie zu Hause unterstützen.
  • Verordnung: Ihr behandelnder Arzt regt eine medizinische Rehabilitation für Sie an und stellt die ärztliche Verordnung aus. Ihr Arzt beurteilt, ob eine ambulante oder stationäre Maßnahme zielführend ist. Laut Arzt können Sie Ihre Reha-Ziele erreichen (positive Reha-Prognose).
  • Anspruch: Ihre letzte Rehabilitation liegt mindestens vier Jahre zurück. Ob eine vergangene Reha ambulant oder stationär erfolgte, spielt dabei keine Rolle.
  • Antragsstellung: Sie beantragen die Maßnahme vor Reha-Beginn.
  • Empfehlung: Der Medizinische Dienst wird unter Umständen zur Prüfung der medizinischen Voraussetzungen hinzugezogen und empfiehlt die Durchführung der beantragten Reha-Maßnahme.
  • Zuständigkeit: Es ist kein anderer Kostenträger für die Rehabilitation zuständig. Beispiel: Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis und Ihre Erwerbsfähigkeit soll erhalten oder wiederhergestellt werden, ist die Rentenversicherung zuständig und nicht die Krankenkasse.

Ein Antrag auf Reha umfasst:

  • Ärztlicher Befundbericht (von Haus- oder Facharzt)
  • Auflistung von Vorerkrankungen
  • Selbstauskunftsbogen
  • Formular zum Wunsch- und Wahlrecht (optional zur Angabe Ihrer Wunschklinik)

Ja, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die tägliche Zuzahlung beträgt zehn Euro: in der ambulanten Rehabilitation pro Behandlungstag und in der stationären Rehabilitation pro Kalendertag. Sie zahlen den Betrag direkt an die Rehabilitationseinrichtung, maximal für 42 Tage im Kalenderjahr. Die übrigen Reha-Kosten rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab.

Geringverdiener können sich von Zuzahlungen befreien lassen: Mit unserem Zuzahlungsrechner kalkulieren Sie Ihre finanzielle Belastungsgrenze schnell und einfach.

Besonderheit Anschlussrehabilitation: 

  • Direkt nach einer Krankenhausbehandlung (Anschlussheilbehandlung) müssen Sie für längstens 28 Tage zuzahlen.
  • Hierbei werden alle Zuzahlungen angerechnet, die Sie während des Kalenderjahres bereits für eine stationäre Krankenhausbehandlung geleistet haben.

Sind Sie Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber hat Ihr Gehalt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen gezahlt, erhalten Sie von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER anschließend Krankengeld. Die Entgeltersatzleistung Ihrer Krankenkasse sorgt für Ihre finanzielle Absicherung.

Die Wartezeit zwischen Bewilligung und Reha-Antritt hängt von der Reha-Art, der Dringlichkeit und der Belegungssituation der Reha-Klinik ab. Eine Anschlussreha beginnt in der Regel 14 Tage nach Entlassung aus einem Krankenhaus.

Haben Sie Ihre Reha unabhängig von einem Aufenthalt im Krankenhaus beantragt, können bis zum Reha-Antritt mehrere Monate vergehen. Die Wartezeit zwischen Bewilligung und Terminbestätigung für Ihre Reha ist von mehreren Faktoren abhängig.

  • Benötigen Sie dringend eine medizinische Rehabilitation, können wir Ihren Antrag auf Reha als Eilfall kennzeichnen.
  • Bei einem Eilantrag erfolgt Ihre Aufnahme in einem Rehazentrum oder einer Rehaklinik schnellstmöglich.

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