Volltextsuche innerhalb der Webseite:

Suchvorschläge

Einfach. Schnell. Erreichbar.

Unser zentrales Servicetelefon

0800 0255 255 24/7 Hotline, kostenlos

Anschrift

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
E-Mail: info@bkkgs.de

Ihre Nachricht an uns

zum Kontakformular

Zahnzusatzversicherung

Letzte Aktualisierung: 15.09.2022

Zahnzusatzversicherung: DentalPlus & DentalBest

Sparen Sie Geld und nutzen eine Zahnzusatzversicherung. Die Zahnzusatzversicherung der Allianz bietet Ihnen mit den Tarifen DentalPlus und DentalBest eine bedarfsgerechte und zuverlässige Rundumversorgung für Ihre Zähne. 

Gesunde und strahlende Zähne sind ein Stück Lebensqualität. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist nur einen geringen Teil Ihrer Zahnarztkosten. Das macht die Behandlung oft sehr teuer. Mit einer Zahnzusatzversicherung der Allianz verringern Sie diese Versorgungslücke und senken Ihre Eigenbeteiligung für Zahnerhalt und -ersatz erheblich.

Mit einer Zahnzusatzversicherung der Allianz ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal erfüllt sind – für eine zuverlässige Rundumversorgung Ihrer Zähne. Zudem erhielt unser Tarif DentalBest von Assekurata ein sehr gutes Urteil: Note 1,2.

Angebote der Allianz:

  • 90% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistung für Zahnersatz und Inlays für eine über die Regelversorgung hinausgehende oder von dieser abweichenden Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
  • 100% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistung für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung.
  • 90% der Gesamtkosten für implantologische Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
  • 100% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistungen für Parodontalbehandlungen, bis zu den Höchstsätzen der GOZ, 60% wenn die GKV nicht leistet.
  • 100% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistungen für Wurzelbehandlungen, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
  • 100% der Gesamtkosten für Prophylaxe (einschließlich professioneller Zahnreinigung und Fissurenversiegelung), maximal 120 EUR pro Versicherungsjahr.
  • 90% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag, bis zu den Höchstsätzen der GOZ, maximal 3.000 EUR pro Versicherungsfall. Bei Unfällen und schweren Erkrankungen auch für Personen, älter als 20 Jahre.

Allgemeine Erstattungshöchstsätze: 

   900 EUR in den ersten 12 Monaten
1.800 EUR in den ersten 24 Monaten
2.700 EUR in den ersten 36 Monaten
3.600 EUR in den ersten 48 Monaten. 

Ab dem 49. Kalendermonat und bei Unfall entfallen diese Höchstsätze.

Online-Rechner Zahnzusatzversicherung

  • 75% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistung für Zahnersatz und Inlays für eine über die Regelversorgung hinausgehende oder von dieser abweichenden Behandlung, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
  • 100% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistung für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung.
  • 75% der Gesamtkosten für implantologische Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
  • 75% der Gesamtkosten inklusive GKV-Vorleistungen für Füllungen, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
  • 75% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten einer Parodontalbehandlung. 35%, wenn die GKV nicht vorleistet.
  • 75% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten einer Wurzelbehandlung, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
  • 100% der Gesamtkosten für Prophylaxe (einschließlich professioneller Zahnreinigung und Fissurenversiegelung), maximal 100 EUR pro Versicherungsjahr.
  • 75% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag, bis zu den Höchstsätzen der GOZ, , maximal 2.000 EUR pro Versicherungsfall. Bei Unfällen und schweren Erkrankungen auch für Personen, älter als 20 Jahre.

Allgemeine Erstattungshöchstsätze: 

   800 EUR in den ersten 12 Monaten
1.600 EUR in den ersten 24 Monaten
2.400 EUR in den ersten 36 Monaten
3.200 EUR in den ersten 48 Monaten. 

Ab dem 49. Kalendermonat und bei Unfall entfallen diese Höchstsätze.

Online-Rechner Zahnzusatzversicherung

  • 90% für Zahnersatz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Implantaten) und Inlays, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Anrechnung der GKV-Leistung für eine über die Regelversorgung hinausgehende oder von dieser abweichenden Behandlung.
  • 100% für Zahnersatz unter Anrechnung der GKV-Leistung im Rahmen der Regelversorgung.
  • 90% für implantologische Leistungen, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
  • 90% der Aufwendungen für Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht, bis zu den Höchstsätzen der GOZ (bis 2.000 EUR pro Versicherungsfall).
  • 90% der Aufwendungen für Kieferorthopädie bei Leistungspflicht der GKV nach Vorleistung der GKV, bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (bis 2.000 EUR pro Versicherungsfall).
  • 100% der Aufwendungen für Fissurenversiegelung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.

Allgemeine Erstattungshöchstbeträge von insgesamt: 

   500 EUR während der ersten 12 Monate
1.000 EUR während der ersten 24 Monate
1.500 EUR während der ersten 36 Monate
2.000 EUR während der ersten 48 Monate. 

Ab dem 49. Kalendermonat und bei Unfall entfallen diese Höchstsätze.

Sie haben Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nutzen Sie bitte unser Kontakformular.

  • 70% für Zahnersatz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Implantaten) und Inlays, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Anrechnung der GKV-Leistung für eine über die Regelversorgung hinausgehende oder von dieser abweichenden Behandlung.
  • 100% für Zahnersatz unter Anrechnung der GKV-Leistung im Rahmen der Regelversorgung.
  • 70% für implantologische Leistungen gemäß GOZ, bis zu den Höchstsätzen der GOZ.

Allgemeine Erstattungshöchstbeträge von insgesamt:

   400 EUR während der ersten 12 Monate
   800 EUR während der ersten 24 Monate
1.200 EUR während der ersten 36 Monate,
1.600 EUR während der ersten 48 Monate,

Ab dem 49. Monat und bei Unfall entfallen diese Erstattungshöchstbeträge.

Sie haben Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nutzen Sie bitte unser Kontakformular.

  • 70% für Behandlungen durch Heilpraktiker, einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel, maximal 400 EUR pro Versicherungsjahr.
  • 100% für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten.
  • 50% der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV bzw. 50% der Gesamtkosten, wenn die GKV nicht leistet, für Zahnersatz, Inlays, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), maximal 200 EUR pro ‚Inlay.
  • Leistungen bei Auslandsaufenthalten bezüglich akuter Erkrankungen, Unfällen, Todesfällen einschließlich Rücktransport und Überführung sowie Assistance-Leistungen für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu acht Wochen.

Allgemeine Erstattungshöchstbeträge von insgesamt:

   500 EUR während der ersten 12 Monate
   750 EUR während der ersten 24 Monate
1.000 EUR während der ersten 36 Monate
1.250 EUR während der ersten 48 Monate

Ab dem 49. Monat maximal 4.000 EUR innerhalb von 48 Monaten. Bei Unfall entfallen diese Erstattungshöchstbeträge.

Sie haben Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nutzen Sie bitte unser Kontakformular.

  • 75% für Zahnbehandlungen (inkl. professioneller Zahnreinigung), Inlays und Zahnprophylaxe; keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
  • 50% für Zahnersatz, z.B. Kronen, Teilkronen und Brücken, implantologische Leistungen einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen- und therapeutischen Leistungen. Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOZ.
  • 50% der Aufwendungen für Kieferorthopädie, wenn kein Leistungsanspruch gegen die GKV besteht. Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOZ.
  • 50% der verbleibenden Aufwendungen für Kieferorthopädie bei Leistungsanspruch gegen die GKV nach deren Vorleistung. Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOZ.

Allgemeine Erstattungshöchstbeträge von insgesamt:

1.000 EUR während der ersten 12 Monate
2.000 EUR während der ersten 24 Monate
3.000 EUR während der ersten 36 Monate
4.000 EUR während der ersten 48 Monate

Ab dem 49. Monat und bei Unfall entfallen diese Erstattungshöchstbeträge.

Sie haben Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nutzen Sie bitte unser Kontakformular.