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Pflegetagegeld

Letzte Aktualisierung: 15.09.2022

Pflegetagegeld – für den Fall der Fälle

Sichern Sie sich für den Pflegefall ab! Entlasten Sie Ihre Angehörigen durch die attraktive Pflegezusatzversorgung der Allianz Krankenzusatzversicherung mit Sonderkonditionen für Kunden der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Die Absicherung für den Pflegefall ist in jedem Alter sinnvoll, denn aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kann auch ein junger Mensch pflegebedürftig werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung trägt jedoch nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten. Umso wichtiger ist es, sich bereits vorher abzusichern und die Versorgungslücke zu schließen. Das geht sogar mit Förderung vom Staat. Die Allianz Krankenversicherung bietet die Zusatztarife PZTBest03, PZTG02 zzgl. Ergänzungstarife, die Sie und Ihre Angehörigen absichern.

Angebote der Allianz:

  • Der Tagesgeldsatz kann flexibel und bedarfsgerecht ausgewählt werden und leistet bei den Pflegestufen 0 – III bei häuslicher Pflege (auch von Familienangehörigen) in abgestufter Höhe um einen idealen Kosten – Nutzeneffekt zu erzielen.
  • Unabhängig von der Pflegestufe, wird bei stationärer Pflege immer der volle Tagessatz geleistet.
  • Betreuungsgeld (30 Prozent des versicherten Tagessatzes) bei dauerhaften Einschränkungen der Alltagskompetenz durch Demenz, geistige Behinderung oder psychische Erkrankungen auch ohne Zuordnung zu einer Pflegestufe (Pflegestufe 0).
  • Freistellung von der Beitragszahlung bei Pflegestufe III.
  • Auf Wunsch planmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes (Dynamisierung) ohne erneute Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um 10% bis zum vollendeten 70. Lebensjahr möglich. Dies gilt auch im Pflegefall.
  • Anlassbezogene altersbegrenzte Tagessatzerhöhung ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 30%, max. 30 EUR, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit und noch kein Betreuungsbedarf vorliegt. 
  • Individuelle telefonische Pflegebegleitung, auf Wunsch auch zu Hause, ergänzend zur Pflegeberatung der privaten oder sozialen Pflegeversicherung. Insbesondere Beratung und Vermittlung von Pflege- und Assistance-Leistungen.
  • Ein ruhen der Versicherung ist bei Arbeitslosigkeit für 12 Monate, bei Elternzeit von 12, 24 oder 36 Monaten möglich.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Sie haben Fragen zu unseren Tarifen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nutzen Sie bitte unser Kontakformular.

  • Ergänzendes Pflegetagegeld zu Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) bei häuslicher Pflege (auch „Laienpflege“) oder teilstationärer Pflege ohne Karenz- und Wartezeit.
  • 70% des versicherten Tagessatzes bei Pflegestufe I. 
  • 40% des versicherten Tagessatzes bei Pflegestufe II.
  • Leistungsstaffel bei Pflegestufe I – II (ambulant) und Bedingungen wie bei Tarif PflegetagegeldBest. Erhöhungsoption zu den maximierten prozentualen Tagessätzen im ambulanten oder teilstationären Bereich des PflegetagegeldBest03.

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  • Ergänzende Einmalauszahlung des gewünschten versicherten Betrags zu Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach mindestens Pflegestufe I.
  • Beendigung des Tarifes am nächsten Monatsersten nach der erstmaligen Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  • Planmäßige Erhöhung der versicherten Einmalauszahlung ohne Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um 10% mindestens 250 EUR bis zum vollendeten 70. Lebensjahr möglich. Dies gilt auch bei bereits vorhandener Pflegestufe 0.
  • Anlassbezogene altersbegrenzte Erhöhung der versicherten Einmalauszahlung ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 30%, max. 3.000 EUR, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit und noch keine Pflegestufe 0 vorliegt.
  • Bedingungen wie bei Tarif PflegetagegeldBest03.

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  • Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung. Versicherungsfähig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind. (Monatlich 5 EUR staatliche Zulage)
  • Leistungen bei Pflegestufe III – 100% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 600 EUR pro Kalenderjahr.
  • Leistungen bei Pflegestufe  II –  60% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 360 EUR pro Kalenderjahr.
  • Leistungen bei Pflegestufe   I –  30% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 180 EUR pro Kalenderjahr.
  • Leistungen bei Pflegestufe  0 –  10% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 60 EUR pro Kalenderjahr.
  • Planmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um max. 5% bis zum vollendeten 69. Lebensjahr. Dies gilt auch im Pflegefall.
  • Die Leistungen gelten ab dem 6. Versicherungsjahr, in den ersten 5 Jahren besteht eine Wartezeit. Diese entfällt bei Unfällen.
  • Die Wartezeit entfällt auch bei einem gleichzeitigen Abschluss zusammen mit einer anderen Pflegetagegeldzusatzversicherung (Tarif PflegetagegeldPlus PZTP02 oder PflegetagegeldBest PZTB03).

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  • Erweiterte Pflege-Ergänzungsversicherung zur staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung im Tarif PflegeBahr02.
  • Leistungsstaffel bei Pflegestufe 0 – III und Bedingungen wie bei Tarif PflegeBahr02. Flexible Erhöhungsoption zu den staatlich maximierten Tagessätzen des Tarifs PflegeBahr02.

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