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Rechtliche Vorsorge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung haben bei den meisten Menschen ein Dauerabo auf der To-do-Liste der wichtigen, doch unangenehmen Dinge. Aufschieben ist keine Lösung.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Mit rechtskonformen Vollmachten und Verfügungen bleiben Sie auch in einem Betreuungsfall dauerhaft und umfassend selbstbestimmt und entlasten Ihre Familie und Angehörigen.

Inhaltsverzeichis

Inhaltsverzeichnis

Es ist keine Frage des Alters: Innerhalb von Sekunden können Menschen durch Krankheit oder Unfall in Situationen geraten, in denen sie zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst handeln können. Ist die rechtliche Vorsorge nicht geregelt, stehen Angehörige vor enormen Herausforderungen. Bereits eine Nachfrage bei der Krankenkasse scheitert am Datenschutz, der Auskünfte an andere Personen verbietet, selbst wenn es sich um den Partner oder einen Elternteil handelt. Für diesen Fall können Sie mit einer Krankenkassen-Vollmacht (gemäß § 13 SGB X) vorbeugen, die Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER anfordern können. Doch was ist mit den vielen anderen Entscheidungen, die zu treffen sind? Welche Vollmachten sollte man unbedingt haben? Matthias Rich ist Spezialist auf dem Gebiet Vollmachten und Verfügungen und arbeitet bei JURA DIREKT, einem bundesweit tätigen Serviceanbieter für rechtliche Vorsorge „Wir empfehlen für jeden Menschen über 18 Jahre mindestens eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung, damit man dauerhaft selbstbestimmt ist und die Familie entlasten kann“

Die Vorsorgevollmacht

„Mit der Vorsorgevollmacht können Sie als Vollmachtgeber/in regeln, wer für Sie in den Bereichen Vermögen, Finanzen, Umgang mit Behörden, Post/Online-Netzwerke, Gesundheitsfürsorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Unterbringung Entscheidungen treffen darf. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man die bevollmächtigte Vertrauensperson selbst auswählen, die für einen entscheidet und handeln darf und soll, wenn man beispielsweise durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Somit bleibt man selbstbestimmt und bekommt keinen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt“, erklärt Rich.

Die Patientenverfügung

„Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, wenn man sich auf den letzten Metern aus dem Leben befindet, also kein positiver Krankheitsverlauf zu erwarten bzw. das Versterben zeitnah abzusehen ist“, sagt Rich. Die Patientenverfügung legt also fest, was passieren soll, wenn in einer solchen Situation jemand seinen Willen nicht mehr selbst bilden oder verständlich artikulieren kann. „Das ist wichtig, wenn Sie die medizinische Versorgung und Behandlung ausdrücklich im Voraus festlegen wollen und entlastet auch Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen. Zum Beispiel, ob man im Sterbeprozess lebensverlängernde Maßnahmen möchte oder nicht“, weiß Matthias Rich aus Erfahrung.

Vollmachten und Verfügungen erstellen

Wenn Sie Vollmachten selbst erstellen möchten, finden Sie entsprechende Vorlagen und Muster zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Download z. B. beim Bundesministerium der Justiz (BMJ). „Mit JURA DIREKT können Kunden einfach, schnell und rechtskonform ihre Vollmachten anwaltlich erstellen lassen und zusätzlich einen 18-Punkte-Service buchen, mit dem sie die Sicherheit haben, dass die Vollmachten immer funktionieren und eine 24/7-Notfall-Hotline zur Verfügung steht“, erklärt Rich. Natürlich können Sie auch rechtskonforme Vollmachten von Notaren und Rechtsanwälten erstellen lassen. Jedoch ist zu bedenken, dass bei Änderungswünschen jeweils neue Gebühren anfallen.

Interessant zu wissen ist dabei beispielsweise auch, dass die bevollmächtigte Vertrauensperson nicht mit Ihnen verwandt sein muss. Auch mehrere Bevollmächtigte sind möglich. „In diesem Fall empfehlen wir jedoch, eine Reihenfolge zu bestimmen, da es bei schnellen Entscheidungen schwierig werden kann, wenn alle Bevollmächtigten zugegen sein müssen“, rät Matthias Rich.

Was bedeutet „auch über den Tod hinaus“ und wie sollten Vollmachten verwaltet werden?

Die Geltungsdauer sollte in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich geregelt sein. „Vollmachten von JURA DIREKT sind über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig, sodass man beispielsweise die Beerdigung oder Versicherungsangelegenheiten schnell abwickeln kann“, sagt Rich. Aber ob Notfall oder Tod, wichtig ist immer, dass Ihre Vertrauensperson die Vollmachten und Verfügungen kennt und im Original erhält. Auch der Aufbewahrungsort sollte abgesprochen sein. Dazu kann inzwischen auch einen Vermerk in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden. „Das ganze Thema rechtliche Vorsorge ist sehr komplex und wirft viele Fragen auf“, weiß Matthias Rich. „Deshalb bieten wir nicht nur individuelle Komplettlösungen an, sondern auch regelmäßige Webinare, zu denen sich Interessierte unverbindlich und kostenfrei anmelden können.“

Selbstbestimmung und Unterstützung für Angehörige

Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können sich mit unterschiedlichen Online-Kursen vorbereiten. Neben der „Rechtlichen Vorsorge für den Ernstfall“ kann es auch sinnvoll werden, sich mit dem selbstbestimmten Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt, erhalten Angehörige Unterstützung mit kostenlosen Online-Pflegekursen zu Themen wie Grundlagen der häuslichen Pflege, Schlaganfall oder Demenz.

 

 

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