Die Selbstverwaltung bei Ihrer BKK
Für die Gesundheitsversorgung in Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Der Staat gibt dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor.
Im Gegensatz zu anderen Ländern wird die Gesundheitsversorgung nicht ausschließlich durch den Staat gewährleistet wie z.B. in Schweden. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist eine hoheitlich handelnde Körperschaft des öffentlichen Rechts. Krankenkassen schließen Verträge mit Leistungserbringern (z.B. Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern) und sind für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

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Das Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat. Er ist das oberste Beschlussgremium der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und trifft strategische und unternehmerische Entscheidungen in Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die Vertreter des Verwaltungsrates werden alle sechs Jahre von den Versicherten und Arbeitgebern im Rahmen von Sozialwahlen gewählt. Die Sozialwahlen bilden somit das demokratische Kernstück in der Sozialversicherung. Die letzte Wahl fand im Jahr 2017 statt. Damit wird gewährleistet, dass die Versicherten an grundlegenden Entscheidungen der BKK demokratisch beteiligt werden. Die Arbeitnehmer- und Versichertenvertreter sind ebenso wie die Arbeitgebervertreter mit jeweils sechs Stimmen vertreten. Alle zwölf Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in der Satzung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER festgeschrieben. In der nächsten Ausgabe unseres Gesundheitsjournals stellen wir Ihnen den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben näher vor.
Stand: Juni 2019
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