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Unfallversicherung

Person klebt Pflaster auf Oberarm von Frau

Letzte Aktualisierung: 22.04.2024

Gesetzliche Unfallversicherung – gut abgesichert

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie beitragsfrei versichert. Der Versicherungsschutz greift unter anderem bei Unfällen im Job, auf dem Weg nach Hause oder beim Betriebssport. Auch Kinder und Studierende sind in vielen Situationen unfallversichert. Ob tatsächlich ein Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall vorliegt, ist nicht immer sofort klar. Bei Fragen unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gerne – auch mit einem Unfallfragebogen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kostenübernahme für Ihre Behandlung
  • Kostenlose Heilbehandlungen, Reha und mehr
  • Folgekosten sind lebenslang versichert
  • Entschädigung für Angehörige
  • Persönliche Beratung am Servicetelefon

Gut zu wissen

Weil bei Arbeitsunfällen nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (UV) Ihre Behandlungskosten übernimmt, informieren Sie in diesem Fall Ihren Arbeitgeber und den Durchgangsarzt. Diese melden den Arbeits- oder Wegeunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) beziehungsweise der Unfallkasse (UK).

Ihre Unfallversicherung

Gesetzlich. Umfassend. Abgesichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und im Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) verankert. Die größte Personengruppe mit Unfallversicherungsschutz sind Arbeitnehmer. Zudem sind beispielsweise Auszubildende, betreute Kinder sowie Schulkinder, Studierende, häusliche Pflegepersonen und viele Menschen im Ehrenamt gesetzlich unfallversichert.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten für Versicherte bei einem Unfall komplett.
  • Sie entschädigt sowohl Verletzte als auch Angehörige beziehungsweise Hinterbliebene bei einem Versicherungsfall.
  • Abhängig vom Einzelfall umfasst die Entschädigung neben der medizinischen und beruflichen Rehabilitation (z. B. Umschulungen) Geldleistungen wie Lohnersatzleistungen und Renten.
  • Der Versicherungsschutz umfasst Arbeitsunfälle (darunter Schulunfälle) Wegeunfälle und Berufskrankheiten.
zwei jungs schaukeln

Die Unfallversicherung für Kinder

„Pass immer gut auf der Straße auf“ und „Fahr vorsichtig“, mit diesen Worten verabschieden viele Eltern ihre Kinder, wenn sie morgens das Haus verlassen. Wenn es trotzdem zu einem Unfall mit Verletzungen auf dem direkten Schulweg kommt, sind Ihre Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

  • Das Gleiche gilt für Verletzungen, die im Kindergarten, während des Unterrichts, in den Pausen oder auf Ausflügen passieren.
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit verletzt wird.
  • Selbst die Blessuren einer vorsätzlichen Rauferei werden ein Fall für die Unfallversicherung, wenn Ihr Kind danach ärztlich versorgt werden muss.

Bei einem Schul- oder Kindergartenunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder auch mögliche Folgekosten – lebenslang. Darunter fallen beispielsweise diverse Kosten bei Zahnschäden sowie Schäden an Zahnfleisch und Kiefer inklusive notwendiger Nachbesserungen. Die Zuschüsse der gesetzlichen Unfallversicherung entlasten Betroffene finanziell.

Zahlungsfreie Behandlung durch Unfallmeldung

Alle ärztlichen Behandlungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall stehen, sind für Sie zuzahlungsfrei und werden durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen. Dies gilt für erwachsene Versicherte ebenso wie für versicherte Kinder und Jugendliche.

  • Wichtig ist, dass der Vorfall umgehend als Unfall gemeldet wird.
  • Nur so ist sichergestellt, dass er als Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall geprüft und anerkannt wird.
  • Deshalb informieren Sie neben dem Durchgangsarzt bitte auch den Arbeitgeber beziehungsweise die Schule oder den Kindergarten.

Unfall melden und Klarheit verschaffen

Ob tatsächlich ein Arbeits-, Wege- oder Schulunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, ist nicht immer eindeutig. Mit dem Ausfüllen des Unfallfragebogens helfen Sie uns bei der Bewertung des Sachverhalts. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

FAQ – häufige Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zählen:

  • Gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
  • Öffentliche Versicherungsträger wie Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände

Alle Unfallversicherungsträger werden vom Staat beaufsichtigt.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie beitragsfrei. Die Unfallversicherungsbeiträge zahlt Ihr Arbeitgeber komplett. Alle Arbeitnehmer, Azubis und Personen in einem Dienstverhältnis sind über die betriebliche Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Familienstand, Geschlecht, Alter oder Nationalität spielen keine Rolle. Die Unfallversicherungsbeiträge für Kinder zahlen die Unfallkassen der Bundesländer.

Als Unfall definiert der Gesetzgeber ein „plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis“, wodurch eine Person verletzt wird oder unter einer anderen Art der Körperschädigung leidet.

Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung können sich ergeben bei:

  • Unfällen während der Arbeit (auch im Homeoffice, Ferienjob, Praktikum und bei Arbeitgeberveranstaltungen wie Betriebsausflügen sowie der Weiterbildung)
  • Unfällen in Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten
  • Verkehrsunfällen und Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln (Wegeunfälle)
  • Wegeunfällen bezüglich betrieblicher Mittagspausen und Fortbildungen
  • Sportunfällen beim Betriebssport
  • Berufskrankheiten

Ereignet sich ein Unfall mit direktem Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Hin- oder Rückweg zu beziehungsweise von Ihrer Arbeitsstelle, wird dies als Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall bezeichnet. Auch notwendige Umwege durch Fahrgemeinschaften oder zur Kinderbetreuung sind abgedeckt. Ein Schulunfall gilt auch als Arbeitsunfall und ist gesetzlich versichert.

Arbeitsunfall

Bei Arbeitsunfällen mit möglicher Arbeitsunfähigkeit wenden sich Verletzte an einen sogenannten Durchgangsarzt. Dies sind Fachärzte für Orthopädie oder Chirurgie mit unfallmedizinischer Ausbildung. Sie begutachten Unfallverletzungen und entscheiden, ob er als Facharzt oder Ihr Hausarzt die weitere Behandlung übernimmt.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für die Kosten durch einen Freizeitunfall auf. Darunter fallen:

  • Haushaltsunfälle
  • Private Sportunfälle
  • Unfälle in der Mittagspause (z. B. im Restaurant oder der Kantine)

Ihr Kind ist für die Zeit im Kindergarten und in der Schule automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das schließt auch die direkten Hin- und Rückwege ein. Für Unfälle in der Freizeit können Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung abschließen. Informieren Sie sich dazu gerne über attraktive Zusatzversicherungen unserer Partner.

Es gibt zahlreiche Ursachen für Unfälle. Selbst wenn keine weiteren Personen beteiligt sind, ist nicht immer sofort klar, wer oder was einen Unfall auslöst. Als gesetzliche Krankenversicherung haben wir die Pflicht, der Ursache auf den Grund zu gehen. Handelt es sich um einen Arbeits- beziehungsweise Schulunfall oder ist vielleicht ein defektes Produkt für einen Unfall verantwortlich, müssen die gesetzliche Unfallversicherung oder der Hersteller die unfallbedingten Behandlungskosten übernehmen.

Tipp!

Private Unfallversicherung für Freizeitunfälle

Ob Reitunfall Ihres Kindes, ein selbst verschuldeter Fahrradunfall im Urlaub oder ein Sturz beim Skifahren: Für Unfälle in Ihrer Freizeit kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf. Mit einer privaten Unfallversicherung schließen Sie diese Versicherungslücke für sich und Ihre Lieben. Die Leistungen im privaten Unfallschutz decken auch Unfälle ab, die sich ohne Einwirkung oder Beteiligung anderer Personen ereignen.

Zusatzversicherungen