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Telefon: 0521 5228-0
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Pflegeversicherung

älteres Paar sitzt im Café und schaut auf ein Smartphone

Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

Ihre passende Pflegeversicherung – egal was kommt

Wenn Sie pflegebedürftig werden, wollen wir Sie in den besten Händen wissen. Deshalb sorgt die Pflegeversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER für eine angemessene Betreuung in Ihrem eigenen Zuhause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung. Auch Angehörige entlasten wir durch Beratung und hilfreiche Leistungen.

Starke Leistungen Ihrer Pflegeversicherung

  • Pflegegeld für die häusliche Pflege
  • Verbesserungen im Wohnumfeld
  • Entlastung für Angehörige
  • Digitale Pflegekurse
  • Pflegehilfsmittel
  • Unterstützung bei stationärer Unterbringung
  • BKK PflegeFinder: Versorgung in Ihrer Nähe finden
rundes Icon/Symbol mit Pluszeichen in Purple

Tipp: Antrag Pflege

Alle Anträge zum Herunterladen finden Sie direkt hier oder unter Downloads und Formulare (Pflegeantrag, Antrag Verhinderungspflege, Antrag Kurzzeitpflege, Pflegeberatungsgutschein). Gern senden wir Ihnen die gewünschten Anträge per Post. Rufen Sie uns dazu einfach unter der Rufnummer 0521 5228 3720 an. Am schnellsten gelingt Ihr Antrag über die kostenlose BKK GS-App. Öffnen Sie die App und rufen Sie über den Menüpunkt "Pflegeversicherung" alle Pflegeanträge auf.

Downloads & Formulare

Leistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige

Weil eine Pflegesituation oft die Hilfe eines lieben Menschen erfordert, soll auch dieser entlastet werden. Sie pflegen einen Angehörigen im häuslichen Umfeld? Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt Sie über die gesetzliche Pflegeversicherung hinaus mit starken Leistungen:

Für Details zu diesen und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung sind wir gern telefonisch für Sie da und beraten Sie individuell zu Ihrem Anliegen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0521 5228 3720 an. Sie erreichen uns zusätzlich rund um die Uhr am kostenlosen Servicetelefon 0800 0 255 255.

älteres Paar lacht

Online-Pflegekurse

Mit einer Pflegeversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER haben Sie kostenlosen Zugang zu informativen Pflegekursen. Diese können Sie online jederzeit abrufen – am PC, Notebook oder Tablet. In den Online-Kursen erfahren Sie Wissenswertes rund um die Pflege von den Grundlagen der häuslichen Pflege bis hin zu Tipps für mehr Sicherheit im Pflegealltag.

Online-Pflegekurse

Leistungen der Pflegeversicherung für Ihre Pflegezeit

Sind Sie berufstätig und möchten sich intensiver um pflegebedürftige Angehörige kümmern, ermöglicht Ihnen die sogenannte Pflegezeit eine unbezahlte Freistellung. So haben Sie mehr Zeit für die Pflege und bleiben gleichzeitig kranken- und pflegeversichert. Mit der Pflegezeit können Sie sich bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen, wenn

  • Sie einen nahen sowie pflegebedürftigen Angehörigen (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder) zu Hause pflegen und
  • Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Beschäftigte hat.

Ist eine Familienversicherung während Ihrer Pflegezeit nicht möglich, können Sie sich bei uns freiwillig versichern lassen. Der damit verbundene Mindestbetrag wird von unserer Pflegekasse erstattet. Sind Sie privat versichert, bleibt Ihr Versicherungsschutz wie gewohnt bestehen. Unsere Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten maximal bis zum Mindestbeitrag für gesetzlich Versicherte.

Möchten Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen, stellen Sie den Antrag ganz einfach über die BKK GS-App oder mit dem Antrag für Pflegezeit. In unserem Merkblatt zur Pflegezeit beantworten wir zusätzlich alle Fragen rund um den Antrag.

Damit wir Sie finanziell entlasten können, können Sie einen Beitragszuschuss für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Die Fragen sind im Antrag für Pflegezeit enthalten. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis über die Beitragshöhe.

Möchten Sie Ihre Arbeit nicht vollständig unterbrechen, können Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen der Familienpflegezeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Diese Leistung wird durch Arbeitgeber freiwillig gewährt und lässt sich für bis zu 24 Monate vereinbaren.

In akuten Notsituationen können pflegende Angehörige mit dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld entlastet werden. Diese Lohnersatzleistung dient als Ausgleich für die Zeit, in der Arbeitnehmer nicht arbeiten können, weil sie sich um die Organisation der Pflege ihrer Angehörigen kümmern. Diese finanzielle Unterstützung für Pflegepersonen wird nicht regelmäßig gezahlt, sondern im Notfall bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für maximal zehn Arbeitstage.

Gerne prüfen wir, ob wir Pflegunterstützungsgeld zahlen können. Dafür brauchen wir den Antrag für das Pflegeunterstützungsgeld. Dieser beinhaltet:

  • eine Entgeltbescheinigung, die der Arbeitgeber ausfüllt (Erläuterungen als Ausfüllhilfe stehen zur Verfügung),
  • und ein ärztliches Attest. Die Kosten für dieses Attest können wir leider nicht übernehmen. 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintreten der Akutsituation gestellt werden muss. Am schnellsten gelingt Ihr Antrag über unsere kostenlose BKK GS-App.

Beiträge zur Renten- und Unfallversicherung

Übernehmen Sie die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen, können Sie deshalb womöglich nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Zur finanziellen Entlastung zahlt die Pflegekasse unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Rentenbeiträge für Sie als Pflegeperson. Pflegende Angehörige können damit ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben.

Zudem sind Sie durch Ihre Pflegetätigkeit unter Umständen beitragsfrei unfallversichert. Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung haben Sie unter anderem, wenn

  • die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt,
  • Ihre Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche beträgt und
  • die pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 hat.
Pflegerin hilft älterer Dame mit Gehstock

Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für die häusliche Pflege?

Dank der häuslichen Pflege können pflegebedürftige Menschen weiterhin in ihrem Zuhause leben. Die Pflegeversicherung fördert die Pflege im gewohnten Umfeld durch häusliche Pflegehilfen. Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen beziehungsweise in welcher Höhe, hängt von Ihrem Pflegebedarf ab.

  • Sind Sie selbst pflegebedürftig und werden von Ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten betreut, erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung individuelle Leistungen. Darunter das Pflegegeld.
  • Kümmert sich hingegen ein ambulanter Pflegedienst um Sie, wird dieser als sogenannte Pflegesachleistung von der Pflegekasse finanziert.
  • Bei einer teilstationären Pflege – beispielsweise im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung – übernimmt die Pflegeversicherung neben den allgemeinen Pflegekosten, die Kosten der medizinischen Behandlungspflege und die Aufwendungen einer sozialen Betreuung.

Je nach Ihrem persönlichen Bedarf, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege sowie einen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Unterstützung zur sinnvollen Anpassung Ihrer Wohnlandschaft.

Lassen Sie sich von uns beraten

Ein Pflegefall bringt meist einige Fragen mit sich. Wenden Sie sich als Versicherter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gerne an unsere Pflegeberatung. Sprechen Sie mit uns über Ihre Anliegen und wir finden gemeinsam individuelle Lösungen.

Pflegegeld

Das laut Pflegeversicherungsgesetz sogenannte „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vorausgesetzt sie werden von Privatpersonen wie Familienangehörigen zu Hause gepflegt und betreut. Mit dem Pflegegeld unterstützen wir Sie finanziell dabei. Das Geld soll pflegende Personen für ihren Aufwand entschädigen. Versicherte entscheiden selbst, wie Sie es einsetzen.

Die monatliche Höhe beträgt bis zum 31.12.2023:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Ab dem 01.01.2024 erhöht sich das monatliche Pflegegeld um 5 Prozent und beträgt dann:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Werden Sie zu Hause sowohl von Angehörigen als auch Pflegefachkräften betreut, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Kommt es einmal zu einer Unterbrechung der Pflege, wie beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt, zahlen wir das Pflegegeld ebenfalls anteilig.

Gut zu wissen: Mit der sogenannten Kombinationsleistung können Sie das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren. Für eine optimale Versorgung für Ihren Bedarf.

Pflegegeld beantragen

Ab einem anerkannten Pflegegrad 2 können Sie die Pflegegeldleistung bei unserer Pflegekasse beantragen. Hierfür füllen Sie den Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus und senden und diesen per Post oder nutzen Sie die BKK GS-App. Auf dem Antragsformular kreuzen Sie „Pflegegeld“ als Leistung an. Möchten Sie weitere Leistungen beantragen, ergänzen Sie die Angaben entsprechend Ihrer Wünsche.

Das Pflegegeld erhalten Sie monatlich im Voraus. Spätestens zum 01. des jeweiligen Monats steht Ihnen der Betrag zur Verfügung. Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt zahlen wir das Pflegegeld durchgehend.

Pflegesachleistung

Der Begriff „Sachleistung“ kann in diesem Zusammenhang irreführend sein. Mit Pflegesachleistungen sind keine materiellen Pflegehilfsmittel gemeint, sondern alle pflegerischen Dienstleistungen durch Fachkräfte im Rahmen der häuslichen Pflege. Typische Beispiele sind die Unterstützung beim Waschen, Ankleiden und Essen. Neben der ambulanten Pflege gelten die Tages- und Nachtpflege als Pflegesachleistungen.

Die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung betragen bis zum 31.12.2023:

  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

Ab dem 01.01.2024 erhöht sich der Anspruch auf Pflegesachleistungen um 5 Prozent:

  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Anders als das Pflegegeld, das Sie zur freien Verfügung haben, ist der Betrag für Pflegesachleistungen zweckgebunden.

Wie lassen sich Pflegesachleistungen beantragen?

Die Pflegesachleistungen Ihrer Pflegeversicherung beantragen Sie schnell und einfach direkt über die BKK GS-App oder mit dem Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Senden Sie uns das Dokument ausgefüllt und unterschrieben per Post an:

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 
Pflegeversicherung 
Postfach 14 01 60 
33621 Bielefeld

Kombinationsleistungen

Da eine Leistung oft nicht alle Herausforderungen bei der Pflege löst, ermöglicht Ihnen unsere Pflegeversicherung eine bedarfsgerechte Kombination. Die Kombinationsleistung können Sie nutzen, um die Pflege zu Hause durch Angehörige mit der Unterstützung durch einen Pflegedienst zu vereinen. Diese Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung wird auch als Kombinationspflege bezeichnet.

Die Berechnung erfolgt anteilig: Abhängig vom Prozentsatz der Pflegesachleistung wird das Pflegegeld angepasst. Die Kombinationsleistung können Sie außerdem mit dem kompletten Anspruch auf die Tages- und Nachtpflege kombinieren.

Die Kombinationsleistung beantragen Sie schnell und einfach mit dem Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Senden Sie uns das Dokument ausgefüllt und unterschrieben per Post.

Umstellung von Kombinations- auf Geldleistung

Wenn Sie nicht mehr von einem Pflegedienst betreut werden, sondern durch eine von Ihnen ausgewählten Pflegeperson, können Sie Ihre Kombinationsleistung in eine Geldleistung umstellen lassen. Ihre gewünschte Umstellung der Leistungen können Sie uns über die BKK GS-App direkt und papierlos mitteilen. Gern lassen wir Ihnen den Antrag alternativ per Post zukommen.

Oder nutzen Sie den Antrag auf Umstellung. Senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zu.

Krankenpflegerin sitzt neben älterer Frau

Pflegehilfsmittel – technisch oder zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern oder Pflegebedürftige beim Bewältigen ihres Alltags unterstützen. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsprodukten unterschieden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Unabhängig vom Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit erhalten Sie für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel einen Zuschuss von bis zu 40 Euro monatlich. Das können zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sein. Eine Zuzahlung müssen Sie nicht leisten.

Produkte, die der Pflegedienst benötigt, bringt dieser direkt mit und sind nicht über diese Leistung abzudecken.

Stellen Sie den Antrag über unsere BKK GS-App. Oder nutzen Sie den Antrag für Pflegehilfsmittel.

Technische Pflegehilfsmittel:

Als technische Hilfen werden bei der Pflege Gegenstände bezeichnet, die Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität in Ihrer Pflegesituation verbessern sollen. Darunter Pflegerollstühle und Pflegebetten. Stellt Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit für eine solche Alltagserleichterung fest, können Sie die ärztliche Verordnung bei uns einreichen.

Die Kostenübernahme für diese Hilfsmittel ist eine Leistung unserer Pflegekasse, sodass für Sie nur die gesetzliche Zuzahlung anfällt. Diese beträgt 10 Prozent, höchstens 25 Euro. Können die technischen Hilfen als Leihgabe bereitgestellt werden, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Hausnotrufsysteme für Ihre erhöhte Sicherheit

In Notsituationen ist schnelle Hilfe wichtig. Allerdings ist es nicht immer möglich, diese selbstständig herbeizurufen. Leben Pflegebedürftige beispielsweise allein und sind aufgrund einer Erkrankung sturzgefährdet, benötigen sie alternative Hilfsmittel. Mit einem Hausnotrufsystem können Sie per Knopfdruck einen Notruf absetzen und sich im Ernstfall selbst helfen.

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt Sie mit einem Mietzuschuss für Ihr Notrufsystem. Diesen können Sie bequem über unsere BKK GS-App beantragen. Oder nutzen Sie das Formular Antrag Hausnotrufsystem.

Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Stellt ein Arzt oder der Medizinische Dienst (MD) bei Ihnen einen Bedarf an Pflegehilfsmitteln beziehungsweise Verbrauchshilfsmitteln fest, werden wir darüber informiert. Erfolgt die Pflege stationär, kümmern sich die Pflegeeinrichtungen um Pflegehilfsmittel.

Verbesserung des Wohnumfeldes

Damit die Pflege zu Hause gelingt, sind oft Veränderungen der Wohnung notwendig. Haltegriffe für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit, ein barrierefreies Badezimmer und Treppenlifte sind typische Beispiele. Ihre Pflegeversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER prüft gerne die Übernahme der Kosten, wenn ein Pflegebedarf (Grad 1 - 5) vorliegt. Beginnen Sie mit dem Umbau erst nach unserer Genehmigung. Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit bis zu 4.000 Euro an einer Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes, wenn dadurch:

  • die Pflege zu Hause möglich beziehungsweise erleichtert wird und
  • ein möglichst selbstständiger Alltag für die pflegebedürftige Person gewährleistet werden kann.

Muss ich die Wohnumfeldverbesserungen beantragen?

Den Antrag für eine Wohnumfeldverbesserung können Sie uns per Post senden oder ganz bequem in der BKK GS-App ausfüllen. Neben dem ausgefüllten Dokument benötigen wir mindestens einen Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahme und eine Fotodokumentation der räumlichen Bedingungen bei Ihnen zu Hause. Liegen uns alle Unterlagen vor, leiten wir diese an den Medizinischen Dienst weiter, der die Maßnahme aus medizinischer Sicht beurteilt.

Sohn und Mutter umarmen Oma

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag  ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Unter anderem können Sie mit dem Entlastungsbetrag folgende Angebote nutzen:

  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung zu Kultur- und Freizeitangeboten
  • Begleitung zum Einkaufen
  • Pflege von sozialen Kontakten
  • Begleitung zu Behördengängen (z. B. Arztbesuche, Kirchgänge)
  • Spaziergänge in Begleitung
  • Grundpflege durch Pflegedienste (körperbezogene Pflegemaßnahmen)
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege

Der monatliche Entlastungsbetrag (umgangssprachlich auch Entlastungsbeitrag genannt) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen beträgt 125 Euro. Haben Sie den Betrag in einem Monat nicht verbraucht, können Sie den Restbetrag in den Folgemonaten verwenden. Ein ungenutzter Restbetrag vom Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.

  • Damit die Anbieter der Betreuungs- und Entlastungsleistungen direkt mit uns abrechnen können, benötigen wir von Ihnen eine unterschriebene Abtretungserklärung.
  • Alternativ zahlen Sie die Leistungen zunächst selbst und reichen die Originalrechnung mit einem Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) bei uns ein.

Der Pflegedienst muss nach Landesrecht eine Anerkennung für die Entlastungsleistungen vorweisen. Oft arbeiten die Anbieter mit ehrenamtlichen und geschulten Kräften zusammen. Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch eine Liste mit anerkannten Dienstleistern in Ihrer Nähe zukommen.

Rufen Sie uns an unter 0521 5228 3720. Wir beraten Sie gern und schicken Ihnen den Antrag zu.

Verhinderungspflege

Um pflegende Angehörige zu entlasten, übernehmen wir die Kosten für die sogenannte Verhinderungspflege. Damit ist die Vertretung der Person gemeint, die Pflegebedürftige für gewöhnlich betreut.

Ist die Hauptpflegeperson verhindert, weil sie sich beispielsweise während einer Urlaubsreise erholt, kann die Pflegeversicherung über die Verhinderungspflege die lückenlose Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen. Gleiches gilt, wenn pflegende Angehörige krank sind oder die häusliche Pflege aus anderen Gründen vorübergehend nicht übernehmen können.

  • Die Verhinderungspflege lässt sich stunden-, tage- und wochenweise beantragen.
  • Die Vertretung der Pflegeperson ist für bis zu sechs Wochen jährlich möglich.
  • Unsere Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
  • Diesen Betrag können Sie um bis zu 806 Euro aufstocken, wenn Sie Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht in Anspruch genommen haben.

Ab dem 01.01.2024 gibt es durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz einige neue Besonderheiten zu beachten, wenn die pflegebedürftige Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und den Pflegegrad 4 oder 5 hat. Bitte rufen Sie uns in einem solchen Fall für eine individuelle Beratung an.

Bitte denken Sie daran, dass der Antrag für jedes Kalenderjahr neu gestellt werden muss.

Für die Verhinderungspflege können Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson beauftragen. Die Vertretung ist durch verwandte und verschwägerte Personen sowie Nachbarn und Bekannte möglich. Verwandte bis zum zweiten Grad sind die Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister. Als verschwägert gelten zum Beispiel die Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern und Stiefkinder. Alternativ ist die vorübergehende Pflege in einer Einrichtung wie beispielsweise in einem Pflegeheim möglich.

Die Verhinderungspflege beantragen Sie schnell und einfach über die kostenlose BKK GS-App. Alternativ drucken Sie das folgende Formular aus und senden es uns ausgefüllt per Post:

Antrag Verhinderungspflege

Übernimmt ein Pflegedienst die Verhinderungspflege, rechnet der Pflegedienst die Leistungen direkt mit uns ab.

Übernimmt eine Privatperson die Vertretung der Pflegeperson, so benötigen wir Angaben von der Person mit Pflegebedarf und der Ersatzperson. Nutzen Sie dafür den Abrechnungsbogen Verhinderungspflege.

Sie können die Abrechnung jährlich, halbjährlich oder nach Ihren Bedürfnissen vornehmen. Lassen Sie uns das ausgefüllte Formular ganz einfach über die kostenlose BKK GS-App oder per Post zukommen.

zwei Personen halten sich die Hände

Tages- und Nachtpflege

Für mehr Stabilität in der häuslichen Pflegesituation bietet die Pflegeversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Tages- und Nachtpflege als ergänzende Leistung.

  • Bei der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige den Tag in einer Betreuungseinrichtung. Dort werden sie von Fachpersonal versorgt und können vielerorts an einem abwechslungsreichen Beschäftigungsprogramm teilnehmen.
  • Bei der Nachtpflege übernachten Menschen mit Pflegebedarf in einer Betreuungseinrichtung und sind tagsüber zu Hause. Diese Form der teilstationären Pflege entlastet pflegende Angehörige, wenn zu Pflegende beispielsweise unruhig schlafen und nachts professionelle Unterstützung gefragt ist.

Als Ihre Pflegekasse übernehmen wir die Kosten für Ihre pflegerische Versorgung.

Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegeversicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die finanzielle Unterstützung für die Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise den Pflegesachleistungen. Erhalten Sie beispielsweise Pflegegeld, haben Sie zusätzlich dazu monatlichen Anspruch auf die Tages- beziehungsweise Nachtpflege in Höhe von:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3:1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Besonders schnell und komfortabel reichen Sie Ihren Antrag über die BKK GS-App bei uns ein. Alternativ nutzen Sie zur Beantragung der Tages- oder Nachtpflege einfach das folgende Formular und senden es uns ausgefüllt per Post:

Antrag Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege gewährleistet die durchgehende Pflegeversorgung von Versicherten mit einem Pflegebedarf, die für gewöhnlich zu Hause versorgt werden. Ist zum Beispiel kurzzeitig eine vollstationäre Pflege notwendig, weil der Pflegebedarf vorübergehend erhöht ist oder Angehörige die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum nicht übernehmen können, wird die professionelle Betreuung über die Kurzzeitpflege sichergestellt.

  • Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege beziehungsweise 1.774 Euro pro Kalenderjahr haben Sie ab Pflegegrad 2.
  • Der Betrag dient für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
  • Den Entlastungsbetrag können Sie ergänzend als Zuschuss für die Unterkunft und Verpflegung verwenden.

Wurde die Leistung zur Kurzzeitpflege im Kalenderjahr bereits vollständig genutzt, können Sie im Anschluss die Verhinderungspflege beanspruchen. Diese Anschlussversorgung können Sie zeitgleich mit der Kurzzeitpflege beantragen.

Kurzzeitpflege beantragen

Die Kurzzeitpflege beantragen Sie bequem über Ihre BKK GS-App oder nutzen Sie den Antrag Kurzzeitpflege.

rundes Icon/Symbol mit Pluszeichen in Grün

Tipp

Häusliche Krankenpflege und Pflegeversicherungsleistungen

Ergänzend zur Verhinderungspflege dient die häusliche Krankenpflege zur medizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen während der Abwesenheit von pflegenden Angehörigen.

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird ärztlich verordnet.

Häusliche Krankenpflege

Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es außerhalb der häuslichen Pflege?

Wohngruppenzuschlag

Ambulant betreute Wohngemeinschaften unterstützt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem sogenannten Wohngruppenzuschlag. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Pflegebedürftigen dauerhaft in einer gemeinsamen Wohnung leben.

  • Der Wohngruppenzuschlag beträgt 214 Euro monatlich und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
  • Die Pauschale wird zusätzlich zum Pflegegeld beziehungsweise zu Pflegesachleistungen gezahlt und dient der Sicherstellung der Pflege in Wohngruppen.

Gern prüfen wir, ob Sie Anspruch auf diese Pflegeversicherungsleistung haben. Nutzen Sie die BKK GS-App oder senden Sie uns hierfür den Antrag auf einen Wohngruppenzuschlag zu.

Wichtig: Es werden Kopien Ihres Mietvertrages und Ihres Pflegevertrages (falls vorhanden) sowie ein Grundriss Ihrer Wohnung benötigt.

Wohngruppenzuschlag – Bestätigung der gemeinschaftlich beauftragten Person

Krankenpflegerin kümmert sich um Seniorin am Tisch

Leistungen für die vollstationäre Pflege

Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, stellt die vollstationäre Pflegeversorgung die Betreuung von Personen mit Pflegebedarf sicher. Die Versorgung in einem Pflegeheim verursacht Kosten für die Pflege, die Unterkunft und die Verpflegung. Über Ihre Pflegeversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten Sie auch für die vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung finanzielle Unterstützung. Wir können folgende Beträge pro Monat leisten:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Mit diesen Beträgen wird ein Teil der reinen Heimplatzkosten abgedeckt. Folgende Aufwendungen sind darin enthalten:

  • Die Aufwendungen für die Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung
  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Sowie die Ausbildungs- und Investitionskosten des Pflegeheims

Weitere Unterstützungsleistungen für Ihr Wohlbefinden

Zusätzlich erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung bei einer vollstationären Pflege finanzielle Unterstützung für pflegebedingte Aufwendungen. Anspruch haben Sie bei Pflegegrad 2 bis 5. Der Leistungszuschlag Ihrer Pflegekasse hängt davon ab, wie lange Sie im Pflegeheim leben.

Die Zuschüsse betragen bis zum 31.12.2023:

  • 5 Prozent (1 bis 12 Monate)
  • 25 Prozent (13 bis 24 Monate)
  • 45 Prozent (25 bis 36 Monate)
  • 70 Prozent (ab 37 Monate)

Ab dem 01.01.2024 werden die Zuschüsse erhöht:

  • 15 Prozent (1 bis 12 Monate)
  • 30 Prozent (13 bis 24 Monate)
  • 50 Prozent (25 bis 36 Monate)
  • 75 Prozent (ab 37 Monate)

Auch an den Kosten für Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen beteiligen wir uns. Die Kosten rechnet das Pflegeheim direkt mit uns ab. Derartige Maßnahmen dienen dem positiven Einfluss auf Ihr Wohlbefinden. Die Angebote unterscheiden sich je nach Pflegeheim. Typische Beispiele sind gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Lesen und Bewegungsübungen.

Vollstationäre Pflege beantragen

Stellen Sie den Antrag bequem über Ihre BKK GS-App oder nutzen Sie hierfür das folgende Formular und senden es uns ausgefüllt per Post zu.

Erstantrag Pflegeleistungen - vollstationäre Pflege

Pflege für behinderte Menschen

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung können in verschiedenen Wohnformen leben. Leben Sie beispielsweise in einem Wohnheim oder Internat, steht die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder der schulischen Ausbildung sowie am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund.

Anders als im Pflegeheim übernimmt hier der Träger der Sozialhilfe die überwiegenden Kosten. Die Pflegekasse beteiligt sich natürlich an den Leistungen für die Pflege. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, der Träger der Sozialhilfe und die Einrichtung tauschen sich automatisch dazu aus. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

FAQ – häufige Fragen zur Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland ein fester Bestandteil der Sozialversicherung und für die meisten Menschen verpflichtend. Damit Sie im Falle einer Krankheit oder Pflegesituation alle Leistungen aus einer Hand erhalten, sind Sie über Ihre Krankenkasse pflegeversichert. Wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse aus, so sind Sie in der Regel automatisch bei der dazugehörigen Pflegekasse versichert.

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist als Kranken- und Pflegekasse der Träger für Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Viele Leistungen der Pflegeversicherung hängen von Ihrem Pflegegrad (früher Pflegestufe) ab. Diesen können Sie direkt bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beantragen. Füllen Sie dazu den Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung aus und reichen Sie das Dokument bei uns ein. Besonders schnell und komfortabel gelingt die Antragsstellung über die kostenlose BKK GS-App.

Wir hoffen natürlich, dass Ihr Gesundheitszustand stabil bleibt. Verschlechtert er sich jedoch, können Sie jederzeit einen Antrag auf die Höherstufung Ihres Pflegegrads stellen. Senden Sie uns das Dokument unterschrieben per Post. Alternativ ist der Antrag in der BKK GS-App für Sie hinterlegt oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0521 5228 3720 an, dann senden wir Ihnen den Antrag zu.

Es können sich immer Änderungen bei Ihrer Versorgung ergeben. Sie werden zum Beispiel von einer privaten Pflegeperson versorgt und möchten nun zusätzlich die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen? Oder Sie können nur noch von einem Pflegedienst versorgt werden? Ihre gewünschte Umstellung der Leistungen können Sie uns ganz einfach über die BKK GS-App oder über den Antrag auf Umstellung mitteilen. Gern lassen wir Ihnen den Antrag alternativ per Post zukommen.

Durch das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) im Jahr 2023 gibt es ab dem 01.01.2024 einige Neuerungen für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind oder selbst andere pflegen. Dabei kommen viele Änderungen erst ab Mitte 2024 oder später zum Tragen.

Wir haben die wichtigsten Informationen, die sich ab dem 01.01.2024 ändern, für Sie zusammengefasst:

Pflegesachleistung

Viele Menschen werden im häuslichen Umfeld durch Pflegedienste unterstützt und erhalten dafür Leistungen von der Pflegeversicherung. Die Beträge für die ambulante pflegerische Versorgung erhöhen sich ab dem 01.01.2024 um 5 Prozent:

  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Leistungen der vollstationären Pflege und zusätzliche Betreuung

Der Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen wird seit dem 01.01.2022 gestaffelt reduziert. Der Anspruch besteht für Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 und richtet sich nach der Aufenthaltsdauer in Pflegeheimen. Die Pflegekasse der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zahlt ab dem 01.01.2024 einen neuen Leistungszuschlag von:

  • 15 Prozent für 1 bis 12 Monate
  • 30 Prozent für 13 bis 24 Monate
  • 50 Prozent für 25 bis 36 Monate
  • 75 Prozent ab 37 Monaten

Verhinderungspflege

Ausführliche Erklärungen zur Verhinderungspflege finden Sie hier.

Neu ab dem 01.01.2024 ist der Anspruch, wenn eine Pflegeperson an der Pflege gehindert ist, die einen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 oder 5 pflegt, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

In diesen Fällen stehen ab Januar 2024 acht statt bisher sechs Wochen Verhinderungspflege zur Verfügung. Die aktuelle Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten entfällt und ein Übertrag aus der Kurzzeitpflege ist dann in voller Höhe und nicht nur zur Hälfte möglich. Außerdem erfolgt die Erstattung bei bis zum zweiten Grade verwandten oder verschwägerten Ersatzpflegepersonen bis zum zweifachen monatlichen Pflegegeldbetrag, statt bisher zum 1,5-fachen Satz.