Ihre Krankenkasse mit Baby Bonus
Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
Unser Baby Bonus: Vorsorgen & Vorteile sichern
Mit der Geburt eines Kindes beginnt für die Eltern eine aufregende Zeit. Da uns als familienfreundliche Krankenkasse Babys besonders am Herzen liegen, bieten wir Top-Leistungen für ihre gesunde Entwicklung. Von der Familienversicherung über Vorsorgeprogramme bis zum Baby Bonus. Wechseln Sie jetzt und versichern Sie Ihren Schützling optimal!
Die Vorteile der Baby Krankenversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:
- Ihr Baby ist beitragsfrei mitversichert
- 100 Euro Baby Bonus
- 250 Euro Vorteils-Paket (Hebammenrufbereitschaft, Mineralstoffe und mehr)
- Hochwertiges Willkommensgeschenk für Babys (Odenwälder BabyNest®-Schlafsack)
- BabyCare Vorsorgeprogramm
- Komfortabel per App erreichbar
- Kostenloses Gesundheitstelefon für Eltern & Familien
Welche Frage haben Sie?
Die Familienversicherung als kostenfreie Baby Krankenversicherung
Ist Ihr Baby endlich auf der Welt, braucht es eine Krankenversicherung. Wir nehmen Ihr Neugeborenes gern in die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf. Im Rahmen unserer Familienkrankenversicherung ist Ihr Baby genauso umfassend krankenversichert wie Sie – ohne zusätzliche Kosten. Ihr Schützling wird beitragsfrei familienversichert und genießt optimalen Versicherungsschutz.
Gut zu wissen:
- Ihr Baby ist nicht automatisch bei Ihrer Krankenkasse mitversichert.
- Eine eigene Krankenversicherung für Neugeborene benötigen Sie bereits wenige Tage nach der Geburt für Untersuchungen.
- Die Baby Krankenversicherung weisen Sie mit einem eigenen Versicherungsnachweis nach.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung kann Ihr Neugeborenes kostenfrei mitversichert werden.
- In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine kostenlose Mitversicherung.
- Jedes Kind muss in der PKV separat versichert werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Baby bei Krankenkasse anmelden – so einfach geht´s!
Damit wir als gesetzliche Krankenversicherung Babys in die Familienversicherung aufnehmen können, brauchen wir nur einen vollständig ausgefüllten Fragebogen als Antrag. In unserem Infoblatt erhalten Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung für Ihr Baby.
Jetzt Baby bei Krankenkasse anmelden
Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, entscheiden Sie selbst, bei wem Ihr Baby mitversichert wird. Stimmen die Voraussetzungen, können Sie auch Ihren Ehepartner oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) familienversichern und Beiträge sparen. Unter anderem ist hierbei das Einkommen relevant. Weitere Informationen für Sie:

«Ich werde Mama» - kostenfreie Info-Reihe für Sie
Sie erwarten ein Kind? Wer ein Kind erwartet, hat viele Fragen. Wir begleiten Sie durch diese besondere Zeit – mit unserer kostenfreien Info-Reihe voller hilfreicher Informationen rund um Schwangerschaft, Vorsorge und Wohlbefinden.
Baby Bonus für gesundheitsbewusste Vorsorge
Mit Schwangerschaftsvorsorge, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen sorgen Sie für das Wohlergehen Ihres Kindes. Als verantwortungsbewusste Krankenkasse für Neugeborene und Kinder bedanken wir uns für die Teilnahme an Vorsorgeterminen mit einem attraktiven Baby Bonus von bis zu 100 Euro oder 1.000 Punkten in Ihrem digitalen Bonusprogramm.
In vier Schritten zur Prämie
- Melden Sie Ihr Baby nach der Geburt über diesen Antrag bei der Krankenkasse BKK GS an und nehmen Sie alle Kinderuntersuchungen (U1 bis U6) wahr. Damit sichern Sie sich bereits einen Baby Bonus von 250 Punkten beziehungsweise 25 Euro.
- Der vollständige Impfschutz im ersten Lebensjahr Ihres Babys ist weitere 250 Punkte wert.
- Sie waren regelmäßig bei der Schwangerschaftsvorsorge oder haben an einer Rückbildungsgymnastik teilgenommen? Dafür erhalten Sie 500 Punkte.
- Schicken Sie uns das Erstattungsformular zum Baby Bonus mit Kopien von Vorsorgeheft (gelbes Heft), Impfpass Ihres Babys und Ihrem Mutterpass beziehungsweise die Teilnahmebescheinigung des Rückbildungskurses.
Das 250 Euro Vorteils-Paket für Babys Wohlergehen
Sie erwarten von Ihrer Krankenkasse mehr als die Grundversorgung? Dann sind Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER genau richtig – eine der besten Krankenkassen für Babys und Familien. Mit dem 250 Euro Vorteils-Paket bieten wir ein mehr Flexibilität und individuelle Gesundheitsleistungen, die Sie jedes Jahr neu wählen können. Entscheiden Sie selbst, worauf Sie beispielsweise in der Schwangerschaft ergänzend Wert legen:
- Toxoplasmose-Test
- Triple-Test
- Geburtsvorbereitungskurs für den Partner
- Apothekenpflichtige Mineralstoffe (verordnet)
Sie können sich mit Ihrem 250 Euro Vorteils-Paket auch die Hebammenrufbereitschaft sichern. Die Hebamme Ihres Vertrauens ist dann rund um die Uhr für Sie erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen. Die Rufbereitschaftspauschale übernehmen wir für Sie. Details zu diesen und weiteren Angeboten finden Sie beim 250 Euro Vorteils-Paket sowie dem aktuellen Bonusprogramm.
Digital. Immer. Erreichbar.
Mit unserer Krankenkassen-App „BKK GS – Meine Krankenkasse“ können Sie Ihr Bonusprogramm einfach per Smartphone verwalten, Dokumente hochladen und Fragen oder Nachrichten mit wenigen Klicks übermitteln. Sie sind beispielsweise unterwegs und benötigen schnelle Hilfe am Gesundheitstelefon für Eltern? In der BKK GS-App haben Sie alle wichtigen Kontaktdaten griffbereit. Ob medizinischer Rat vor einer Auslandsreise mit Ihrem Baby, Ernährungstipps oder Auskunft über Medikamente: Unsere Experten sind für Sie da.
Weitere Vorteile für Sie und Ihr Baby
Gesundheit ist das höchste Gut. Mit unseren individuellen Leistungen schützen wir es von Beginn an und stellen sicher, dass Ihr Baby bestens versorgt ist. Gewinnen Sie einen Eindruck über die Vorteile der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER als Familienkrankenkasse anhand ausgewählter Angebote:
- Unser Geschenk für Ihr Vertrauen: Eltern, die ihr Baby bei uns familienversichern, erhalten einen hochwertigen Babyschlafsack als Dankeschön. Im Odenwälder BabyNest®-Schlafsack schläft Ihr Schützling sicher, behütet und gemütlich. Anders als bei einer herkömmlichen Decke, können sich Babys aus einem Schlafsack nicht freistrampeln und nicht über ihr Köpfchen ziehen. Die kuschelige Hülle gewährleistet Sicherheit und Temperaturregulierung.
- BabyCare: Mit diesem Vorsorgeprogramm unterstützen wir werdende Mütter und ihren ungeborenen Schatz umfassend. Es fördert eine gesunde Schwangerschaft für einen optimalen Start ins Leben. Ein moderner Ratgeber liefert von der Schwangerschaft bis in die ersten Wochen mit Baby praktische Tipps zu Ernährung, Bewegung und Vorsorge. Die BabyCare-App informiert über den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes, unbedenkliche Medikamente für Schwangere und vieles mehr.
- MINIKIT: Mit diesem Programm begleiten wir Sie und Ihren Nachwuchs in den ersten gemeinsamen Lebensjahren. Erhalten Sie wertvolle Informationen von Impfung bis Ernährung, kreative Bastelvorlagen und altersgerechte Spielideen.
- Kinderbonus per App: Ab dem ersten Geburtstag kann Ihr Kind an unserem Kinderbonusprogramm teilnehmen und gemeinsam mit Ihnen in unserer App BKK GS – Meine Krankenkasse Punkte sammeln.
- BKK Family Plus: Auf diesem Portal finden Sie starke Zusatzleistungen und Informationen für Familien in jeder Lebensphase. Von Schwangerschaft über zusätzliche Vorsorge für Kinder und Jugendliche bis digitale Coachings und Beratung in speziellen Lebenslagen.
Seien auch Sie bestens versorgt bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.
Prävention für die Jüngsten: Kindervorsorgeuntersuchungen U1 - U6
Die ersten Lebensmonate sind besonders wichtig für die gesunde Entwicklung Ihres Babys. Nehmen Sie daher im ersten Lebensjahr die Vorsorgetermine U1 bis U6 wahr. Denn je früher eine Auffälligkeit oder Entwicklungsverzögerung erkannt wird, desto besser lässt sie sich therapieren.
Die ersten beiden Untersuchungen finden häufig bereits im Krankenhaus statt, die übrigen Vorsorgetermine vereinbaren Sie mit Ihrem Kinderarzt. Er wird die Ergebnisse im gelben Untersuchungsheft dokumentieren und einen Impfpass für Ihr Baby ausstellen. Ab einem Alter von sechs bis acht Wochen können die ersten Schutzimpfungen erfolgen – entweder im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen oder bei einem separaten Termin.
Früherkennungsuntersuchungen
Informatives zu den Früherkennungsuntersuchungen im ersten Lebensjahr.
Direkt nach der Entbindung findet die erste Vorsorgeuntersuchung statt. Dabei werden lebensnotwendige Funktionen des Babys wie Herz-Kreislauf-System und Atmung überprüft. Zudem bekommen Sie das gelbe Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt, in dem künftig sämtliche Ergebnisse dokumentiert werden.
Die U2 ist die erste ärztliche Grunduntersuchung Ihres Babys, meist zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag. Der Komplettcheck von Kopf bis Fuß erfolgt oft noch auf der Entbindungsstation. Sind Sie mit Ihrem Baby bereits zuhause, vereinbaren Sie selbst einen Termin mit einer Kinderarztpraxis. Die Untersuchung beinhaltet das Neugeborenen-Screening auf Hörstörungen sowie Bluttests auf Stoffwechselstörungen und Mukoviszidose.
Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche folgt die dritte Präventionsuntersuchung. Hiermit beginnt die aufmerksame Beobachtung der körperlichen Entwicklung: Ob Saug- und Greifreflex, Reaktionen auf visuelle Reize (z. B. Farben) oder Geräuschquellen sowie die Fähigkeit, das Köpfchen in Bauchlage zu halten. Bei der U3 prüfen Ärzte die Hüftgelenke des Babys via Ultraschall und klären mit Ihnen, wie sich Ihr Baby beispielsweise beim Trinken und Schlafen verhält. Eine Beratung zu Ernährung, Stillen und Impfungen ist gleichermaßen Teil der Vorsorge.
Der Zeitpunkt für die U4 liegt zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat. Dabei steht die altersgerechte Entwicklung von Körper und Geist im Fokus. Kinderärzte prüfen, ob das Baby uneingeschränkt sehen und hören kann. Wichtig ist die Kontrolle des Kopfes, insbesondere der Knochenlücke (Fontanelle). Sie gewährleistet das einwandfreie Wachstum des Schädels. Bei der Beratung erhalten Sie Tipps zur Förderung der Sprachentwicklung, Karies- und Rachitisprophylaxe. Entscheiden Sie sich für erste Impfungen, erhält Ihr Baby Schutz vor Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Diphtherie, Hepatitis B, Pneumokokken und Haemophilus Influenzae.
Im 6. oder 7. Lebensmonat steht die U5 auf dem Programm. Da Ihr Baby inzwischen einen erheblichen Entwicklungssprung gemacht hat, sind die körperlichen Veränderungen Mittelpunkt der Untersuchung. Die motorischen Fähigkeiten nehmen zu, Ihr Kind ist jetzt wesentlich aktiver und womöglich kündigen sich die ersten Zähnchen an. Das Interesse der Ärzte richtet sich auf Zahngesundheit, Sehkraft, Bewegungsapparat und Körperbeherrschung.
Der erste Geburtstag steht kurz bevor. Ihr Nachwuchs hat sich inzwischen zahlreiche neue Fähigkeiten angeeignet, seinen Bewegungsradius ausgedehnt und ist eigenständiger. Um bei Bedarf gezielt fördern zu können, stehen bei der letzten Früherkennungsuntersuchung im ersten Lebensjahr mögliche Entwicklungsverzögerungen im Vordergrund. Haben Sie geringste Zweifel an der altersgemäßen Entwicklung, teilen Sie dies dem Kinderarzt umgehend mit. Neben den üblichen Beratungsthemen erhalten Sie Tipps zur Mundhygiene.
Schwangerschaftsvorsorge: Schutz für Mutter und Kind
Dass die Schwangerschaftsvorsorge eine Voraussetzung für den Baby Bonus ist, hat gute Gründe. Damit stellen wir als familienfreundliche Krankenversicherung Ihr Neugeborenes unter besonderen Schutz. Auf Grundlage der Mutterschafts-Richtlinien werden Schwangere durch Gynäkologen und Hebammen regelmäßig untersucht.
Nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen die Untersuchungen zunächst im 4-Wochen-Rhythmus, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 14 Tage. Alle Werte und Befunde werden im Mutterpass vermerkt. Im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat steht jeweils eine Ultraschall-Untersuchung an. Die Untersuchungstermine dienen dem Schutz der kindlichen Entwicklung sowie der Gesundheit der Mutter. Dabei werden unter anderem:
- Laborwerte festgestellt,
- elementare Daten wie Herztätigkeit, Blutdruck und Körpergewicht des ungeborenen Kindes überprüft
- und die Gebärmutter ertastet.
Das Hallo Baby-Programm für noch mehr Sicherheit
Damit Ihr Ungeborenes munter zur Welt kommt, bieten wir Ihnen mit unserem Versorgungskonzept Hallo Baby ergänzende Beratung. Um einer Frühgeburt vorzubeugen, können Sie zusätzliche Untersuchungen kostenlos wahrnehmen und erhalten Expertenrat aus erster Hand. Das Programm wird bundesweit angeboten. Nimmt Ihr Gynäkologe teil, können Sie sich kostenfrei in Ihrer Praxis einschreiben lassen.
FAQ – häufige Fragen zur Baby Krankenversicherung
Krankenversicherung für Babys (Anmeldung/Beitrag)
Um Ihr Baby bei der BKK GS anzumelden, stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung. Dazu füllen Sie ein Formular aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, nehmen wir Ihr Kind beitragsfrei in den Versicherungsschutz auf:
Beide Elternteile müssen gesetzlich krankenversichert sein oder der gesetzlich versicherte Elternteil muss das höhere Einkommen haben.
Außerdem darf das Einkommen des privat versicherten Elternteils nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen oder deutlich höher sein als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das Baby ohne zusätzliche Beiträge mitversichert und erhält denselben Versicherungsschutz wie das versicherte Elternteil.
Die Anmeldung sollte möglichst kurz nach der Geburt erfolgen. Für Arztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen benötigt Ihr Kind einen eigenen Versicherungsnachweis.
Für die Anmeldung benötigen wir die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung. Je nach Situation können zusätzliche Angaben zum Einkommen oder zur Versicherung der Eltern erforderlich sein.
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, können Sie frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse Ihr Kind versichert wird. Häufig wird das Baby bei der Krankenkasse eines Elternteils familienversichert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert, hängt die Versicherung des Kindes vor allem vom Einkommen der Eltern ab. Eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat oder der privat versicherte Elternteil nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.
Verdient der privat versicherte Elternteil hingegen mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse meist ausgeschlossen. In diesem Fall muss das Kind privat versichert werden oder freiwillig gesetzlich versichert sein, wobei dann Beiträge anfallen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, lassen Sie Ihr Baby über Ihre gesetzliche Krankenversicherung familienversichern. Dann entstehen bei der Krankenkasse für Ihr Baby keine zusätzlichen Kosten.
Leistungen für Babys
Die gesetzliche Krankenversicherung der BKK GS übernimmt die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9). Diese Untersuchungen dienen dazu, die Entwicklung und Gesundheit des Kindes regelmäßig zu kontrollieren und mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Pro Kalenderjahr werden bis zu 120 Euro übernommen. Dabei erstattet die BKK GS bis zu drei Sitzungen mit jeweils maximal 40 Euro.
Voraussetzung ist eine ärztliche Empfehlung für die osteopathische Behandlung sowie die Durchführung durch einen qualifizierten Osteopathen. Die Kosten können anschließend im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets zur Erstattung eingereicht werden.
Schwangerschaft und Vorbereitung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zahlreiche Leistungen rund um die Schwangerschaft. Dazu gehören ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen, Hebammenleistungen sowie Geburtsvorbereitungskurse. Ziel ist es, Mutter und Kind während der Schwangerschaft bestmöglich medizinisch zu begleiten.
Mutterschaftsgeld können Sie für gewöhnlich sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse wird bis zum Höchstbetrag von 13 Euro pro Kalendertag gezahlt. Liegt Ihr durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt darüber, zahlt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sodass Sie während der Mutterschutzfrist häufig Ihr bisheriges Nettogehalt weiter erhalten.
Weiterführende Informationen
Unsere Versicherten, ob Baby, Kleinkind, Jugendliche oder Erwachsene, profitieren von einem lückenlosen Leistungsspektrum und individuellem Kundenservice. Lesen Sie hier, warum sich die Versicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER für jeden lohnt!
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