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Freiwillige Krankenversicherung

Frau mit langen Haaren lacht

Letzte Aktualisierung: 12.01.2024

Freiwillige Mitgliedschaft – beste Konditionen

Als freiwillig versichertes Mitglied genießen Sie einen Rundum-Versicherungsschutz und umfangreiche Extraleistungen zu vorteilhaften Konditionen. Ob Familienversicherung, Wahltarife oder der Verzicht auf Gesundheitsprüfungen: Es gibt viele gute Gründe für eine freiwillige Krankenversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Ihre freiwillige Krankenversicherung mit fairem Beitrag

Die Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hängen neben Ihren Einnahmen stark vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER liegt der Zusatzbeitragssatz im Jahr 2024 bei niedrigen 1,5 Prozent. Ihr Krankenkassenbeitrag als freiwillig versichertes Mitglied liegt bei insgesamt 16,1 Prozent. Gleichzeitig reicht Ihr Versicherungsschutz weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Entdecken Sie unser Leistungsangebot zum fairen Beitrag!

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Unsere Top-Leistungen für freiwillig Versicherte

  • Stabile Beiträge
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Die Vorteile Ihrer freiwilligen Krankenversicherung

Zur finanziellen Absicherung der Gesundheitsversorgung benötigen alle Menschen in Deutschland eine Krankenversicherung. Während viele Arbeitnehmer sowie Rentner gesetzlich pflichtversichert sind, werden einige Personen von der Versicherungspflicht befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Sie freiwillig, wenn Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Dank der gesetzlichen Wahlfreiheit können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich freiwillig gesetzlich versichern lassen oder privat. Die freiwillige Krankenversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bietet Ihnen Top-Leistungen zu besten Konditionen:

Sie werden bei uns unabhängig von Alter und Krankheitsrisiken versichert. Entscheiden Sie sich für die freiwillige Krankenversicherung, können Sie sämtliche Leistungen sofort in Anspruch nehmen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird dagegen der Beitrag vor allem vom Eintrittsalter und von persönlichen Risikofaktoren bestimmt. Vorerkrankungen können die Kosten für Ihre PKV deutlich in die Höhe treiben. Zudem beginnt der Versicherungsschutz häufig erst nach Ablauf einer Wartezeit von mehreren Monaten.

Der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung ist einkommensabhängig und wird nach dem Solidaritätsprinzip berechnet: Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Bei der privaten Krankenversicherung ist das oft anders: Die Beiträge steigen bei vielen Verträgen im Laufe des Lebens kräftig an, und zwar unabhängig von Ihrem Verdienst.

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, sparen Sie mit der Familienversicherung beim Gesundheitsschutz für Ihre Lieben. Ihre Kinder und Ihr Ehe- oder Lebenspartner sind beitragsfrei mitversichert, wenn nicht mehr als eine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Bei den privaten Krankenversicherungen schließen Sie für jeden Familienangehörigen einen Vertrag ab und zahlen auch für jeden.

Freiwillig Versicherte erhalten grundsätzlich alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem übernehmen wir Ihre Behandlungskosten direkt und entlasten Sie damit finanziell. Sie legen einfach Ihre Gesundheitskarte vor und den Rest erledigen wir für Sie. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Leistungen über den Preis bestimmt und Sie müssen stets in Vorleistung gehen. Arztrechnungen müssen privat Versicherte selbst kontrollieren, überweisen und sich hinterher von ihrer Krankenversicherung erstatten lassen.

Ambulante und stationäre Vorsorgekuren und Mutter-Kind-Kuren sind fester Bestandteil in unserem Leistungskatalog. Das Angebot vieler privater Krankenversicherungen hierzu ist mehr als dürftig.

Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Mitglied, nehmen wir Sie grundsätzlich in die soziale Pflegeversicherung auf.

In unserer Broschüre finden Sie weitere Argumente für eine freiwillige Krankenversicherung.

15 Gründe für unsere gesetzliche Krankenversicherung

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Tipp

BKK GS-App – Digital. Einfach. Schnell.

Sie suchen eine smarte Krankenkasse für Ihre freiwillige Versicherung mit digitalem Service? Mit der kostenlosen App „BKK GS - Meine Krankenkasse“ können Sie jederzeit komfortabel und schnell mit uns Kontakt aufnehmen. Mit der App reichen Sie Dokumente ein, verwalten Ihr Bonusprogramm papierlos und nutzen viele weitere Serviceleistungen. Ortsunabhängig, komfortabel und spielend einfach.

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Zusatzleistungen

Als freiwilliges Mitglied genießen Sie unsere umfangreichen Leistungen und Services – vom Bonusprogramm mit attraktiven Prämien über Aktivwochen und qualitätsgesicherte Gesundheitskurse bis hin zur digitalen Sprechstunde. Sind Sie im Rahmen unserer Krankenversicherung freiwillig versichert, können Sie sich auch in Sachen Vorsorge, Alternativmedizin und Auslandskrankenschutz auf uns verlassen.

Bestens beraten. Sicher krankenversichert.

Haben Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Versicherungsstatus? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie persönlich zu dem für Sie optimalen Krankenversicherungsschutz. Rufen Sie unser kostenloses 24-h-Servicetelefon jetzt unter der Nummer 0800 0 255 255 an.

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Herausragende Krankenkasse für freiwillig Versicherte

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist Ihr starker Gesundheitspartner mit Top-Leistungen und bestem Service. Zahlreiche Auszeichnungen und Top-Platzierungen im Krankenkassenvergleich bestätigen unser Engagement für Ihre Zufriedenheit.

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In einem Vergleich mit mehr als 70 Mitbewerbern erzielten wir die Note „sehr gut“ (1,1) und gehören damit zu den besten gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige. Wechseln Sie jetzt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und profitieren Sie von beeindruckenden Leistungen zum fairen Beitrag.

Vorteile für Selbstständige

FAQ – häufige Fragen zur freiwilligen Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) dürfen alle Personen der freiwilligen Krankenversicherung beitreten, die aus der gesetzlichen Versicherungspflicht ausscheiden und eine Vorversicherungszeit erfüllen. Für folgende Personengruppen ist die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Selbstständige
  • Arbeitnehmer
  • Nicht Erwerbstätige
  • Rentner
  • Beamte
  • Studierende
  • Kinder
  • Jugendliche

Sie haben generell zwei Möglichkeiten, von den Vorteilen der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zu profitieren: als freiwillig- oder pflichtversichertes Mitglied.

  • Übersteigt Ihr regelmäßiges Einkommen eine bestimmte Grenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), sind Sie nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig und können sich freiwillig bei uns versichern.
  • Überschreiten Sie nur einmal die JAEG (im Jahr 2024 liegt diese bei 69.300 Euro) sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Das gilt auch, wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, bei der Ihr regelmäßiges Einkommen voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im laufenden Jahr übertreffen wird. In diesem Falle sind Sie mit Beginn Ihrer Arbeit von der Versicherungspflicht befreit.
  • Ihre Krankenversicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn Sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des nächsten Kalenderjahres überschreiten.

Sie sind nicht mehr krankenversicherungsfrei, sobald Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten. Als Ausnahme gilt, wenn Sie die JAEG nur kurz unterschreiten. Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung sollte trotzdem gut überlegt sein, da ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Ein Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung ist zudem möglich, wenn

  • Ihre Familienversicherung endet,
  • Sie sich hauptberuflich selbstständig machen oder
  • Sie keine andere Vorrangversicherung haben (z. B. bei Personen ohne Anspruch auf eine Familienversicherung, die keine Leistungen beziehen und keine Beschäftigung haben).

Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt (wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind) direkt im Anschluss an die bisherige Krankenversicherung. Dadurch ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet. Wie gewohnt können grundsätzlich alle Leistungen in Anspruch genommen werden. Freiwillige Mitglieder versichern wir automatisch in der Pflegeversicherung.

Die freiwillige Krankenversicherung endet bei Wiedereintritt einer Versicherungspflicht oder bei einer Kündigung durch Versicherte. Eine Kündigung ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet ab dem Eingang der Kündigung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Die Versicherung muss allerdings mindestens zwölf Monate lang bestanden haben. Bitte beachten Sie, dass sich die Bindungsfrist über zwölf Monate verlängert, wenn Sie sich in einen Wahltarif eingeschrieben haben.

Die Bundesregierung setzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) jedes Jahr neu fest. Verdienen Sie als Arbeitnehmer ein Jahr regelmäßig mehr als 5.775 Euro monatlich beziehungsweise über 69.300 Euro jährlich, sind Sie freiwillig krankenversichert. Dies ist die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2024.

Die allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für die Jahre 2013-2024 im Überblick (in Euro):

2024: 69.300
2023: 66.600
2022: 64.350
2021: 64.350
2020: 62.550
2019: 60.750
2018: 59.400
2017: 57.600
2016: 56.250
2015: 54.900
2014: 53.550
2013: 52.200

Zu diesem regelmäßigen Jahreseinkommen gehören neben Ihrem monatlichen Bruttolohn auch Einmalzahlungen, wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn diese mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Die Prüfung bezüglich der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt durch den Arbeitgeber.

Sind Sie Arbeitnehmer, wird Ihr Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung unter anderem anhand Ihrer Einkünfte berechnet. Anders als bei der Pflichtversicherung werden neben Ihrem Arbeitsentgelt alle weiteren Einnahmen berücksichtigt. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zahlen freiwillig gesetzlich Versicherte einen Beitrag von 8,05 Prozent für ihre Krankenversicherung. Das entspricht der Hälfte des gesamten Krankenkassenbeitrags von 16,1 Prozent. Die andere Hälfte zahlt gemäß Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) Ihr Arbeitgeber. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist in diesem Beitragssatz bereits enthalten.

Die Beitragsberechnung orientiert sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es werden alle Einnahmen berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, unabhängig von deren steuerlichen Behandlung. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsentgelt oder Abfindung, Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)
  • Beamtenbezüge
  • Renten (z. B. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, Renten aus einer privaten Lebensversicherung, Pensionen)
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erträge aus Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge)
  • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit

Gut zu wissen: Nicht beitragspflichtig für die freiwillige Krankenversicherung sind Einkünfte wie Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld.

Haben Sie eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, profitieren Sie vom gleichen Versicherungsschutz wie in der Pflichtversicherung. Eine Besonderheit gilt für einige Versicherte beim Krankengeld: Kommt der ermäßigte Beitragssatz zur Anwendung, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt nicht bei Arbeitnehmern, die freiwillig gesetzlich versichert sind und bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Arbeitsentgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben.

Beitragssatz

Ein Krankengeldanspruch (ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit) steht unter anderem Selbstständigen gesetzlich zu, wenn diese den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Mit unseren Wahltarifen können Sie den Krankengeldbeginn an Ihren Bedarf anpassen.

Wenn Sie hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind Sie nicht versicherungspflichtig. Sie können sich freiwillig krankenversichern. Sind Sie bei uns bereits pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert und Ihre berufliche Situation ändert sich, sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Sie.

Sie sind derzeit bei einer anderen Krankenkasse versichert? Profitieren Sie von den Vorteilen einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und senken Sie die Kosten für Ihren Gesundheitsschutz! Gerne stehen wir Ihnen für einen reibungslosen Krankenkassenwechsel zur Seite.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Beiträge aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro (2024) berechnet werden. Liegen die Einnahmen darunter, werden sie anhand der nachgewiesenen tatsächlichen Einnahmen berechnet, mindestens aber von monatlich 1.178,33 Euro.

Bei der freiwilligen Krankenversicherung sind die Kosten gesetzlich gedeckelt. Liegen Ihre Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), zahlen Sie nicht mehr als den Höchstbeitrag für Ihren Versicherungsschutz. Einkünfte oberhalb der BBG sind beitragsfrei. 2024 beträgt die Grenze zur Beitragsbemessung 5.175,00 Euro monatlich.

Ja, beispielsweise für Hausfrauen und Hausmänner, die nicht familienversichert sind. Ihr Beitrag wird dann anhand eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet, welches 1.178,33 Euro (2023) monatlich beträgt. Ausgehend vom ermäßigten Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) in Höhe von 14,0 Prozent plus unseres Zusatzbeitrags von 1,5 Prozent liegt der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung pro Monat bei 182,64 Euro.

Die Mindestbemessungsgrenze (1.178,33 Euro) sowie die Höchstgrenze zur Beitragsbemessung (5.175,00 Euro) gelten auch für freiwillig versicherte Rentner. Zudem zahlen sie für bestimmte Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Kapitalvermögen) den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus den Zusatzbeitragssatz.

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