Ambulante Vorsorgekuren
Letzte Aktualisierung: 22.12.2025
Ambulante Kuren: Gesund bleiben und vorsorgen
Eine ambulante Vorsorgekur kann Ihre Gesundheit stärken und Krankheiten vorbeugen. Zudem lassen sich mögliche Beschwerden lindern und geschwächte Abwehrkräfte unterstützen. Die Kosten für Ihre kurärztliche Behandlung und notwendige Heilmittel übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER für Sie.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Anerkannte Kurorte – auch im EU-Ausland
- Qualitätsgeprüfte Kurleistungen
- Kostenübernahme für Behandlung und Heilmittel
- 100 Euro extra für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe
- Persönliche Fachberatung
Vorteile berechnen Mitglied werden
Kostenübernahme und 100 Euro Zuschuss von Ihrer BKK GS
Für Ihre optimale Erholung unterstützen wir Sie gerne mit der Kostenübernahme für Ihre kurärztliche Behandlung und die medizinisch notwendigen Heilmittel.
- Ihr Kurantrag: Reichen Sie die Antragsunterlagen zur Genehmigungsprüfung bitte vor Beginn der Maßnahme bei uns ein, damit wir die Kosten Ihrer Kur übernehmen können.
- Ihre Kostenbeteiligung: Sie zahlen zehn Prozent der Kosten für Heilmittel und zehn Euro je Verordnung.
Zusätzlich zu den Behandlungskosten beteiligen wir uns mit 100 Euro Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe an Ihren Kurkosten:
- Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.
- Den Zuschuss für Ihre ambulante Kur erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse BKK GS nachträglich. Bitte senden Sie uns hierfür die Unterkunftsrechnung im Original.
Kur für Kinder – unser Zuschuss für die Jüngsten
Ob Erwachsene, Rentner, Jugendliche oder Kinder: Eine Kur kann in jedem Lebensabschnitt zum Schutz der Gesundheit beitragen. Weil chronisch kranke Kleinkinder besondere Aufmerksamkeit benötigen, unterstützen wir die jüngsten Versicherten mit einem individuellen Zuschuss.
Verordnet der Kinderarzt eine ambulante Vorsorge (für Kleinkinder), zahlen wir 21 Euro pro Kalendertag. Als Kleinkind gelten Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Ambulante Kur beantragen
Ihre ambulante Vorsorgekur beantragen Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:
- Ärztliche Bescheinigung für Ihren Vorsorgebedarf
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine bedarfsgerechte Vorsorgemaßnahme verschreiben. Mit dem Attest erhalten Sie die Bestätigung für die medizinische Notwendigkeit Ihrer ambulanten Kur.
- Die BKK GS Kurberatung
Unsere Kuren-Fachberater für ambulante Vorsorgekuren sind unter der Telefonnummer 0521 5228 3715 persönlich für Sie zu erreichen. Passend zur Empfehlung von Ihrem Arzt können Sie im Bäderkalender Deutschland vorab nach Kur-Angeboten Ausschau halten.
- Ihr Kurantrag
Zusätzlich zur ärztlichen Verordnung gibt es einen Antrag, den Sie als Patient gemeinsamen mit Ihrem Arzt ausfüllen. Besonders bequem beantragen Sie Ihre ambulante Kur über unsere kostenlose BKK GS-App. In der App können Sie den Antrag digital ausfüllen und die ärztliche Bescheinigung hochladen. So sparen Sie Zeit und das Porto.
Alternativ können Sie die Formulare herunterladen und ausdrucken:
Antrag ambulante Vorsorge für Versicherte
Antrag ambulante Vorsorge für den Arzt
Gerne senden wir Ihnen die Dokumente auch per Post. Kontaktieren Sie uns hierfür unter der Rufnummer 0521 5228 3715.
Den vollständig ausgefüllten Kurantrag (mit Arztstempel, allen Unterschriften und Angabe des Kurortes) schicken Sie bitte an:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 140160
33621 Bielefeld
Gut zu wissen: Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche nach dem idealen Kurbetrieb beziehungsweise einem geeigneten Heilbad, finden Sie im Bäderkalender Deutschland konkrete Anregungen. In diesem Verzeichnis für Kurorte und Kur-Einrichtungen können Sie gezielt nach deutschen Standorten suchen.
Ihre ambulante Kur im Ausland
Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sind auch ambulante Vorsorgekuren im Ausland möglich. Entdecken Sie qualitätsgeprüfte Aktivkuren von unserem Kooperationspartner Gesundheitsservice Management (GSM) und erleben Sie erholsame Auszeiten in Europa. Die Auswahl der Kurhotels in Ländern wie Österreich, Italien oder Ungarn lässt keine Wünsche offen.
FAQ - häufige Fragen zur ambulanten Vorsorgekur
Eine ambulante Kur ist eine Präventionsmaßnahme. Deshalb wird sie auch als Vorsorgekur bezeichnet. Als ambulant wird die Maßnahme beschrieben, weil Sie während der Dauer der Gesundheitsvorsorge nicht in der Kureinrichtung übernachten.
Umgangssprachlich wird für die ambulante Kur auch der Begriff offene Badekur beziehungsweise Bäderkur verwendet. Gemeint ist stets eine ambulante Vorsorgeleistung, die in anerkannten Kurorten stattfindet.
Die konkreten Maßnahmen und Therapien sind individuell und hängen vom ärztlich verordneten Behandlungsziel ab. Typische Beispiele sind Vorsorgemaßnahmen für:
- Atemwege
- Bewegungsapparat
- Nervensystem
- Herz-Kreislauf-System
- Stoffwechsel
- Haut
Darüber hinaus lässt sich eine Kur beantragen wegen Erschöpfung, allgemeinen Schwächezuständen oder rheumatischen Erkrankungen.
Auf ambulante Kuren haben alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch. Auch für mitversicherte Ehepartner oder Kinder können bei medizinischer Notwendigkeit Anträge gestellt werden.
Erhalten Sie und Ihr Lebenspartner die Bewilligung für eine ambulante Kur am gleichen Ort, können Sie gemeinsam in Kururlaub fahren.
- Ihr behandelnder Arzt bescheinigt uns, dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist.
- Ihre bisherige Behandlung am Wohnort ist nicht ausreichend oder ausgeschöpft.
- Die ambulante Kur dauert mindestens zwei und längstens drei Wochen.
- Eine Wiederholung von ambulanten Maßnahmen ist in der Regel nicht vor Ablauf von drei Jahren möglich.
Ambulante Kuren dauern mindesten zwei und höchstens drei Wochen. Wir übernehmen die Behandlungskosten. Sofern Ihre ambulante Vorsorgekur mindestens 21 Kalendertage dauert, leisten wir zusätzlich 100 Euro Zuschuss.
Ambulante Kuren finden in anerkannten Kurorten statt. Abhängig von Ihrem Wohnort und der ärztlichen Empfehlung können Kureinrichtungen ganz in Ihrer Nähe oder weiter entfernt sein. Ihren Kururlaub verbringen Sie in Deutschland oder im europäischen Ausland.
- Bekannte Kurorte in Deutschland sind beispielsweise am Meer, im Schwarzwald und in Bayern zu finden.
- Möchten Sie Ihre ambulante Kur an der Nordsee erleben, steht unter anderem Föhr zur Auswahl.
- An der Ostsee wiederum gehört das Seeheilbad Zingst zu beliebten Zielen.
- Anreise, Unterkunft und Verpflegung organisieren und bezahlen Sie selbst.
Eine ambulante Kur ist auch für Rentner hervorragend geeignet, die sich ärztlich kontrollierte Behandlungen und gleichzeitig Flexibilität bei der Gestaltung des Kuraufenthalts wünschen.
Tipp: Im Bäderkalender finden Sie eine Übersicht mit anerkannten Kurorten. Neben der gewünschten Region können Sie Ihren gesundheitlichen Bedarf auswählen und passende Kurbetriebe ermitteln.
Wurde Ihre ambulante Kur genehmigt, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Abrechnung von Kurmitteln und den sogenannten Kurarztschein (Anlage 3 zum Kurarztvertrag). Mit diesen Dokumenten können Sie Ihren Kururlaub antreten:
- Kurantritt: Angekommen am Kurort, legen Sie dem Kurarzt den sogenannten Behandlungsausweis für die kurärztliche Behandlung (Kurarztschein) vor. Das Dokument bestätigt Ihren Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen. Gemeinsam erstellen Sie Ihren Behandlungsplan.
- Kurbehandlungen: Während der mehrwöchigen Kur erhalten Sie tagsüber individuelle Behandlungen. Diese können Beratungsangebote, Gymnastik, Massagen, Bewegungsangebote und vieles mehr umfassen. Kurortspezifische Kurmittel und Therapien nehmen Sie stets unter ärztlicher Aufsicht in Anspruch.
- Behandlungsfreie Zeit: Je nach Entfernung zwischen Kurort und Ihrem Wohnort verbringen Sie den Rest des Tages beispielsweise zu Hause oder in einer Unterkunft Ihrer Wahl. In der behandlungsfreien Zeit können Sie Ausflüge in die Natur unternehmen, einer Tätigkeit nachgehen oder kulturelle Besonderheiten des Kurortes entdecken.
Ob die ambulanten Kurleistungen ganztägig stattfinden oder beispielsweise nur vormittags, hängt unter anderem von Ihrem medizinischen Bedarf und der Organisation des Kurbetriebs ab.
Die Kompaktkur ist eine Sonderform der ambulanten Vorsorge und von einem kompakten Kur-Programm geprägt.
- Hierbei werden Menschen mit ähnlicher Diagnose und identischem Behandlungsziel in geschlossenen Gruppen gleichzeitig therapiert.
- Der Programmablauf ist bei dieser intensiven Form der ambulanten Kur zeitlich komprimiert.
- Die medizinisch hochwertige Vorsorgemaßnahme ist ganzheitlich ausgerichtet und ideal bei chronischen Erkrankungen.
Bei einer Kompaktkur werden die Symptome und Ursachen von Krankheiten gleichermaßen betrachtet. Sie profitieren vom Austausch von Erfahrungen mit anderen Kurgästen.
Bei einem Erholungsurlaub gelten Sie üblicherweise als arbeitsfähig und werden von Ihrem Arzt nicht krankgeschrieben. Sind Sie Arbeitnehmer, reichen Sie für Ihre ambulante Kur Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber ein. Wann Sie Ihren Kururlaub machen, entscheiden Sie als Kurgast selbst beziehungsweise in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber.
Neben der gesetzlichen Zuzahlung zahlen Sie Ihre Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung selbst. Bei einer dreiwöchigen ambulanten Kur übernehmen wir Ihre Therapiekosten und entlasten Sie finanziell mit einer Pauschale von 100 Euro. Dies gilt auch für bewilligte Auslandskuren.
Wichtiger Hinweis: Sogenannte Pauschalkuren sind im Angebot vieler Reiseveranstalter enthalten. Weil dabei oft weder kontrollierte Qualitätsstandards vorliegen noch spezifizierte Rechnungen ausgestellt werden, können wir die Kosten für derartige Kurangebote nicht erstatten. Entscheiden Sie sich stattdessen für qualitätsgeprüfte Vorsorgeleistungen Ihrer Krankenkasse und profitieren Sie vom hohen Standard für Ihr Wohlergehen.
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