Gesundheitsreform: die wichtigsten Neuregelungen 2027
Das GKV-Beitragsstabilitätsgesetz ist beschlossen. Damit wurde auch entschieden, welche Maßnahmen von den Krankenkassen umgesetzt werden müssen.
Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Für Versicherte gibt es ab 2027 spürbare Änderungen. Dabei handelt es sich nicht um individuelle Entscheidungen der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, sondern um verbindliche gesetzliche Vorgaben.
Mit dem GKV-Beitragsstabilitätsgesetz (GKV-BStabG) soll die wachsende Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden. Über die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit haben wir bereits berichtet. Inzwischen ist aus vielen Vorschlägen politische Realität geworden. Mit dem BStabG hat der Gesetzgeber entschieden, welche Maßnahmen im Gesundheitswesen umgesetzt werden sollen. Ziel ist, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung – insbesondere auf der Ausgabenseite – zu stabilisieren und den sonst notwendigen Anstieg der Beitragssätze in den Folgejahren zu begrenzen. Die nachfolgenden Veränderungen sind gesetzliche Vorgaben, an die alle Krankenkassen gebunden sind. Als Ihre Krankenkasse möchten wir Sie deshalb frühzeitig und verständlich darüber informieren, was sich für Sie konkret verändert.
Inhaltsverzeichis
Was sich bereits zum 30. Juli geändert hat
Cannabis-Therapie
Die Kosten für getrocknete Cannabisblüten werden seit dem 30.07.2026 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Weiterhin bezahlt werden standardisierte Cannabisextrakte, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon.
Homöopathische und anthroposophische Medizin
Anthroposophische und homöopathische Medikamente können seit dem 30.07.2026 für Kinder unter 12 Jahren nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden.
Die Möglichkeit für Krankenkassen, Kosten für diese Arzneimittel über eine Satzungsregelung zu erstatten, entfällt zum Ende des Jahres.
Die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen entfällt ab 2027 komplett. Der Gesetzgeber begründet die Maßnahmen damit, dass keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz nach den anerkannten internationalen wissenschaftlichen Standards vorliegt und somit die Finanzierung nicht durch das Versichertenkollektiv erfolgen kann.
Bis zum 31.12.2026 bietet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ihren Versicherten ab 12 Jahren weiterhin attraktive Leistungen für alternative Medizin.
Was ändert sich 2027 noch für Versicherte?
Zuzahlungen
Die gesetzlichen Zuzahlungen werden 2027 angehoben. Der zu leistende Betrag steigt auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Die Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. 1 % für chronisch Kranke ändert sich nicht. Wenn Sie diese Grenze erreichen, können Sie sich bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Gesetzliche Zuzahlungen ab 01.01.2027 im Überblick:
| Leistung | Aktueller Zuzahlungsbetrag | Zuzahlungsbetrag ab 2027 |
|---|---|---|
| Arzneimittel | 5 - 10 Euro | 7,50 - 15 Euro |
| Krankenhausaufenthalt | 10 Euro pro Tag | 15 Euro pro Tag |
| Heilmittel | 10 % der Kosten und 10 Euro je Rezept | 10 % der Kosten und 15 Euro je Verordnung |
| Hilfsmittel | 5 - 10 Euro je Verordnung | 7,50 - 15 Euro je Verordnung |
| Haushaltshilfe | 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Tag | 10 % der Kosten, mind. 7,50 Euro, höchstens 15 Euro pro Tag |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung | 10 % der Kosten und 15 Euro je Verordnung |
| Fahrkosten | 5 - 10 Euro | 7,50 - 15 Euro |
| Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen, ambulante Reha, Mutter-/Vater-Kind-Kuren | 10 Euro pro Tag | 15 Euro pro Tag |
| Ambulante Kuren | 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung | 10 % der Kosten und 15 Euro je Verordnung |
Festzuschüsse beim Zahnersatz werden reduziert
Der gesetzliche Festzuschuss zur Regelversorgung sinkt von 60 auf 50 %. Damit steigt der Anteil, den Versicherte selbst tragen müssen. Das Zahn-Bonusheft bleibt dabei weiterhin wichtig: Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht und dies nachweisen kann, profitiert auch künftig von einem höheren Zuschuss von 60 % nach 5 Jahren und 65 % nach 10 Jahren (statt bisher 70 bzw. 75 %).
Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt bestehen. In dem Fall übernimmt Ihre BKK weiterhin 100 % der Kosten für die Regelversorgung.
Gut zu wissen: Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER profitieren bei der Zahnvorsorge und bei Zahnersatz von besonders guten und günstigen Angeboten durch unsere Kooperation mit der Barmenia. Dank unterschiedlicher Tarife erhalten Sie genau den Zahnschutz, der zu Ihrem Leben passt und sind im Fall der Fälle gegen die erhebliche Eigenbeteiligung finanziell abgesichert.
Zweitmeinung wird vor bestimmten Eingriffen verpflichtend
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft bestimmte planbare Operationen, für die ab 2027 eine zweite ärztliche Meinung verpflichtend werden soll. Näheres wird noch abgestimmt und festgelegt. Wir werden Sie informieren.
Beitragsgrenzen verändern sich
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Sozialversicherung wird jedes Jahr automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Das BStabG sieht eine zusätzliche einmalige Erhöhung der BBG für 2027 von 300 Euro monatlich, also 3.600 Euro im Jahr vor. Darauf kommt noch die reguläre jährliche Anpassung.
Das bedeutet für Einkommen oberhalb dieser Grenze höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, auch wenn der Beitragssatz stabil bleibt. Die Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind von der einmaligen Anhebung nicht betroffen.
Die konkreten Zahlen für 2027 stehen noch nicht fest und werden vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2026 beträgt die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich). Geplant ist für 2027 der Wert von 76.500 Euro jährlich (6.375 Euro monatlich). Bis zu diesem Betrag werden Beiträge berechnet. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt in diesem Jahr bei 77.400 Euro (6.450 Euro monatlich).
Auch Veränderungen bei den Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) können Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung haben. Die monatliche Verdienstgrenze wird zwar steigen, jedoch führen die gesetzlichen Veränderungen zu erheblichen Mehrkosten für Arbeitgeber.
Ausblick 2028
Mit den Maßnahmen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist die Diskussion über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beendet. Im Gegenteil. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sollen zunächst kurzfristig entlasten und insbesondere die Beitragsentwicklung 2027 stabilisieren.
Was bereits bekannt ist
Früherkennung
Bei den Früherkennungsuntersuchungen – beispielsweise beim Hautkrebsscreening – müssen Versicherte zunächst nicht mit einer unmittelbaren Abschaffung rechnen. Allerdings sollen bestehende Früherkennungsangebote überprüft und stärker hinsichtlich ihres medizinischen Nutzens bewertet werden. Auch hierzu gibt es noch keine konkreten Informationen seitens des Gesetzgebers.
Krankengeld und Familienversicherung
Nicht sämtliche beschlossenen beziehungsweise vorgesehenen Veränderungen treten bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft. Das betrifft unter anderem das Krankengeld. Für 2027 bleibt es zunächst bei den bekannten Grundsätzen. Zu einem späteren Zeitpunkt sind jedoch Veränderungen vorgesehen, unter anderem im Zusammenhang mit einer Teilarbeitsunfähigkeit, die eine schrittweise Rückkehr in das Arbeitsleben unterstützen soll.
Auch bei der Familienversicherung sind Veränderungen ab 2028 vorgesehen. Für 2027 bleibt die beitragsfreie Familienversicherung zunächst bestehen. Perspektivisch sollen sich jedoch für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner Änderungen ergeben. Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert. Über die konkreten Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens werden wir rechtzeitig informieren.
Zweiter Bericht der Finanzkommission Gesundheit
Der nächste Schritt soll deutlich grundsätzlicher werden. Für den 18.12.2026 ist der zweite Bericht der Finanzkommission Gesundheit vorgesehen. Darin wird es insbesondere um längerfristige Strukturveränderungen gehen. Wie kann die gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft finanzierbar bleiben? Wie können vorhandene Mittel effizienter eingesetzt werden? Und welche Reformen sind notwendig, damit eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung auch künftig bezahlbar bleibt?
Auch darüber werden wir Sie informieren. Denn unser Anspruch bleibt: Sie sollen wissen, welche gesetzlichen Veränderungen auf Sie zukommen und was diese für Sie persönlich bedeuten.
Unzureichende Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen
Nach wie vor bleibt eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an sogenannten versicherungsfremden beziehungsweise gesamtgesellschaftlichen Aufgaben unberücksichtigt. Insbesondere die Beiträge, die der Bund für Beziehende der Grundsicherung an die gesetzlichen Krankenkassen zahlt, decken die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkassen nicht ausreichend.
Die daraus entstehende Finanzierungslücke wird damit weiterhin wesentlich von den Beitragszahlenden und Arbeitgebern getragen. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt deshalb das rechtliche Vorgehen gegenüber dem Bund. Über die Hintergründe hierzu haben wir in unserem Gesundheitsjournal bereits berichtet.
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