Kostenerstattung
Letzte Aktualisierung: 05.11.2026
Nutzen Sie unser Kostenerstattungsverfahren
Als Versicherter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie eine Vielzahl an Leistungen und Services nutzen.
Die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, können auf zwei Arten abgerechnet werden.
Sie erhalten entweder alle Leistungen kostenlos über Ihre elektronische Gesundheitskarte, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, oder Sie wählen das Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Ärzten, Zahnärzten und Therapeuten mit Kassenzulassung wie ein Privatpatient behandelt werden. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie im ersten Schritt selbst bezahlen. Im zweiten Schritt reichen Sie diese zur Erstattung der gesetzlichen Leistungen bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein.
Sie können das Kostenerstattungsverfahren für eine oder mehrere Leistungen wählen:
- Ambulante ärztliche Leistungen
- Ambulante zahnärztliche Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Veranlasste Leistungen, wie Arznei- und Heilmittel
Was Sie beim Kostenerstattungsverfahren beachten müssen
Da private Rechnungen die gesetzlich vereinbarten Beträge oft um ein Vielfaches überschreiten, müssen Sie meist einen großen Teil der Leistungen selbst bezahlen. Wenn Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren entscheiden, sind Sie mindestens ein volles Quartal an die Wahl gebunden. Besprechen Sie das Thema am besten zuvor mit unseren Mitarbeitern. Für Sie als Versicherter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER soll das Risiko so niedrig wie möglich gehalten werden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie dazu gerne am Servicetelefon unter 0800 0 255 255. Gerne können Sie uns auch schnell eine Nachricht über die BKK GS-App schicken oder unseren Rückrufservice nutzen.
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