Privatkliniken

Letzte Aktualisierung: 14.05.2021
Privatkliniken über die gesetzliche Krankenkasse nutzen
Ein Krankenhausaufenthalt gehört zu den unschönen Dingen des Lebens, lässt sich medizinisch aber manchmal nicht vermeiden. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER schafft Ihnen die optimalen Bedingungen dafür.
Auf Ihren besonderen Wunsch haben Sie die Möglichkeit, sich in einer Privatklinik behandeln zu lassen. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt in diesem Fall die Kosten bis zur Höhe vergleichbarer Kosten in zugelassenen Krankenhäusern, so lange, wie Ihre Behandlung medizinisch notwendig ist. Natürlich erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, über welchen Zeitraum und in welchem Umfang wir den Zuschuss leisten.
Häufige Fragen zur Privatklinik
- Ihr Arzt empfiehlt eine Behandlung in einer Privatklinik und stellt Ihnen eine Bescheinigung aus.
- Die Privatklinik muss eine mindestens gleichwertige Versorgung wie ein zugelassenes Krankenhaus gewährleisten.
- Die Behandlungsmethode ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss im stationären Bereich nicht abgelehnt worden.
- Die Kostenübernahme für die Behandlung muss vorab von uns genehmigt werden. Bitte legen Sie uns daher vor der Behandlung das Attest Ihres Arztes und einen Kostenvoranschlag der Privatklinik vor.
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