Zuzahlungsrechner in der GKV 2011
Wer gilt als chronisch krank?
Für Versicherte, die gemäß den Richtlinien nach § 92 SGB V wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind (chronisch Kranke), gilt eine Belastungsgrenze von 1 v. H.. Die Entscheidung zum Vorliegen einer chronischen Erkrankung wird auf Basis der ärztlichen Bescheinigung getroffen.
Was wird als Einkommen angerechnet?
Für die Berechnung ist auf die tatsächlichen jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt abzustellen.
Wer wird als "Ehegatte" berücksichtigt?
- Ehegatte
- Lebenspartner (sind eingetragene Lebenspartner nach dem "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften)
Welche Kinder sind zu berücksichtigen?
- Kinder bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, generell (unabhängig davon, ob sie familien-, pflicht-, freiwillig oder nicht gesetzlich versichert sind)
- Kinder ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, sofern sie familienversichert sind.
Was gilt bei Bezug von Sozialhilfe / ALG II?
Bei Versicherten, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim von einem Träger der Sozialhilfe getragen werden, gilt unabhängig von weiteren Einnahmen als Bruttoeinnahmen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur einmalig der Regelsatz des Haushaltsvorstands nach der Regelsatzverordnung.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des ermittelten Auswertungsergebnisses wird keine Gewährleistung übernommen.


