GLEITZONENRECHNER

Durch das Haushaltsbegleitgesetz ist ab dem 1.7.2006 für geringfügig entlohnte Beschäftigungen der Pauschalbeitragssatz von 11 Prozent auf 13 Prozent und der Pauschalbeitragssatz für die Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben worden. Die Gesamtbelastung des Arbeitgebers erhöht sich somit von maximal 25 Prozent auf maximal 30 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes. Ausgenommen von der Erhöhung sind Minijobs in Privathaushalten.

Durch die Rechtsänderung wurde auch der gesetzliche Gleitzonenfaktor erhöht. Dies hat zur Folge, dass die Beitragsbelastung für die Arbeitnehmer in der Gleitzone (monatlicher Verdienst zwischen 400,01 Euro und 800 Euro) zunimmt. Die Beitragsanteile des Arbeitgebers bleiben in der Höhe unverändert.

Gleitzonenrechner
Zeitraum:

ab 01.01.2011
ab 01.01.2012

Arbeitsentgelt:  €
Entgelt aus anderen Beschäftigungen:  €
Verzicht auf Anwendung der Gleitzonenregelung in der RV:
Bundesland:
Beitragssatz KV:
Beitragszuschlag KV:  % (nicht änderbar)
Beitragssatz RV:  % (nicht änderbar)
Beitragssatz PV:  % (nicht änderbar)
Kinder: ja  nein
Beitragssatz ALV:  %
Umlage U1:  % 
Umlage U2:  %
Insolvenzgeldumlage:  %
 


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