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Beschäftigungsbeurteilung

Junges Paar lässt sich beraten zur Versicherungspflicht

Letzte Aktualisierung: 28.10.2022

Beschäftigungsbeurteilung von Mini- und Midijobs

Durch das sogenannte Mindestlohnschutzgesetz vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 969) wurden zum 01.10.2022 die monatlichen Entgeltgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 450,00 Euro auf 520,00 Euro angehoben und für Beschäftigungen im Übergangsbereich von 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro.

Weitere Änderungen sind in Planung. Um in diesen bewegten Zeiten die richtige Beurteilung der Beschäftigungsverhältnisse zu treffen, ist jeder Sachverhalt individuell zu bewerten. Eine Vielzahl von Übergangsregelungen wirken ferner noch bis zum 31.12.2023.

Wenn Sie Fragen zu der Beurteilung von Beschäftigen haben, die bei unserer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER versichert sind, rufen Sie uns am besten unter der Telefonnummer 0521 5228-3741 an. Wir beraten Sie gerne.

Tipp: Weitere Informationen zur Erhöhung der Minijob-Grenze ab Oktober 2022 und den geltenden Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob finden Sie bei der Minijob-Zentrale.