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Reha-Maßnahmen

Physiotherapeut hilft Patient bei der Rehabilitation des Beines

Letzte Aktualisierung: 24.01.2023

Rehabilitation: Ambulant oder stationär

Nach einer Operation oder bei einer chronischen Krankheit wurden alle gängigen ärztlichen Behandlungen und Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft? Wenn Sie auch dann noch nicht in der Lage sind, Ihren Alltag normal weiterzuführen, unterstützen wir Sie mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitation, um Ihre Gesundheit zu stärken.

Das leistet eine ambulante Rehabilitation

Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass Sie neu Erlerntes gleich im Alltag erproben können und in Ihrem gewohnten Umfeld leben. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.

Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es gibt keine medizinischen Einwände gegen eine ambulante Rehabilitation.
  2. Sie können die Reha-Einrichtung von Ihrem Wohnort aus innerhalb einer zumutbaren Zeit erreichen.
  3. Ihre Versorgung zu Hause ist sichergestellt. 

Das leistet eine stationäre Rehabilitation

Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei einer stationären Rehabilitation sind Sie in der Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, untergebracht und werden dort auch verpflegt. Bei der Wahl der Einrichtung sollte ggf. berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.

Besonderheit: Anschlussrehabilitation

Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herzinfarkts, oder nach einer Operation sorgen das Krankenhaus und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.

Damit die Therapie zu einem guten Ergebnis führt, gibt es vor der Anschlussrehabilitation einiges zu beachten:

  • Sind Sie bereits soweit belastbar, dass Maßnahmen während der Rehabilitation möglich sind?
  • Können Sie sich selbst waschen, anziehen, bewegen und ähnliche tägliche Dinge?
  • Sind Sie motiviert, die Rehabilitation erfolgreich zu beenden?

Sie können alle Fragen mit „Ja“ beantworten? Sprechen Sie im Krankenhaus mit dem Arzt und dem Sozialdienst. Sie leiten alles für den Antrag in die Wege.

Häufige Fragen zu Reha-Maßnahmen

Eine ambulante Rehabilitation umfasst in der Regel 15 Behandlungstage.

Die stationäre Rehabilitation dauert in der Regel 3 Wochen.

Die medizinische Rehabilitation für Kinder unter 14 Jahren dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.

Damit wir die Kosten für Ihre Rehabilitation übernehmen können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben bereits alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch genommen und es kann dadurch kein weiterer Erfolg erzielt werden.
  • Sie haben bei bestimmten Erkrankungen spezialisierte Fachärzte aufgesucht, die Sie zu Hause unterstützen.
  • Ihr behandelnder Arzt regt eine medizinische Rehabilitation für Sie an und stellt die ärztliche Verordnung aus. Ihr Arzt beurteilt, ob eine ambulante oder stationäre Maßnahme zielführend ist.
  • Sie beantragen die Leistung vor Beginn.
  • Der Medizinische Dienst empfiehlt die Durchführung der beantragten Maßnahme.
  • Ihre letzte Rehabilitation liegt mindestens vier Jahre zurück.

Es ist kein anderer Kostenträger für die Rehabilitation zuständig.
Beispiel: Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden soll.

Die Antragsformulare bekommen Sie bei uns. Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich. Nutzen Sie unser kostenloses 24-h-Servicetelefon mit der Nummer 0800 0 255 255 und rufen Sie uns an.

Ja, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die tägliche Zuzahlung beträgt 10 Euro: in der ambulanten Rehabilitation pro Behandlungstag und in der stationären Rehabilitation pro Kalendertag. Sie zahlen den Betrag direkt an die Rehabilitationseinrichtung, maximal für 42 Tage im Kalenderjahr.

Besonderheit Anschlussrehabilitation: Unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung müssen Sie für längstens 28 Tage zuzahlen. Hierbei werden alle Zuzahlungen angerechnet, die Sie während des Kalenderjahres bereits für eine stationäre Krankenhausbehandlung geleistet haben.