Volltextsuche innerhalb der Webseite:

Suchvorschläge

Einfach. Schnell. Erreichbar.

Unser zentrales Servicetelefon

0800 0255 255 24/7 Hotline, kostenlos

Anschrift

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
E-Mail: info@bkkgs.de

Ihre Nachricht an uns

zum Kontakformular

Kinderkrankengeld

Mutter hilft krankem Kind beim Nase Putzen

Letzte Aktualisierung: 30.01.2024

Kinderkrankengeld – ganz für Ihr Kind da sein

Wird Ihr Kind krank, möchten Sie sich um Ihren Schützling kümmern und ihm zu Hause beistehen. Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr krankes Kind Pflege und Betreuung benötigt und Sie deshalb nicht arbeiten können. Damit schließen wir die finanzielle Lücke bei einem Verdienstausfall.

Wichtige Leistungen auf einen Blick:

  • Kankengeld bei Krankheit Ihrer Kinder
  • Finanzielle Sicherheit während der Kinderbetreuung
  • Schnelle Beantragung per App
  • Kostenloser Kinderkrankengeldrechner

Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld

Ob Erkältung, Grippe, Drei-Tage-Fieber, Kinderkrankheit oder Coronavirus: Können Sie nicht arbeiten, weil Ihr Kind krank ist und gepflegt werden muss, unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit dem Kinderkrankengeld (auch Kinderpflegekrankengeld oder Kinderkrankenpflegegeld genannt). Diese umgangssprachliche Bezeichnung beschreibt das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Es dient dem finanziellen Ausgleich von Einkommenseinbußen, die mit dem verringerten Arbeitsentgelt aufgrund Ihrer Fehltage einhergehen.

Dank des Kinderkrankengeldes müssen Sie sich keine Gedanken über Ihre Finanzen machen und können sich stattdessen in Ruhe um Ihren Nachwuchs kümmern. Unter normalen Umständen gilt für den Krankengeldbezug für kranke Kinder Folgendes:

  • Sie haben 15 Tage pro Kalenderjahr und Elternteil Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.
  • Sind Sie alleinerziehend, stehen Ihnen 30 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Insgesamt haben Sie pro Jahr Anspruch auf maximal 35 (pro Elternteil) beziehungsweise 70 Tage (Alleinerziehende), wenn zum Beispiel mehr als zwei Kinder im Haushalt leben.

Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld:

  • Sie sind berufstätig und haben eine gesetzliche Krankenversicherung sowie Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert (etwa über die Familienversicherung) und hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Keine andere Person im Haushalt kann die Kinderbetreuung während Ihrer Abwesenheit übernehmen.
  • Ihr Fernbleiben von der Arbeit verursacht einen Verdienstausfall.

Kinderkrankengeld beantragen – einfach, schnell & sicher

Sie möchten das Krankengeld bei einer Erkrankung Ihres Kindes beantragen? Dann reichen Sie uns einfach das dafür vorgesehene Formular ein, das Ihnen der behandelnde Kinderarzt aushändigt:

  • Die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Kinderkrankenschein bezeichnet.
  • Auf der Vorderseite trägt der Arzt alle notwendigen Informationen ein. Darunter die Angabe, ob die Erkrankung eine Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes erfordert.
  • Die Rückseite des doppelseitigen Formulars (Antrag des Versicherten) füllen Sie bitte vollständig aus.

Übermitteln Sie uns den ausgefüllten Krankenschein komfortabel per Smartphone: Dank unserer kostenlosen App BKK GS – Meine Krankenkasse können Sie uns Ihre Dokumente wie beispielsweise den Kinderkrankenschein online übermitteln – absolut sicher, schnell und spielend einfach! Auch den Antrag auf Kinderkrankengeld können Sie schnell und einfach über die BKK GS- App ausfüllen und einreichen.

Möchten Sie den Antrag lieber per Post an uns schicken, dann nutzen Sie diesen Antrag auf Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

Kinderkrankengeldrechner: Jetzt Kinderkrankengeld berechnen!

Die Höhe Ihres voraussichtlichen Kinderkrankengeldes können Sie mit dem Kinderkrankengeldrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER schnell und kostenlos ermitteln:

  • Geben Sie dazu bitte einfach Ihr monatliches Brutto- sowie Nettogehalt in den Rechner ein.
  • Den Erhalt von Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in den letzten zwölf Monaten sowie die Zahlung eines Beitragszuschlags zur Pflegeversicherung bestätigen Sie bei Bedarf mit einem Klick.
  • Mit dem Button „Berechnen“ starten Sie die Kalkulation.

Unser Kinderkrankengeldrechner informiert Sie über Ihr tägliches Brutto-Kinderkrankengeld, die Sozialversicherungsbeiträge sowie das voraussichtliche Netto-Kinderkrankengeld.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Berechnung von Kinderkrankengeld nicht alle Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigt werden können. Weil der tatsächliche Auszahlungsbetrag von mehreren Faktoren abhängt, sind Abweichungen von unserem Ergebnis möglich. Gern beraten wir Sie zur verbindlichen Berechnung.

Zusätzliche Angebote

Kinderbonusprogramm

Sie gehen mit Ihrem Nachwuchs regelmäßig zur Vorsorge, achten auf dessen Zahnpflege oder fördern sportliche Aktivität? Mit unserem Bonusprogramm für Kinder belohnen wir gesundheitsbewusstes Verhalten mit einer Prämie für das Sparschwein oder Boni für das Gesundheitskonto. Jetzt informieren und als Familie Punkte sammeln!

Zum Kinderbonusprogramm

FAQ – häufige Fragen zum Kinderkrankengeld

Wie viel Kinderkrankengeld pro Arbeitstag ausgezahlt wird, hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie erhalten von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes (netto). Zur Berechnung wird Ihr Nettolohn herangezogen, der Ihnen durch die Freistellung von der Arbeit fehlt.
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber in den zwölf Monaten vor den Kinderkrankentagen beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgezahlt, steigt das Kinderkrankengeld auf 100 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Die Höhe der Einmalzahlungen ist nicht relevant – die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER schließt Ihre Einkommenslücke komplett.

Gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat für das Kinderkrankengeld eine Höchstgrenze festgelegt. Sie liegt bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der Tageshöchstsatz für 2024 beträgt demnach 120,75 Euro.

Mit Hilfe der Entgeltbescheinigung berechnen wir Ihr Kinderkrankengeld individuell. Die Datenübermittlung zu Ihrem Entgelt erfolgt bei vielen Arbeitgebern automatisiert im Rahmen der monatlichen Abrechnung. Sobald uns die Daten vorliegen, berechnen wir Ihr Kinderkrankengeld und veranlassen die Auszahlung auf das von Ihnen gewünschte Konto.

Erkrankt Ihr Kind zwischen Monatsende und Monatsanfang, folgt die zweite Überweisung für die Tage im Anschlussmonat, wenn wir beide Entgeltbescheinigungen erhalten haben.

Vom Kinderkrankengeld (brutto) werden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe des gängigen Arbeitnehmerbeitragssatzes abgeführt, damit Sie bei Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung keine Nachteile haben. Dies erledigen wir für Sie, bevor wir das Kinderkrankengeld (netto) Ihrem Konto gutschreiben. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die übrigen Sozialversicherungsbeiträge übernehmen wir für Sie.

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom Kinderkrankengeld nicht abgezogen – während des Krankengeldbezugs sind Sie bei uns beitragsfrei versichert.

Lohnsteuer fällt bei Kinderkrankengeld nicht an – es ist steuerfrei. Da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, sind die Beträge aber in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt diese bei der sogenannten Steuerprogression. Durch den Progressionsvorbehalt kann das Kinderkrankengeld das zu versteuernde Einkommen und damit den Steuersatz erhöhen.

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übermittelt die Höhe und die Dauer des Kinderkrankengeldbezugs dem zuständigen Finanzamt automatisch. Sie erhalten von uns eine Bescheinigung für Ihre Steuererklärung, womit Sie den Erhalt belegen können.

Kinderkrankengeld wird ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung beziehungsweise eine bezahlte Freistellung haben. Ist die Entgeltfortzahlung für den Fall, dass Ihr Kind krank wird im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen, stehen Ihnen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bis zu fünf bezahlte Tage Freistellung (Sonderurlaub) zu:

  • Wird Ihr Kind krank, werden Sie freigestellt und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr gewohntes Gehalt weiter.
  • Ihnen dürfen weder Überstunden noch Urlaubstage für die Kinderbetreuung zu Hause abgezogen werden.
  • In der bezahlten Freistellungszeit besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Ist Ihr Kind über die Zeitspanne der Fortzahlung Ihrer Vergütung hinaus krank und muss von Ihnen versorgt werden, oder müssen Sie aufgrund einer vertraglichen Ausschluss-Klausel auf die bezahlte Freistellung verzichten, unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER als familienfreundliche Krankenkasse mit Kinderkrankengeld finanziell.

Kinderkrankengeld können Sie für jedes Kind mit gesetzlicher Krankenversicherung beantragen, das unter zwölf Jahre alt ist. Hat Ihr Kind eine Behinderung und benötigt Unterstützung, spielt das Alter generell keine Rolle.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit, dass Ihr Nachwuchs auf Ihre Unterstützung angewiesen ist. Berufstätige Eltern und Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn ein krankes Kind zu Hause gepflegt werden muss. Ob diese Freistellung bezahlt oder unbezahlt erfolgt, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Der Freistellungsanspruch selbst kann jedoch nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Freistellungstage zum Betreuen kranker Kinder werden umgangssprachlich gern als Kinderkrankentage bezeichnet.

Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass Sie aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes dessen Betreuung und Beaufsichtigung übernehmen müssen und deshalb nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Machen Sie eine Kopie von diesem Attest und lassen Sie diese Ihrem Arbeitgeber zukommen – die kopierte Vorderseite mit den ärztlichen Angaben genügt. Um Krankengeld zu erhalten, wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein. Die Rückseite des doppelseitigen Formulars (Antrag des Versicherten) füllen Sie bitte vollständig aus. Falls Sie die Rückseite des doppelseitigen Formulars nicht ausgefüllt haben, können Sie dafür unseren Antrag auf Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes nutzen.

Telefonische Krankschreibung
Sie können die für Kinderkrankengeld notwendige ärztliche Bescheinigung zur Betreuung Ihres kranken Kindes seit Dezember 2023 dauerhaft auch telefonisch bei Ihrem Arzt anfordern. Die Notwendigkeit zum Besuch einer Arztpraxis entfällt für die ersten fünf Tage der Erkrankung. Unnötige Infektionen durch den Aufenthalt in vollen Wartezimmern sollen so vermieden werden. Voraussetzung für die telefonische Kinderkrankschreibung ist, dass es sich nicht um eine Erkrankung mit schwerer Symptomatik handelt und dass das Kind dem Arzt bekannt ist und nicht älter als zwölf Jahre ist. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Eine weitere telefonische Bescheinigung ist erlaubt, wenn der Arzt das Kind zwischenzeitlich persönlich untersucht hat. Eltern haben keinen Anspruch auf eine Kinderkrankschreibung per Telefon. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, trifft in jedem Fall der Arzt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Anspruchstage von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Haben Sie Ihren Anspruch beispielsweise bereits verbraucht und der andere Elternteil kann die Kinderbetreuung aus beruflichen Gründen nicht selbst übernehmen, ist die Übertragung möglich – vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber stimmt der weiteren Freistellung zu. Für die Übertragung müssen beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben.

Sind Sie und Ihr Kind privat versichert, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist nur das Kind sowie ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, kann nur der Berufstätige mit Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) Kinderkrankengeld beanspruchen.

Krankengeldrechner: Jetzt Krankengeld berechnen!

Sie sind selbst erkrankt und können deshalb nicht arbeiten? Mit dem kostenlosen Krankengeldrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie Ihr Krankengeld bequem berechnen lassen. In unserem Themenbereich Krankengeld finden Sie den Rechner und eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Starten der Berechnung.

Tipp: Entdecken Sie weitere Vorteils- und Fristenrechner wie unseren Mutterschutzrechner oder den Gehaltsrechner!

Zusätzliche Angebote

Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe

Gut zu wissen! Wenn Sie krank sind und sich nicht mehr eigenständig um Ihren Haushalt und/oder die Kinderbetreuung kümmern können, entlasten wir Sie mit einer Haushaltshilfe. Wir bezuschussen Sie individuell – auch über die gesetzlichen Leistungen hinaus. Dies gilt, wenn Ihre Kinder noch keine zwölf Jahre alt sind und keine andere im Haus lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Bevor Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, beraten wir Sie gerne ausführlich.