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Kieferorthopädie

Frau breites Lächeln mit Zahnspange

Letzte Aktualisierung: 02.01.2024

Leistungen für die Kieferorthopädie

Häufig liegen bei Kindern und Jugendlichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen vor, die korrigiert werden müssen. Die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung, wie zum Beispiel eine Zahnspange, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bis zum 18. Lebensjahr des Versicherten.

Bei Erwachsenen mit Zahn- oder Kieferfehlstellungen werden in Ausnahmefällen die Kosten für Zahnspangen oder andere Behandlungen der Kieferorthopädie (KFO) übernommen.

Die Mitarbeiter unseres Dentalteams beraten Sie hierzu gerne ausführlich unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 0 255 255.

Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen

Heutzutage leidet fast jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche an Zahn- oder Kieferfehlstellungen und wird deshalb kieferorthopädisch behandelt. Fehlbildungen der Kiefer oder schief stehende Zähne verursachen oftmals erhebliche Funktionsstörungen und können

  • die Beiß- und Kaufähigkeit,
  • die Artikulation der Sprache (Sprechfähigkeit) und
  • die Nasenatmung oder den Mundschluss

beeinträchtigen. Solche Zahn- oder Kieferfehlstellungen sollten durch eine kieferorthopädische Behandlung behoben werden. Denn eine erfolgreiche Behandlung kann weiteren Erkrankungen, wie beispielsweise vorzeitigem Zahnverlust, Kiefergelenksproblemen, (Kopf-)Schmerzen und Bewegungseinschränkungen vorbeugen.

Behandlungsbeginn

Eine Zahnkorrektur sollte erst im späten Wechselgebiss, also sobald die meisten bleibenden Zähne durchgebrochen sind, begonnen werden. Das ist in der Regel im Alter von 9 bis 13 Jahren der Fall. Ein früherer Behandlungsbeginn ist meist nicht sinnvoll. Nur bei Vorliegen von schweren Kieferanomalien, wie zum Beispiel Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder Kreuzbissen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ratsam, um später aufwändigere Behandlungen zu vermeiden.

Behandlungsdauer

Die alte Volksweisheit – „Gut Ding will Weile haben“ – gilt auch für die kieferorthopädische Behandlung. Die Behandlungsdauer hängt sowohl vom Alter und der Konstitution des Kindes, als auch vom individuellen Kiefer- und Zahnbefund ab. In der Regel muss mit einem Zeitraum von 4 Jahren gerechnet werden. Zur weiteren Sicherung des Behandlungserfolges ist eine Retentionsphase von bis zu 2 Jahren vorgesehen. Die Dauer der Behandlung kann aber auch positiv beeinflusst werden, denn je gewissenhafter die Mitarbeit, desto kürzer ist im Allgemeinen die Behandlungszeit.

Behandlungsgeräte

Dem Kieferorthopäden steht für die Regulierung von Zahnoder Bissfehlstellungen ein breites Sortiment zur Verfügung. Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme:

Herausnehmbare Zahnspangen

Wenn das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist und wenn es sich um einfache Zahnfehlstellungen handelt, bieten herausnehmbare Apparaturen häufig eine gute Korrekturmöglichkeit.

Vorteile: Herausnehmbare Spangen („Platten“) sind einfacher zu reinigen, sie verursachen nur selten Schäden an den Zahnwurzeln und am Zahnhalteapparat und Verletzungen, zum Beispiel beim Sport, können eher ausgeschlossen werden.

Nachteile: Das Kind sollte mit dem herausnehmbaren Gerät sehr sorgsam umgehen, denn Spangen gehen oft verloren oder werden beschädigt, sie beeinträchtigen die Aussprache und die Therapie dauert meist länger.

Festsitzende Zahnspangen

Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kommen eher festsitzende Apparaturen zum Einsatz. Denn herausnehmbare Geräte können die Stellung der Zahnwurzeln kaum verändern und Zähne auch nicht in Lücken „hineinschieben“.

Vorteile: Festsitzende Apparaturen sorgen für eine kürzere Therapie und erzielen ein besseres Ergebnis. Sie können nicht verloren gehen oder vergessen werden und das Sprechen wird kaum gestört.

Nachteile: Die Reinigung der Zähne ist aufwändiger, da sich bei einer festsitzenden Klammer viele Nischen für Speisereste und Beläge vorfinden. Die Multibandapparatur kann außerdem leicht beim Essen von harten oder zähen Nahrungsmitteln beschädigt werden. Manchmal setzt der Kieferorthopäde beide Verfahren ein und verordnet erst die herausnehmbare und dann eine festsitzende Spange.

Behandlungskosten

Kieferorthopäden müssen den Behandlungsbedarf ihrer Patienten vor Behandlungsbeginn in fünf „Kieferorthopädische Indikationsstufen (KIG)“ einordnen. Es gibt unterschiedliche Schweregrade: von „leichter“ bis „extrem stark ausgeprägter“ Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt die Behandlung ab der KIG-Stufe 3, also bei „ausgeprägten“ Fehlstellungen.

Die Behandlungskosten werden immer dann von uns übernommen, wenn das Kind bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Kieferorthopäde rechnet die kieferorthopädischen Behandlungskosten abzüglich des Versichertenanteils quartalsweise über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit uns ab.

Eigenanteil

Versicherte leisten zur kieferorthopädischen Behandlung einen Anteil von 20 Prozent der Kosten an den Kieferorthopäden. Ab dem zweiten Kind in Behandlung beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.

Wird die kieferorthopädische Behandlung in dem vorab bestimmten Umfang erfolgreich abgeschlossen, erstatten wir unseren Versicherten die Eigenbeteiligung wieder zurück. Bitte beachten Sie, dass die geleisteten Eigenanteile nicht zurückerstattet werden können, wenn die Behandlung vorzeitig abgebrochen wird oder der gewünschte Behandlungserfolg durch fehlende Mitarbeit nicht eintritt.

Mehrkosten

In den letzten Jahren bieten Kieferorthopäden ihren Patienten vermehrt Zusatzleistungen an, die über den ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Rahmen hinausgehen. Diese Mehrleistungen können zum Beispiel für die Verwendung von zahnfarbenen Kunststoff- oder Keramikbrackets, transparente oder superelastische Bögen, festsitzende Retainer oder zusätzliche Mundhygienemaßnahmen entstehen. Solche Mehrkosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen und sind daher mit dem Versicherten privat zu vereinbaren. Denn alle im Rahmen einer Kassenbehandlung abrechnungsfähigen Leistungen bieten dem Versicherten eine Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Das bedeutet, dass Mehrleistungen in der Regel nicht nötig sind, um die Behandlung zum erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Bei über 18-jährigen Versicherten können Kosten nur dann übernommen werden, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich macht.

Behandlungserfolg

Ein optimaler Behandlungserfolg erfordert viel Geduld, Ausdauer und eine verständnisvolle Mitarbeit des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten. Gleichgültiges und nachlässiges Verhalten kann die Behandlung ungünstig beeinflussen. Deshalb unsere Bitte:

  • Befolgen Sie alle Anweisungen des Kieferorthopäden und unterstützen Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen.
  • Sorgen Sie dafür, dass die kieferorthopädischen Behandlungsgeräte entsprechend den Anweisungen des Kieferorthopäden getragen werden.
  • Gehen Sie mit Ihrem Kind sofort zum Kieferorthopäden, wenn die Zahnspange verloren geht oder Beschwerden beim Tragen auftreten.
  • Um eine Unterbrechung der Therapie zu vermeiden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der vereinbarten Behandlungstermine.
  • Eine sorgfältige und gründliche Pflege der Zahnspangen und der Zähne ist dringend erforderlich. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die regelmäßigen Prophylaxesitzungen in der Praxis in Anspruch nimmt und die Zahnpflegetipps des Zahnarztes auch zu Hause befolgt werden.

Auch wenn die Behandlung zeitweise unbequem und langwierig ist, ermuntern Sie Ihr Kind immer wieder durchzuhalten und die Behandlung abzuschließen. Ein funktionstüchtiges Gebiss und ein vorteilhaftes Aussehen ist dann der Lohn aller Bemühungen.

Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie uns an. Kostenlos unter 0800 0 255 255.