WAS IST EINE SELBSTSTÄNDIGE TÄTIGKEIT?
Nach dem Gesetz sind Sie, wenn Sie hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben nicht versicherungspflichtig. Doch was ist eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit? Einige Merkmale dafür können zum Beispiel die Anmeldung bzw. die Genehmigung eines Gewerbes, die Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder auch der zeitliche Umfang sein.
DER ZEITLICHE UMFANG
Vom zeitlichen Umfang gilt eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich, wenn sie mindestens 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird. Dabei wird sowohl der reine Zeitaufwand für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als auch der zeitliche Umfang für eventuell anfallende Vor- und Nacharbeiten berücksichtigt.
DER FINANZIELLE UMFANG
Auch wenn Sie weniger als 20 Stunden wöchentlich in Ihre selbstständige Tätigkeit investieren, kann es sich dabei trotzdem um eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit handeln. Und zwar, wenn diese Tätigkeit die Haupteinnahmequelle zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts ist. Dazu zählen auch selbstständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer, als Künstler oder als Publizist.
Da nur die wenigsten Selbstständigen versicherungspflichtig sind, stellt sich für sie die Frage: Wie versichere ich mich und gegebenenfalls meine Familie? Bei der BKK GILDEMSITER SEIDENSTICKER können Sie eine freiwillige Versicherung abschließen. Diese Versicherung beinhaltet jedoch grundsätzlich keinen Krankengeldanspruch. Wir bieten Ihnen jedoch zur Absicherung im Krankheitsfall unser Extra "Krankengeld" und die Option "gesetzliches Krankengeld" an.
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