STUDIUM UND SOZIALVERSICHERUNG

Wenn Sie sich zum ersten Mal an der Hochschule einschreiben, benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung, egal ob Sie familien-, pflicht- oder freiwillig versichert sind. Sie wird von uns ausgestellt und gilt für das gesamte Studium, solange sich das Versicherungsverhältnis nicht ändert.

Setzen Sie das Studium an einer anderen Hochschule fort, benötigen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung. Wechseln Sie die Krankenkasse - zum Beispiel, wenn Sie Mitglied der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER werden – erhalten Sie von uns eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule. Gleiches gilt, wenn beispielsweise Ihr Vater, über den Sie bisher familienversichert waren, zur BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER wechselt.

FAMILIENVERSICHERUNG

Solange Sie aus der Mitgliedschaft Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners/Lebenspartners Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung haben, müssen Sie sich nicht als Student/in Krankenversichern.

Voraussetzungen dafür sind, dass:

  • sie in Deutschland wohnen
  • Sie selbst nicht krankenversichert sind
  • Sie als Kind das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (darüber hinaus wird die Familienversicherung um die Zeit von geleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert; für Ehepartner gibt es keine zeitliche Begrenzung)
  • Ihr Einkommen (ohne BAföG) im Jahr 2012 unter 375 Euro bzw. 400 Euro bei geringfügiger Beschäftigung liegt
  • keiner Ihrer beiden Elternteile privat krankenversichert ist

FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG

Endet die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung oder die Familienversicherung, können Sie die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig fortsetzen. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie spätestens drei Monate nach Ablauf der Versicherung stellen.

SOZIALE PFLEGEVERSICHERUNG 

Sie sind als Studentin/Student in der Krankenversicherung

  • familienversichert, dann besteht gleichzeitig bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER eine beitragsfreie Pflegeversicherung
  • pflichtversichert, besteht gleichzeitig eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung.

RENTEN- UND UNFALLVERSICHERUNG

Schul- bzw. Studienzeiten nach dem 16. Lebensjahr können in der Rentenversicherung ganz oder teilweise als Anrechnungszeiten bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen (einschl. direkter Hin- und Rückwege) über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV).

EINFACH. GUT. SCHRIFTGRÖßE. Schrift vergrößern Schrift verkleinern
Impressum |  Datenschutz |  Lob & Tadel |  Kontakt |  © BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER