STUDIUM UND JOBBEN - EINIGE WICHTIGE TIPPS

Viele Studierende jobben neben dem Studium. Wenn Sie einen Nebenjob ausüben, benötigt Ihr Arbeitgeber immer eine Studienbescheinigung. Sie erhalten sie im Studierendensekretariat Ihrer Hochschule.

KRANKEN-, PFLEGE-, UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Komplett sozialversicherungsfrei sind Jobs, in denen Sie:

  • regelmäßig nicht mehr als 400 Euro verdienen (Mini-Jobs). Die wöchentliche Arbeit ist dabei unbedeutend. Nur der Arbeitgeber zahlt hierbei Beiträge in die Sozialversicherung ein. In der Rentenversicherung können durch einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 7,5% volle Leistungsansprüche erworben werden. Diesen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit - diese Vereinbarung gilt dann für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • nur kurzfristig beschäftigt sind. Der Begriff kurzfristig bedeutet in diesem Fall, dass Sie in diesem Job längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr beschäftigt sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Bei dieser Art der Beschäftigung sind keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen! Die Besteuerung erfolgt entweder über die Lohnsteuerkarte oder pauschal mit 25 % (nur Lohnsteuer) durch den Arbeitgeber.

RENTENVERSICHERUNG

Sobald Sie mehr als nur "geringfügig" oder "kurzfristig" arbeiten, besteht Rentenversicherungspflicht. Dabei ist es völlig ohne Bedeutung, ob Sie die Tätigkeit während des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit ausüben. Liegt der Verdienst in der "Gleitzone" (zwischen 400,01 Euro und 800 Euro), werden Gesamtbeitrag und Arbeitnehmeranteil von einem abgesenkten Betrag berechnet (in der Rentenversicherung kann über den Arbeitgeber der volle Beitrag gezahlt werden!).

UNFALLVERSICHERUNG

Während der Beschäftigung sind Sie unabhängig von Versicherungsfreiheit oder -pflicht in den übrigen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich unfallversichert. Dies erfolgt über die Mitgliedschaft des Arbeitgebers bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Beiträge für diese Versicherung trägt der Arbeitgeber allein.

Bei Fragen rund ums Thema Studium und Jobben oder zur Renten- oder Unfallversicherung beraten wir Sie auch gern persönlich. Rufen Sie uns einfach an. Über unser kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.  

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