DIE JAHRESARBEITSENTGELTGRENZE
Sie müssen sich gesetzlich krankenversichern, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitseinkommen unter der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Zu diesem regelmäßigen Jahreseinkommen gehören neben Ihrem monatlichen Bruttolohn auch Einmalzahlungen, wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn diese mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
Die Bundesregierung setzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedes Jahr neu fest.
| Jahresarbeitsentgeltgrenzen für die Jahre 2007 - 2012 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze | 47.700 Euro | 48.150 Euro | 48.600 Euro | 49.950 Euro | 49.500 Euro | 50.850 Euro |


