DIE JAHRESARBEITSENTGELTGRENZE

Sie müssen sich gesetzlich krankenversichern, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitseinkommen unter der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Zu diesem regelmäßigen Jahreseinkommen gehören neben Ihrem monatlichen Bruttolohn auch Einmalzahlungen, wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn diese mindestens einmal jährlich gezahlt werden.

Die Bundesregierung setzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedes Jahr neu fest.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen für die Jahre 2007 - 2012
  2007 2008 2009 2010 2011 2012
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.700 Euro 48.150 Euro 48.600 Euro 49.950 Euro 49.500 Euro 50.850 Euro

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