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MITGLIEDSCHAFT BEI DER BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER IM RENTENALTER

Auch über die Zeit der Erwerbstätigkeit hinaus, sind Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einfach gut versichert.  

Wenn Sie während der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens mindestens 90 % der Zeit selber Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder über Ihren Partner Mitglied in der Familienversicherung waren, gehören Sie als Rentnerin oder Rentner zu der Gruppe der Pflichtversicherten.

Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir gern für Sie. Und zwar ganz automatisch, sobald wir von Ihrem Rentenantrag erfahren.

Sie können sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner versichern:

  • solange trotz Rente weitergearbeitet wird und dadurch Krankenversicherungspflicht besteht
  • wenn eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit oder Versicherungsfreiheit vorliegt (zum Beispiel als Beamter)
  • wenn eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht vorliegt
  • keine andere Versicherung – zum Beispiel eine private Krankenversicherung - vorliegt.

KRANKENVERSICHERUNG ALS RENTNER

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, beginnt Ihre Versicherung, sobald uns der Bescheid des Rentenversicherungsträgers über die Bewilligung der Rente vorliegt. Am Umfang Ihrer Versicherung ändert sich nichts. Das Einzige was sich ändert, ist der Status auf Ihrer Versichertenkarte.

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