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MITGLIEDSCHAFT BEI DER 
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Nach dem Gesetz sind Sie, wenn Sie hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben nicht versicherungspflichtig. In diesem Fall können Sie sich bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER freiwillig krankenversichern.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG

Um sich freiwillig gesetzlich versichern zu können, müssen Sie einige Voraussetzung erfüllen:

  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung mindestens 24 Monate oder
  • unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein.

Außerdem müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende Ihrer eigenen Mitgliedschaft oder Ihrer Mitgliedschaft in der Familienversicherung einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie werden dann als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Sprechen Sie uns einfach an.   

Häufig wird Betroffenen die Bedeutung des fehlenden Krankenversicherungsschutzes erst dann bewusst, wenn sie krank werden. So weit sollten Sie es gar nicht erst kommen lassen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren aktuellen Versicherungsstatus zu klären und beraten Sie gerne persönlich zu dem für Sie optimalen Krankenversicherungsschutz. Rufen Sie uns einfach an. Kostenloses Servicetelefon: 0800 0 255 255.

Mehr zum Thema

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