MITGLIEDSCHAFT FÜR ARBEITSLOSENGELDBEZIEHER
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, sind Sie sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen.
Auch wenn keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit bezogen werden, weil der Leistungsanspruch zum Beispiel aufgrund einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung ruht, besteht Versicherungspflicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Bezieher von Arbeitslosengeld von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Sie möchten mehr über die Mitgliedschaft bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erfahren oder haben Fragen zur Versicherung als Bezieher von Arbeitslosengeld? Wir beraten Sie gern persönlich. Rufen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns über unser kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.


