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MITGLIEDSCHAFT BEI DER 
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER FÜR ARBEITNEHMER

Seit 1. April 2007 gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. So soll sichergestellt werden, dass für jeden Bürger im Krankheitsfall ein Versicherungsschutz besteht. Das bedeutet, jeder Bundesbürger muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dabei zwei Möglichkeiten: Sie können zu dem Kreis der pflichtversicherten Personen oder zu den freiwillig versicherten Personen gehören. 

Für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Dazu zählen zum Beispiel Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Einkommen eine bestimmte Grenze, die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, übersteigt. Diese Personen sind nicht krankenversicherungspflichtig, können sich aber freiwillig gesetzlich krankenversichern.     

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSFREIHEIT

Die Versicherungspflicht endet, wenn Ihr Einkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die von der Bundesregierung festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und Ihr Einkommen im folgenden Kalenderjahr die voraussichtliche Jahresabreitentgeltgrenze überschreiten wird.  

Wichtig: Ihr Einkommen muss in drei aufeinander folgenden Jahren die Arbeitsentgeltgrenze überschritten haben. Liegt Ihr Einkommen in einem Jahr unter dieser Grenze, können Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit werden.

Sie haben Fragen zur Versicherungspflicht und zur freiwilligen Versicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER? Dann rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich. 
Kostenlos unter: 0800 0 255 255.

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