DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE
WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT? DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE KOMMT
Mit mehr als fünf Jahren Verspätung wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in diesem Jahr eingeführt. Ab November werden wir die ersten Karten, für zunächst 10 % unserer Versicherten, verschicken, sonst drohen uns empfindliche finanzielle Einbußen. Leider sind noch immer nicht alle Leistungserbringer (etwa Ärzte) mit speziellen Kartenlesegeräten ausgestattet. Sie benötigen also weiterhin Ihre Krankenversichertenkarte.
Welche Daten enthält die eGK zum Zeitpunkt der Einführung?
- Ihre Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, Anschrift und die Krankenkasse. Diese Informationen werden für Abrechnungszwecke benötigt
- Ihr Foto auf der Vorderseite (wenn Sie älter als 15 Jahre sind) schließt einen Missbrauch aus.
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Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Damit können Sie sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland bei einem Vertragsarzt behandeln lassen. Die EHIC gilt in den Ländern der europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes, in der Schweiz sowie Kroatien und Mazedonien (in Kroatien und Mazedonien gilt die Karte nur für akute Erkrankungen).
Wie sicher sind Ihre Daten?
Die eGK hat zurzeit keine andere Funktion als die bewährte Krankenversichertenkarte. Neu sind Ihr Foto auf der Vorderseite und die EHIC auf der Rückseite.
Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen
Zukünftig soll die eGK über weitere Funktionen verfügen. Es können medizinische Daten gespeichert, abgerufen oder verarbeitet werden, Sie können zum Beispiel Ihre Notfalldaten hinterlegen, eine Medikamentenübersicht anlegen, die Namen Ihrer Ärzte und Apotheker abspeichern sowie Arztbriefe, Röntgenbilder oder Laborwerte in Ihrer elektronischen Patientenakte sammeln. Welche dieser Funktionen Sie zukünftig jedoch nutzen möchten, entscheiden Sie ganz allein.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur eGK des Bundesministeriums für Gesundheit.


