BEITRÄGE FÜR PFLICHTVERSICHERTE RENTNER
Auch als Rentner sind Sie selbstverständlich krankenversichert. Zur Berechnung Ihres Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung werden herangezogen:
- Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- sonstige Versorgungsbezüge und Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
- gesetzliche Rente aus dem Ausland
Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen in Deutschland gleich und beträgt 15,5 %. Davon trägt der Rentenversicherungsträger 7,3 %, Sie 8,2 % (außer bei sonstigen Versorgungsbezügen und Einkommen aus selbstständiger Arbeit: hier zahlt der Rentenversicherungsträger nichts dazu).
Der Beitragssatz für gesetzliche Renten aus dem Ausland beträgt 8,2 % (hier zahlt der Rentenversicherungsträger nichts dazu).
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 %. Unter bestimmten Umständen leisten Kinderlose einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 % zur Pflegeversicherung. Gerne beraten wie Sie dazu.
Für Ihre Fragen nehmen wir uns gerne Zeit. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns über unser kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.


