BEITRÄGE FÜR PFLICHTVERSICHERTE RENTNER

Auch als Rentner sind Sie selbstverständlich krankenversichert. Zur Berechnung Ihres Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung werden herangezogen:

  • Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • sonstige Versorgungsbezüge und Einkommen aus selbstständiger Arbeit.
  • gesetzliche Rente aus dem Ausland

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen in Deutschland gleich und beträgt 15,5 %. Davon trägt der Rentenversicherungsträger 7,3 %, Sie 8,2 % (außer bei sonstigen Versorgungsbezügen und Einkommen aus selbstständiger Arbeit: hier zahlt der Rentenversicherungsträger nichts dazu).

Der Beitragssatz für gesetzliche Renten aus dem Ausland beträgt 8,2 % (hier zahlt der Rentenversicherungsträger nichts dazu).

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95 %. Unter bestimmten Umständen leisten Kinderlose einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 % zur Pflegeversicherung. Gerne beraten wie Sie dazu.

Für Ihre Fragen nehmen wir uns gerne Zeit. Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns über unser kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.

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