BEITRÄGE FÜR BEAMTE, SELBSTSTÄNDIGE UND SONSTIGE PERSONEN

Bestimmte Personen wie zum Beispiel Beamte, Selbstständige, Existenzgründer oder auch selbst versicherte Kinder können sich bei der BKK GILDMESITER SEIDENSTICKER freiwillig gesetzlich krankenversichern. 

Hierbei wird unterschieden in Beiträgen für:

  • Hauptberuflich Selbstständige
  • Existenzgründer und
  • sonstige freiwillig versicherte Personen.

Dabei errechnet sich der Beitrag aus dem monatlichen Einkommen, das sich zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag - der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 Euro - bewegt.

Für hauptberuflich Selbstständige bewegt sich dieser zwischen einem Mindestbetrag von 1.968,75 Euro und dem Höchstbetrag von 3.825 Euro im Monat.

Bei Existenzgründern liegt der Mindestbetrag mit 1.312,50 Euro monatlich noch darunter.

Für sonstige freiwillig versicherte Personen gilt ein Mindestbeitrag aus 875 Euro monatlich.

Beiträge für freiwillig Versicherte zur Krankenversicherung
Krankenversicherung   monatlich (ohne Anspruch auf Krankengeld)
Hauptberuflich Selbstständige ** (Höchstbeitrag aus 3.825 Euro)  592,88 Euro (569,93 Euro)
 
Hauptberuflich Selbstständige** (Mindestbeitrag aus 1.968,75 Euro)   305,16 Euro (293,34 Euro)
 
Existenzgründer ** (Mindestbeitrag aus 1.312,50 Euro)  203,44 Euro (195,56 Euro)
Sonstige Personen ** (Mindestbeitrag aus 875 Euro)  130,38 Euro 
Stand: 1. Januar 2012  
 

Beiträge für freiwillig Versicherte zur Pflegeversicherung
Pflegeversicherung   monatlich (kinderlose)
Hauptberuflich Selbstständige ** (Höchstbeitrag aus 3.825 Euro)  74,59 Euro / 84,15 Euro
 
Hauptberuflich Selbstständige** (Mindestbeitrag aus 1.968,75 Euro)   38,39 / 43,31 Euro
 
Existenzgründer ** (Mindestbeitrag aus 1.312,50 Euro)  25,59 Euro / 28,88 Euro
Sonstige Personen ** (Mindestbeitrag aus 875 Euro)  17,06 Euro / 19,25 Euro
Stand: 1. Januar 2012  
 
Sie möchten mehr über die freiwillige Versicherung bei der BKK GILDMEISTER SEIDENSTICKER erfahren? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich. Rufen Sie uns an. Kostenlos unter: 0800 0 255 255.
   

* Seit dem 1.1.2005 gilt das so genannte Kinderberücksichtigungsgesetz
(KiBG). Unter bestimmten Umständen leisten Kinderlose einen
zusätzlichen Beitrag von 0,25% zur Pflegeversicherung. Gerne
beraten wir Sie dazu.

** Vorbehaltlich Beitragsfestsetzung im Einzelfall, da seit dem
1.1.2004 die Krankenversicherungsbeiträge aus Arbeitseinkommen
und Renten einerseits und Kapitalerträgen und Mieteinnahmen 
andererseits aus unterschiedlichen Beitragssätzen zu berechnen sind.

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