BEITRÄGE FÜR ARBEITNEHMER
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten versichert zu sein: Die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und die freiwillige Versicherung für Arbeitnehmer.
DIE BEITRÄGE IN DER PFLICHTVERSICHERUNG FÜR ARBEITNEHMER
Die Beiträge für pflichtversicherte Arbeitnehmer berechnen sich aus dem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu einer Höhe von 3.825 Euro – der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.
Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen in Deutschland gleich und beträgt 15,5 %. Den allgemeinen Beitragssatz zahlen Sie, wenn Sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung haben. Davon tragen Sie als Arbeitnehmer 8,2 % Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,3 %.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 % des monatlichen Bruttolohns. Vom ermäßigten Beitragssatz für Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie 7,9 % und Ihr Arbeitgeber 7,0 %.
| Aktuelle Beiträge ab 1. Januar 2012 | |
|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 15,5 % |
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,9 % |
| Versorgungsbezüge | 15,5 % |
| Rentenversicherung | 19,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | 3,0 % |
| Pflegeversicherung | 1,95 % / 2,2 % |
| Gültig ab 01.01.2012 | |
Seit 1. Januar 2005 gilt das so genannte Kinderberücksichtigungsgesetz (KiBG). Wenn Sie älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben, zahlen Sie zusätzlich 0,25 % für die Pflegeversicherung.
DIE BEITRÄGE IN DER FREIWILLIGEN VERSICHERUNG FÜR ARBEITNEHMER
Für die Berechnung der Beiträge freiwillig versicherter Arbeitnehmer wird eine Summe von 3825 Euro - der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 - als Grundlage gewählt. Liegt der monatliche Bruttolohn über der Bemessungsgrenze, ist dieser beitragsfrei.
| Beiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer | ||
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Beitragssatz | Beitragshöhe/Monat |
| Beitrag mit Krankengeld-Anspruch ab dem 43. Tag | 15,5 % | 592,88 Euro |
| Beitrag ohne Krankengeld-Anspruch | 14,9 % | 569,93 Euro |
| Pflegeversicherung | Beitragssatz | Beitragshöhe/Monat |
| Beitrag zur Pflegeversicherung | 1,95 % | 74,59 Euro |
| Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahre | 2,2 % | 84,15 Euro |
| Gültig ab 01.01.2012 | ||
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