DIE FAMILIENVERSICHERUNG - ALTERSGRENZEN 
FÜR KINDER

Kinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Darüber hinaus können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen über Sie familienversichert bleiben.

Versicherung als Familienmitglied:

  • Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist.
  • Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn Ihr Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert.
  • Nach dem vollendeten 25. Lebensjahr, wenn die Schul- oder Berufsausbildung Ihres Kindes durch Grundwehr- bzw. Zivildienst unterbrochen oder verzögert wurde. Dann verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um diesen Zeitraum.
  • Keine Altersgrenze gibt es, wenn Ihr Kind sich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten kann.

Bei Fragen beraten wir Sie gern persönlich. 
Sie erreichen uns über unser kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.

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