ALLES RUND UM DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE
FRAGEN UND ANTWORTEN
AB WANN GIBT ES DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE?
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde 2009 begonnen. Und weil alle Versicherten in Deutschland eine neue Gesundheitskarte bekommen, kann sich die Auslieferung der neuen Karten über einen längeren Zeitraum hinziehen.
WELCHE VORTEILE BIETET DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE?
Vereinfacht gesagt, ist die elektronische Gesundheitskarte so etwas wie ein kleiner flacher Computer. Wenn Sie es wünschen - und nur dann - können auf der Karte nicht nur allgemeine Daten, sondern auch wichtige medizinische Daten gespeichert werden. Im Notfall kann damit eine bessere und gezieltere Behandlung sichergestellt werden.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird es möglich sein, eine Übersicht aller verordneten und erhaltenen Arzneimittel zu bekommen. Unter Umständen können so lebensbedrohliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Arzneimittelunverträglichkeiten oder die Verordnung ungeeigneter Arzneimittel reduziert oder sogar ganz vermieden werden.
Darüber hinaus erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Gesundheitsstatus. Denn Sie können Ihre gespeicherten Daten bei den entsprechenden Stellen einsehen oder ausdrucken lassen.
WARUM IST AUF DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSKARTE EIN FOTO?
Das Foto soll die Möglichkeit des Missbrauchs einschränken. Ausnahmen sind für Versicherte vorgesehen, denen es nicht möglich ist, selbst ein Foto zu beschaffen. Dazu zählen zum Beispiel schwer Pflegebedürftige.
WELCHE DATEN WERDEN VON ANFANG AN AUF DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSKARTE GESPEICHERT?
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt stufenweise. Zu Beginn enthält sie nur Angaben, die bisher auch auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert sind. Das sind zum einen Daten zur Person, wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift.
Darüber hinaus enthält sie: Die Krankenversichertennummer, den Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und den persönlichen Zuzahlungsstatus. Außerdem beinhaltet die neue elektronische Gesundheitskarte den so genannten Auslandskrankenschein. Damit werden sie auch im Ausland medizinisch versorgt. Ein weiterer Bestandteil der neuen Gesundheitskarte ist das elektronische Rezept, das für alle Versicherten verpflichtend ist.
WELCHE DATEN KÖNNEN IN DEN WEITEREN ENTWICKLUNGSSTUFEN NOCH AUF DER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSKARTE GESPEICHERT WERDEN?
Sie können selbst entscheiden, welche freiwilligen Daten Sie speichern möchten. So können zum Beispiel auch Arztbriefe elektronisch übermittelt oder Patientenquittungen gespeichert werden. Damit können Sie sich über die vom Arzt erbrachten Leistungen informieren.
Ganz wichtig: Alle freiwilligen Angaben dürfen nicht ohne Ihre Einwilligung gespeichert werden. Und auch bereits gespeicherte Daten können zu jeder Zeit auf Ihren Wunsch wieder gelöscht werden. Das bedeutet, Sie haben in jedem Fall die Kontrolle über alle von Ihnen gespeicherten Daten.
DAS 'ELEKTRONISCHE REZEPT' – WAS IST DAS?
In Zukunft werden Sie bei einem Arztbesuch Ihre Rezepte nicht mehr auf Papier, sondern in elektronischer Form erhalten. Das funktioniert so: Das Rezept wird entweder auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst gespeichert oder auf einem durch die Karte zugänglichen "eRezept-Server". Und so sieht der Ablauf beim elektronischen Rezept in der Praxis aus:
1. Beim Arzt
- Ihr Arzt wählt ein Arzneimittel aus und erstellt für Sie ein elektronisches Rezept. Dafür nutzt er wie bisher seinen Computer.
- Der Arzt "unterschreibt" das Rezept mit einer qualifizierten digitalen Signatur, die mit Hilfe seines Heilberufsausweises erzeugt wird.
- Ihr Arzt übergibt Ihnen das elektronische Rezept mit der Signatur. Dazu speichert er das Rezept entweder direkt auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder über eine abgesicherte Netzverbindung auf einem eRezept-Server.
- Zu Ihrer Information kann Ihnen der Arzt zusätzlich einen Papierbeleg mitgeben. Dieser Beleg enthält den Namen des Medikaments, Angaben zur Dosierung und Einnahmehinweise und dient allein der Information; er ist kein gültiges Rezept.
- Sie können das elektronische Rezept in einer Apotheke oder über den Versandhandel einlösen.
2. In der Apotheke:
- Sie übergeben das elektronische Rezept dem Apotheker.
- Dafür überlassen Sie Ihre Gesundheitskarte dem Apotheker, der das Rezept entweder direkt von der Karte oder vom eRezept-Server abruft.
- Für den Zugriff auf das elektronische Rezept muss der Apotheker seine Zugangsberechtigung mit seinem Heilberufsausweis nachweisen.
- Der Apotheker prüft die digitale Signatur des Arztes.
- Er übergibt Ihnen das Arzneimittel und löscht das Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte oder auf dem eRezept-Server, damit es nicht erneut eingelöst werden kann.
KANN ICH EIN ELEKTRONISCHES REZEPT AUCH BEI EINER VERSANDAPOTHEKE EINLÖSEN?
Ja. Auch beim elektronischen Rezept können Sie Ihre Medikamente bei einer Versandapotheke bestellen. Das endgültige Verfahren ist jedoch noch nicht festgelegt.
KANN ICH AUCH FÜR EINEN FAMILIENANGEHÖRIGEN EIN ELEKTRONISCHES REZEPT EINLÖSEN?
Ja. Ein Familienangehöriger kann sein elektronisches Rezept von einem Familienmitglied einlösen lassen, wenn er ihm seine Gesundheitskarte aushändigt. So erhalten auch bettlägerige Patienten weiterhin problemlos die für sie wichtigen Medikamente. Auch die Einlösung von Rezepten bei Versandapotheken wird möglich sein.
GIBT ES DAS ELEKTRONISCHE REZEPT AUCH FÜR VERORDNUNGEN VON HEIL- UND HILFSMITTELN?
Das elektronische Rezept wird es zunächst nur für Arzneimittel geben, die nur über Apotheken abgegeben werden dürfen. Nicht apothekenpflichtige Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel Heil- und Hilfsmittel, sind davon zunächst nicht betroffen und werden weiter auf Papier verordnet.
WER HAT ZUGANG ZU DEN GESPEICHERTEN DATEN?
Alle auf oder mittels der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Angaben sind persönliche Daten des Versicherten. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Sie die von Ihnen gespeicherten Daten einsehen können. Und nur Sie dürfen entscheiden, wer wann welche Daten lesen darf. Das heißt: Einen Zugriff auf die gespeicherten Daten der Gesundheitskarte hat nur, wer von Ihnen die Erlaubnis dazu bekommt und über eine Zugriffsberechtigung in Form eines elektronischen Heilberufsausweises verfügt.
Das sind vor allem Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Eine Ausnahme bilden allein die Notfalldaten, die ein Arzt auch einsehen können muss, wenn der Betroffene zum Beispiel ohnmächtig ist.
Der Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte unterliegt engen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Haben Sie der Speicherung freiwilliger Daten zugestimmt, können Sie auch jederzeit verlangen, dass sie wieder gelöscht werden. Und um die erfolgten Zugriffe besser kontrollieren zu können, sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass die letzten 50 Zugriffe auf der Gesundheitskarte protokolliert werden müssen.
KÖNNEN AUCH DRITTE, ZUM BEISPIEL ARBEITGEBER, DIE DATEN LESEN ODER WEITERGEBEN?
Nein. Es darf niemand auf die Daten der Gesundheitskarte zugreifen, der dazu nicht berechtigt ist. Diese Berechtigung ist gesetzlich geregelt und ist ausschließlich zum Zweck der medizinischen Versorgung möglich. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers oder Bewerbers einzusehen.
Im Übrigen wäre ein Zugriff auch gar nicht möglich. Denn selbst wenn Sie Ihre Einwilligung dazu geben würden, wäre ein unbefugter Dritter – wie zum Beispiel der Arbeitgeber - gar nicht in der Lage, auf die Daten zuzugreifen. Ihm fehlt dazu die notwendige Legitimation. Jeder unbefugte Zugriff von Dritten unterliegt darüber hinaus dem Strafrecht.
KANN ICH MIR DIE DATEN, DIE AUF MEINER ELEKTRONISCHEN GESUNDHEITSKARTE GESPEICHERT SIND, AUSDRUCKEN LASSEN?
Ja. Sie können die auf Ihrer Gesundheitskarte gespeicherten Daten einsehen und auch ausdrucken lassen. Allerdings ist auch hierzu - neben der Karte selbst - ein zweiter Schlüssel erforderlich.
Konkret bedeutet das: Sie können zum Beispiel Ihren Hausarzt oder Ihren Apotheker bitten, Ihnen die gespeicherten Daten auszudrucken. Dazu sind die Gesundheitskarte, Ihre persönliche Geheimnummer (PIN) und der elektronische Heilberufsausweis des Arztes bzw. des Apothekers notwendig. Nur so funktioniert der Ausdruck.
MUSS ICH FÜR DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE GELD BEZAHLEN?
Nein. Alle Versicherten erhalten die neue Karte von ihrer Krankenkasse.
IST DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE VOR MISSBRAUCH GESCHÜTZT, WENN ICH SIE VERLOREN HABE ODER WENN SIE MIR GESTOHLEN WURDE?
Ja. Die Karte ist für eine andere Person wert- und nutzlos. Dafür sorgt die mehrfache Absicherung, die vor dem Missbrauch der Karte schützt: Das aufgedruckte Foto weist Sie zweifelsfrei als Inhaberin oder Inhaber der Karte aus. Außerdem ermöglicht erst die persönliche PIN-Nummer in Kombination mit einem elektronischen Heilberufsausweis den Zugriff auf die sensiblen, persönlichen medizinischen Daten.
KANN ICH DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE AUCH IM EUROPÄISCHEN AUSLAND VERWENDEN?
Grundsätzlich kann die elektronische Gesundheitskarte zurzeit ausschließlich nur für Behandlungen in Deutschland genutzt werden. Der Gesetzgeber hat geplant, die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) als Sichtausweis auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte anzubringen. Wegen der Verzögerungen bei der Einführung der Gesundheitskarte stellt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Ihnen eine persönliche EHIC zur Verfügung. Sie ersetzt den bisher bei Krankheitsfällen im Ausland üblichen "Auslandskrankenschein".


