UNTERSUCHUNGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Von der Geburt bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres wird Ihr Kind vom Kinderarzt durch neun Untersuchungen (U 1 bis U 9) betreut. Die so genannten "Us" dienen dazu, mögliche Verzögerungen in der Entwicklung oder gesundheitliche Probleme Ihres Kindes so früh wie möglich zu erkennen und ihnen zu begegnen. Die genauen Untersuchungstermine teilen wir Ihnen mit.
Vom 13. bis 14. Geburtstag können Sie zusätzlich eine so genannte J1-Untersuchung in Anspruch nehmen. Ein Kinder- und Jugendarzt prüft dabei alle wichtigen körperlichen Funktionen. Und auch ein ausführliches Gespräch über eventuelle Sorgen und Nöte Ihres nun langsam erwachsen werdenden Kindes stehen auf dem Programm. Damit dieser wichtige Untersuchungstermin nicht vergessen wird, erinnern wir Sie rechtzeitig daran.
Eine Praxisgebühr fällt bei den Kinder- und Jugenduntersuchungen nicht an.


