UNTERSTÜTZUNG BEI MEDIZINISCHEN BEHANDLUNGSFEHLERN

Recht haben und Recht bekommen sind oft zweierlei. Das gilt besonders dann, wenn sich Laien mit Experten auseinandersetzen müssen – wie bei der Auseinandersetzung über medizinische Behandlungsfehler. Ähnlich ist es bei Regressansprüchen wegen erlittener Körperverletzungen, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall. Oft fühlen Betroffene sich hier allein gelassen.

Wir können zwar nicht die Rolle eines Rechtsanwalts übernehmen, aber wir sind für Sie da und können Sie beraten und unterstützen.

Erfahren wir von einem „mutmaßlichen“ Behandlungsfehler prüfen wir, ob Regressforderungen möglich sind. Für eine dadurch notwendige Behandlung kommen wir selbstverständlich auf. Geprüft wird, ob die Kosten der von uns erbrachten Leistungen (z. B. Krankengeld, Krankenhausbehandlung, ambulante ärztliche Behandlung) ganz oder teilweise von der am Ereignis beteiligten Person bzw. deren Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können.

Da Sie in einem solchen Fall häufig Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld haben, liegt es nahe, das weitere Vorgehen zur Wahrung Ihrer und unserer Interessen miteinander abzustimmen. Denn: Durch die Bündelung Ihrer und unserer Interessen kann das Prozesskostenrisiko erheblich herabgesetzt werden. Und dort, wo uns die Hände gebunden sind, zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Da jeder Fall einzigartig ist, haben wir die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Vorgehen bei einem „mutmaßlichen“ Behandlungsfehler in der Broschüre „Medizinische Behandlungsfehler und andere Streitfälle“ zusammengefasst. Vermuten Sie einen Behandlungsfehler, sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Sie erreichen uns über unser Servicetelefon unter 0800 0 255 255 (kostenlos).

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