UNSER EXTRA: KRANKENGELD

Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wurde für alle Selbstständigen, unständig oder kurzzeitig (bis zu 10 Wochen) Beschäftigten sowie für Künstler und Publizisten der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld aus dem Leistungskatalog herausgenommen.

Um sich dennoch im Krankheitsfall gegen Einkommensverluste absichern zu können, bietet Ihnen Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auch weiterhin attraktive Extras zum Krankengeld an. Darüber hinaus können Sie wieder das gesetzliche Krankengeld wählen und den allgemeinen Beitragssatz zahlen.

FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNSTÄNDIG BESCHÄFTIGTE

Für Selbstständige, unständig Beschäftigte und Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis unter 10 Wochen bieten wir unseren Mitgliedern das Extra Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Selbstständig Tätige und Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (z.B. unständig Beschäftigte), können aus der folgenden Tabelle ihren individuellen Tarif wählen.
   

    Krankengeld- Wahltarife Option gesetzliches Krankengeld Differenz
Einkommen
bis
Tarif Tagegeld bis
zu
Ihre monatliche Prämie Krankengeld bis zu Ihr monatlicher Beitrag Prämie Wahltarif zu Beitrag gesetzl. 
Krankengeld
1.500,00 € S43-50 50,00 € 18,00 € 35,00 € 9,00 € 9,00 €*
2.250,00 € S43-75 75,00 € 27,00 € 52,50 € 13,50 € 13,50 €*
3.000,00 € S43-100 100,00 € 36,00 € 70,00 € 18,00 € 18,00 €*
3.750,00 € S43-125 125,00 € 45,00 € 86,63 €** 22,28 €** 22,72 €*
4.500,00 € S43-150 150,00 € 54,00 €      
5.250,00 € S43-175 175,00 € 63,00 €      
6.000,00 € S43-200 200,00 € 72,00 €      

* monatliche Differenz zwischen dem ermäßigten (14,9 %) und dem allgemeinen Beitragssatz (15,5 %)  
** Das gesetzliche Krankengeld wird max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.712,50 €) berechnet.

FÜR KÜNSTLER UND PUBLIZISTEN

Die Höhe des Krankengeldes ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Künstler und Publizisten richtet sich ausschließlich nach dem zuletzt nachgewiesenen Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen und staffelt sich wie folgt:  

Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis maximal zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Monatsprämie je ein Euro Tagegeld = 0,72 Euro.

Einkommen bis Tagegeldhöhe Monatliche Prämie
2.250,00 € 75,00 € 54,00 €
1.500,00 € 50,00 € 36,00 €
0 - 750,00 € 25,00 € 18,00 €

Haben Sie sich für eine Variante entschieden? Wir beraten Sie gern persönlich! Rufen Sie uns an! 
Kostenloses Servicetelefon unter: 0800 0 255 255.

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