STATIONÄRE VORSORGELEISTUNGEN
Manchmal reichen ärztliche Behandlungen und auch ambulante Vorsorgeleistungen nicht aus, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Auch für diesen Fall haben wir das richtige Angebot für Sie.
In stationären Vorsorge- und Rehabilitationeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht, übernehmen wir die Kosten mit Unterkunft und Verpflegung. Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind, zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
In welcher Fachklinik Sie behandelt werden, richtet sich nach Art der Erkrankung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ihr behandelnder Arzt bescheinigt uns die Notwendigkeit dieser Maßnahme
- Die Behandlungsmaßnahmen am Wohnort oder in anerkannten Kurorten sind nicht ausreichend oder ausgeschöpft
- Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen stimmt zu
- Es besteht kein vorrangiger Leistungsanspruch gegenüber einem anderen Sozialversicherungsträger.


